- 25.08.2010, 08:00:18
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Mitterlehner: Niedrigere Maklerprovisionen für Mieter
Wirtschaftsminister: Neue Immobilienmakler-Verordnung tritt am 1. September in Kraft - Maklerprovisionen für Mieter sinken - Mehr Transparenz bei Betriebskosten
Wien (OTS/BMWFJ) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat
die Novelle der Immobilienmakler-Verordnung unterschrieben, die mit
1. September in Kraft tritt. Ab diesem Termin zahlen Mieter damit
deutlich weniger Provision für die Vermittlung einer Wohnung als
bisher. "Österreich hat im internationalen Vergleich sehr hohe
Maklerprovisionen. Zudem sind die Mieten in den vergangenen Jahren
stark gestiegen, was die Anmietung einer Wohnung zusätzlich verteuert
hat", sagt Mitterlehner. "Die niedrigeren Provisionssätze stärken
daher die Kaufkraft der Bevölkerung und dämpfen die Inflation."
Bei Verträgen für Wohnungen und Einfamilienhäuser, die bis zu drei
Jahre vermietet werden, zahlen Mieter künftig nur mehr eine
Monatsmiete an Provision für die Vermittlung. Läuft ein Vertrag
länger als drei Jahre oder wird er unbefristet geschlossen, so fallen
höchstens zwei Monatsmieten an. Vermittelt ein Hausverwalter eine
Wohnung in einem Haus, das er selbst verwaltet, fällt nur mehr eine
halbe Monatsmiete bzw. eine Monatsmiete an. Bisher war im Schnitt
eine Monatsmiete mehr zu entrichten. Unverändert bleiben die
Richtsätze für Provisionen, die zwischen Vermieter und
Immobilienmakler vereinbart werden, sowie die Provisionen für die
Vermittlung von Geschäftsräumlichkeiten zur Miete.
Darüber hinaus ist in der Verordnung festgelegt, dass die
Folgeprovision, die bei einer Verlängerung des befristeten
Mietvertrages oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis
fällig werden kann, maximal einen halben Bruttomonatsmietzins
betragen darf.
Ebenfalls neu ist, dass bei Inseraten über Mietwohnungen künftig
die monatliche Gesamtbelastung sowie Einzelkosten detailliert
dargestellt werden müssen. Darunter fallen die Angaben über den
Hauptmietzins, die Betriebs- und Heizkostenakonti sowie die
Umsatzsteuer. "Mit der neuen Verordnung kurbeln wir den Wettbewerb am
Mietmarkt an und erhöhen die Transparenz für alle Wohnungssuchenden",
so Mitterlehner.
Mit der Novellierung dieser Verordnung setzt das
Wirtschaftsministerium den entsprechenden Passus des
Regierungsprogramms um. Die letzte Novelle wurde im Jahr 1996
umgesetzt.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Pressesprecher des Bundesministers: Mag. Waltraud Kaserer Tel.: +43 (01) 71100-5108 / Mobil: +43 664 813 18 34 mailto:[email protected] Mag. Volker Hollenstein Tel.: +43 (01) 71100-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58 [email protected] Referat Presse: Dr. Harald Hoyer +43 (01) 71100-2058 [email protected] www.bmwfj.gv.at
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