• 30.08.2010, 13:12:50
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AKNÖ: Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege kann Pflegebedarf feststellen

Vizepräsidentin Adler warnt vor Verwechslung: DGKP sind keine Arzt-HelferInnen

Wien (OTS) - Die Niederösterreichische Arbeiterkammer hält die
Neuregelung zur Begutachtung von PatientInnen, die Pflegegeld
beantragt haben für gut und richtig. AKNÖ-Vizepräsidentin Brigitte
Adler: "Ich bin überzeugt, dass es künftig zu wesentlich weniger
Fehleinschätzungen bei der Bestimmung der Pflegestufe kommt, wenn
diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen die PatientInnen
gemeinsam mit den ÄrztInnen begutachten."

FachärztInnen sind ja für die Beurteilung von Krankheitsbildern
qualifiziert, während der gehobene Gesundheits- und
Krankenpflegedienst punktgenau mittels Pflegediagnose zur Beurteilung
des Pflegebedarfes ausgebildet ist.
Zu Äußerungen, wonach DGKP (diplomierte Gesundheits- und
Krankenpflegepersonen) den ÄrztInnen bei der Pflegegeldeinstufung
"assistieren" sollten, stellt die AKNÖ klar, dass "der gehobene
Gesundheits- und Krankenpflegedienst ganz im Gegenteil durch die
Akademisierung attraktiver gemacht wird". Wer das längst überholte
Bild von der dem Arzt dienenden Krankenschwester strapaziert, stört
die Bemühungen nach Aufwertung der Gesundheitsberufe.

Schwerer Pflegefall bekam Stufe 3 statt Stufe 7

In der Sozialrechtsabteilung der AKNÖ werden immer wieder Fälle
aufgegriffen, in denen es zu krassen Fehleinschätzungen im
Pflegebedarf gekommen ist. So wurde einer krebskranken Frau, die sich
weder aufsetzen noch aufstehen konnte, nur die Pflegestufe 3
zugesprochen. Erst die Klage der AKNÖ brachte der Patientin die
richtige Stufe 7. Bei Ende des Verfahrens war die
Niederösterreicherin allerdings bereits verstorben.

AKNÖ-Gesundheitsexperte Dr. Bernhard Rupp: "Ökonomische Interessen
der bisherigen GutachterInnen dürfen hier keine Rolle spielen. Die
Ärztinnen und Ärzte haben keine Erbpacht auf die 12 Millionen Euro,
die jährlich an Gebühren zur Pflegegeldeinstufung ausgegeben werden."
Rupp verweist weiters auf die jahrelange Rechnungshofkritik, wonach
die derzeitige Einstufungspraxis nicht besonders professionell
verlaufe. "Durch die Involvierung der Pflege ist durchaus eine
Verbesserung in Sichtweite", so Rupp. Die Arbeiterkammer als
gesetzliche Interessenvertretung der Pflegepersonen ist zu einer
Kooperation mit allen Beteiligten gerne bereit, "damit der
Pilotversuch in Niederösterreich ein voller Erfolg für die
Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen wird".

Rückfragehinweis:
AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit, Peter Sonnberger
Tel.: (01) 58883-1247
mailto:[email protected]
http://noe.arbeiterkammer.at

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