• 01.09.2010, 10:15:37
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Wehsely: Mindestsicherung trägt die Handschrift der SPÖ

Wien (OTS/SPW) - "Seit heute sind wir in der österreichischen
Sozialpolitik einen entscheidenden Schritt weiter. Neben Wien führen
auch Niederösterreich und Salzburg die Mindestsicherung ein. Grüne
und ÖVP haben sich mit ihrer jahrelangen Propaganda gegen diesen
sozialpolitischen Meilenstein nicht durchgesetzt - die
Mindestsicherung trägt die Handschrift der SPÖ in Bund und Ländern",
erklärte Gesundheits- und Sozialstadträtin Sonja Wehsely,
stellvertretende Vorsitzende der SPÖ-Wien, am Mittwoch. "Die
Mindestsicherung ist das Trampolin in ein eigenständiges Leben", so
Wehsely. Infos zur Wiener Mindestsicherung gibt es auf den
Internetseiten der Stadt Wien
(http://www.wien.gv.at/gesundheit/leistungen/mindestsicherung/index.h
tml) bzw. in den Sozialzentren der Magistratsabteilung 40. Wichtig:
Wer zuletzt bereits Sozialhilfe bezogen hat, muss keinen neuen Antrag
stellen, sondern erhält die Wiener Mindestsicherung ab September
automatisch. ****

Details zur Mindestsicherung

Die Höhe der Mindestsicherung orientiert sich an der Mindestpension,
beträgt abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge derzeit 744 Euro
netto monatlich für Einzelpersonen und 1.116 Euro für Paare. Die 744
Euro setzen sich zusammen aus einem Grundbetrag von 558 Euro (75
Prozent von 744 Euro) und einem Wohnkostenanteil von 186 Euro (25
Prozent).

Wien hat bisher als einziges Bundesland eine "Ersatzpension" für
Menschen, die kein oder ein zu geringes Einkommen hatten und das 65.
Lebensjahr (Männer) bzw. das 60. Lebensjahr (Frauen) vollendet haben
bzw. auf Dauer arbeitsunfähig sind, angeboten. Wien bleibt dabei, die
Dauerleistung auch in Zukunft 14 Mal jährlich auszubezahlen.

Zur Mindestsicherung kommen pro Kind weitere 134 Euro (18 Prozent von
744 Euro) dazu. Während in anderen Bundesländern ab dem vierten Kind
15 statt 18 Prozent von 744 Euro zusätzlich ausgezahlt werden, gibt
es in Wien keine Einschleifregelung.

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung bietet darüber hinaus die
E-Card für alle und damit die Einbeziehung nicht krankenversicherter
LeistungsbezieherInnen in die gesetzliche Krankenversicherung.

Mindestsicherung ist an Arbeitsbereitschaft geknüpft

Der Bezug der Mindestsicherung ist an die Arbeitsbereitschaft
geknüpft, bei Arbeitsverweigerung gibt es Leistungskürzungen und im
Extremfall entfällt der Leistungsanspruch bis zu einem Sockelbetrag
von 25 Prozent (Wohnkostenanteil). Ausnahmen gibt es nur bei
Personen, die Kinder bis zum 3. Lebensjahr betreuen, pflegebedürftige
Angehörige haben oder bei Sterbebegleitung sowie bei Arbeitsunfähigen
und MindestsicherungsbezieherInnen, die das gesetzliche Pensionsalter
erreicht haben. Ebenfalls von der Arbeitssuche befreit sind
SchülerInnen.

Das Pilotprojekt "Step2Job" unterstützt arbeitsfähige
SozialhilfebezieherInnen dabei, wieder am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Ab heute, Mittwoch, wird "Step2Job" auf ganz Wien ausgerollt. "Weil
ein Job, von dem man leben kann, die beste soziale Absicherung
bietet", schloss Wehsely. (Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressedienst der SPÖ Wien
Tel.: +43 1 534 27/222
mailto:[email protected]
http://www.wien.spoe.at

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