• 25.08.2010, 10:33:22
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  • OTS0077 OTW0077

Group 4 zu Elektronischer Fußfessel: Ziele mit aktueller Vergabe kaum erreichbar

Fehlalarme, Sicherheitsmängel und Mehrkosten sind vorprogrammiert

Wien (OTS) - Aufgrund der aktuellen Medienberichterstattung rund
um die Vergabe "Elektronische Fußfessel", bezieht nun einer der
ausgeschiedenen Anbieter, die Group 4 Österreich, zu den
Vergabevorgängen deutlich Stellung: Die von der Justiz öffentlich
formulierten Zielsetzungen für die Elektronische Aufsicht seien in
der nun vergebenen Form kaum erreichbar. Einige technische
Ausschreibungskriterien seien nicht nachvollziehbar und praxisfern
und würden dazu führen, dass sowohl Fehlalarmen, damit einhergehenden
Sicherheitsmängeln und erheblichen Personalkostensteigerungen für die
Justiz Tür und Tor geöffnet werden.

"Zahlreiche Journalistenanfragen und die öffentliche
Thematisierung der Vergabe der "Elektronischen Aufsicht", haben uns
zu einer Stellungnahme veranlasst", so Group 4 Österreich-Vorstand
Harald Neumann.

Nicht nachvollziehen kann Neumann, dass sein Unternehmen offenbar
aufgrund "technischer Mängel" ausgeschieden wurde: "Das ist nach
objektiven Maßgaben nicht darstellbar. Mit unseren Fußfesselsystemen
werden aktuell weltweit 40.000 Häftlinge ausgestattet und betreut.
Nirgendwo gab und gibt es technische Mängel. Für die österreichische
Justiz haben wir gemeinsam mit der Justizwache das für die
Ausschreibungsgrundlage relevante Pilotprojekt höchst erfolgreich
abgewickelt. Was gestern noch recht war, kann heute nicht unbillig
sein".

Die technischen Ausschreibungskriterien wären zum Teil praxisfern
und kontraproduktiv gewesen, eine Erfüllung derselben "sinnlos". "Ich
weiß nicht, wie man auf die Idee gekommen ist, solche Kriterien zu
formulieren. Aber eines weiß ich: sie werden einer Prüfung in der
Praxis nicht standhalten. Ein System, das diese erfüllt, wird
Fehlalarme und damit Sicherheitsmängel und Kosten produzieren", so
Neumann.

Gefordert war unter anderem eine Alarmauslösung "ohne
Zeitverzögerung", bei Verrücken der stationären Fußfesseleinheit
(Basisstation). Dies widerspreche allen Erfahrungen und
Erkenntnissen, die man in diesem Bereich weltweit habe und mache
jedes Staubwischen zum potentiellen Fehlalarm, bei dem die
Justizwache umsonst ausrücken müsse.

"Es ist ebenso seitens der Justiz umgehend zu prüfen, ob die in
den Medien kolportierten Mängel am System jener Firma, die den
Zuschlag erhalten hat, tatsächlich vorhanden sind. Ist das der Fall
und stellt sich im Nachhinein heraus, dass nicht alle Kriterien
erfüllt wurden, muss das Projekt aus unserer Sicht neu ausgeschrieben
werden - nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass das mit Abstand
teuerste Angebot den Zuschlag erhalten hat", schloss Neumann.

Rückfragehinweis:

G4S Security Services AG
   Mag. Harald Neumann 
   Dresdner Straße 91/1 
   A-1200 Wien 
   tel.  +43 (1) 313 15 0
   www.g4s.co.at

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