Wien (OTS) - "Zuerst die Beschwerdemöglichkeit beim
Verwaltungsgerichthof abzuschaffen und dann die geringe
Aufhebungsquote durch den Verfassungsgerichtshof als Qualitätsmerkmal
zu feiern, ist blanker Zynismus", sagt Herbert Langthaler in einer
Aussendung von "Agenda Asyl" als Reaktion auf das APA-Gespräch mit
dem Präsidenten des Asylgerichtshofes Harald Perl.
"Agenda Asyl" ist ein Zusammenschluss von SOS Mitmensch,
asylkoordination Österreich, Diakonie, Verein Projekt
Integrationshaus und Volkshilfe Österreich.
Die im Asylbereich tätigen NGOs hatten die Abschaffung der
Beschwerdemöglichkeit beim Verwaltungsgerichtshof bei der Einführung
des Asylgerichtshofes heftig kritisiert. Immerhin lag die
Aufhebungsquote von Asylentscheidungen durch den
Verwaltungsgerichtshof bei bis zu 20 Prozent.
Heute können Asylwerber nur noch den Verfassungsgerichtshof
anrufen. Dieser muss Asylfälle allerdings nur behandeln wenn
Verfahrensfehler derartig gravierend sind, dass durch offensichtliche
Willkür der Rechtsstaat ins Wanken geraten könnte. "Einfache"
Verfahrensfehler, die früher zur Aufhebung eines Bescheides durch den
Verwaltungsgerichtshof, etwa wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit
geführt haben, werden jetzt einfach hingenommen.
Das bedeutet, dass Österreich derzeit in Kauf nimmt, dass bis zu
20 Prozent der Fälle, die früher vom Verwaltungsgerichtshof als
rechtswidrig erkannt wurden, heute nicht mehr bekämpfbar sind. Das
ist, gerade in Fragen des Asylrechtes, in denen entschieden wird, ob
jemand in ein Verfolgerland, in dem Folter oder Tod drohen können
zurückgeschickt wird, ein sehr hoher Preis.
Ähnlich verharmlosend sind Perls Aussagen zu den Dublin
Entscheidungen des Asylgerichtshofes, in denen festgestellt wird, ob
nicht ein anderer EU Staat zur Durchführung des Asylverfahrens
zuständig ist. Anstatt sich darüber zu freuen, wie schnell diese
Verfahren jetzt negativ abgeschlossen werden können, wäre es, gerade
im Hinblick auf die desaströse asylrechtliche Situation in
Griechenland, hoch an der Zeit die Entscheidungen in Dublin-Verfahren
zu überdenken. Österreichs Asylbehörden schicken Asylsuchende, die
über Griechenland nach Österreich gekommen sind, nämlich weiterhin
völlig unbeirrt zurück, während etwa in Deutschland die Behörden und
Gerichte die Rückschiebungen in beinahe allen Fällen ausgesetzt
haben.
Österreich wäre aus Sicht von Agenda Asyl gut beraten gewesen
zumindest das Verfahren am 1. September vor dem Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof abzuwarten, in dem jener belgische
Anlassfall einer Rückschiebung nach Griechenland verhandelt wird, der
europaweit zur Aussetzung von tausenden Rückschiebungen nach
Griechenland geführt hat.
Die angebliche Beschleunigung der Verfahren durch den
Asylgerichtshof, entpuppt sich mehr und mehr als ein Mangel an
Qualität in den Verfahren. Zu den irakischen Asylfällen etwa, trifft
der Asylgerichtshof gar keine Entscheidungen. In allen anderen Fällen
rasseln die Anerkennungsraten des Asylgerichtshofes in den Keller.
"Agenda Asyl" befürchtet, dass der Asylgerichtshof dazu
übergegangen sein könnte, hauptsächlich schnell und negativ zu
entscheiden, während etwa in den Fällen von Irakern zugewartet wird,
bis eine Anerkennung vielleicht eines Tages gar nicht mehr notwendig
sein wird.
Rückfragehinweis:
Christoph Riedl, Diakonie Flüchtlingsdienst, christoph.riedl@diankonie.at, Tel.: 0664/5120991
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