• 01.09.2010, 12:32:38
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  • OTS0218 OTW0218

Fünftes MEL-Urteil Pro Meinl Bank in Folge

Wien (OTS) -
- Landesgericht Salzburg weist Schadenersatzklage ab
- Anlegerin über Risiken informiert - ebenso über Möglichkeit eines
Totalverlustes
- Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Gericht entscheidet auch
gegen Aktienkauf auf Probe"
- Soziale Lösung für Kleinanleger wird gut angenommen - dient
jedoch nicht zur Abdeckung von Spekulationsverlusten durch
erfahrene Anleger

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