Wien (OTS) -
- Landesgericht Salzburg weist Schadenersatzklage ab
- Anlegerin über Risiken informiert - ebenso über Möglichkeit eines
Totalverlustes
- Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Gericht entscheidet auch
gegen Aktienkauf auf Probe"
- Soziale Lösung für Kleinanleger wird gut angenommen - dient
jedoch nicht zur Abdeckung von Spekulationsverlusten durch
erfahrene Anleger
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Erneut fiel ein Urteil in Zusammenhang mit einer
MEL-Schadenersatzklage positiv für die Meinl Bank aus. Ein vom
Landesgericht Salzburg am 31. August 2010 zugestelltes Urteil wies
die Klage einer MEL- Anlegerin ab. Die Anlegerin war laut Gericht
über die Risiken des Wertpapiergeschäfts informiert und sich über die
Möglichkeit eines Totalverlusts im Klaren gewesen. Es ist dies die
fünfte diesbezügliche Gerichtsentscheidung in Folge, die der Meinl
Bank Recht gibt. Vorstand Peter Weinzierl: "Wir freuen uns über
diese erneute Bestätigung unserer Rechtsansicht. Bei aller gebotenen
Vorsicht bei derartigen Prognosen, scheint sich doch ein Trend bei
den Gerichtsentscheidungen heraus zu kristallisieren, wonach die
Justiz dem Prinzip 'Aktienkauf auf Probe' klar einen Riegel
vorschiebt."
Gericht: Höhere Rendite geht mit höherem Risiko einher
Beginnend im Jahr 2006 hatte die Klägerin - nach Vermittlung und
Beratung durch einen Finanzdienstleister - in mehreren Tranchen 1.108
MEL Zertifikate erworben. Die gute Kursentwicklung hatte sie zu
mehreren Käufen motiviert. Als es in Folge der Wirtschafts- und
Finanzkrise zu Kursverlusten kam, verkaufte sie im August 2007
sämtliche Zertifikate, um im September 2007 erneut 1.027 Zertifikate
zu erwerben, mit der Absicht, Kursverluste bei steigenden Kursen
wieder auszugleichen. Da der erwartete Kursanstieg nicht eintraf,
wurde eine Schadenersatzklage eingebracht.
Das Landesgericht Salzburg wies die Klage nun ab unter anderem mit
folgender Begründung: "Dass eine höhere Rendite einhergeht mit einem
höheren Risiko, muss auch der Klägerin bewußt gewesen sein, sonst
hätte es für sie keinen Grund gegeben, von der bis dahin
praktizierten konservativen Sparbuchveranlagung abzugehen. Von einer
absolut sicheren Veranlagung durfte die Klägerin bei Aktien nicht
ausgehen, auch war sie offensichtlich bereit, ein gewisses Risiko
einzugehen. Die von der Klägerin gelesenen und bewusst zur Kenntnis
genommenen Risikohinweise wiesen unmissverständlich auf dieses Risiko
hin. Keinesfalls konnte die Klägerin davon ausgehen, dass eine Aktie
hohe Rendite ohne Risiko abwerfe."
Zur Eigenverantwortung der Anlegerin hielt das Gericht fest:
"[...] so wusste die Klägerin [...], dass Aktien auch im Wert
verlieren können, und erkannte zum Anderen aus dem Studium der zur
Verfügung gestellten Unterlagen auch, dass im schlechtesten Fall
sogar mit einem Totalverlust zu rechnen sei."
Soziale Lösungen dienen nicht zur Abdeckung von Spekulationsverlusten
erfahrener Anleger
Weinzierl: "Dieses fünfte Urteil in Folge, das uns in wichtigen
Fragen Recht gibt, bestärkt uns in der Ansicht, dass die sozialen
Lösungen für MEL Kleinanleger, die wir gemeinsam mit Arbeiterkammer,
und den Kanzleien Niebauer und Christandl gefunden haben, auf keinen
Fall dazu dienen sollen, Spekulationsverluste von erfahrenen Anlegern
zu kompensieren. Bis dato hat die Bank auf freiwilliger Basis soziale
Lösungen für rund 6.000 Kleinanleger gefunden und schließt weitere
nicht aus." Weinzierl erklärte, dass diese Lösungen bei den Anlegern
auf überwiegend positive Resonanz stoßen. Erneut wurde seitens der
Meinl Bank bekräftigt, dass diese Lösungen keine Präjudizierung für
die anhängigen Gerichtsverfahren darstellen.
Weiterführende Informationen:
Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft, mit
derzeit 19 eigenen Fonds. Die Meinl Bank steht eigenständig auf einem
starken ökonomischen Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind
mit 16% doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene
Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut
positioniert
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
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OTS0218 2010-09-01/12:32
011232 Sep 10
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