- 19.08.2010, 10:01:21
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EANS-Kapitalmarktinformation: Sixt Aktiengesellschaft / Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 (Aktienrückkauf)
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Sixt Aktiengesellschaft, Pullach
Inhaber Stammaktien WKN 723 132 ISIN DE0007231326
Inhaber Vorzugsaktien WKN 723 133 ISIN DE0007231334
Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard Segment
Bekanntgabe gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Vorstand der Sixt AG beschließt Aktienrückkauf zum Zwecke der Herabsetzung des
Grundkapitals durch Einziehung eigener Aktien
Der Vorstand der Sixt AG, Pullach, hat heute nach zuvor erteilter Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, eigene Stamm- und Vorzugsaktien im Gegenwert von
insgesamt bis zu EUR 20 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) zu den nachfolgend
aufgeführten Bedingungen über die Börse zu erwerben.
Die Sixt AG macht damit von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Juni
2010 zum Rückerwerb eigener Aktien und zur Einziehung der erworbenen Aktien
Gebrauch.
Bei Zugrundelegung der Schlusskurse beider Aktiengattungen im Xetra-Handel vom
18. August 2010 wären dies - in Abhängigkeit des Verhältnisses der
zurückgekauften Aktiengattungen - bis zu ca. 1,1 Mio. Aktien, was rund 4,5 %
des Grundkapitals der Sixt AG entspräche.
Der Aktienrückkauf wird gemäß dem Beschluss des Vorstands nicht vor dem 19.
August 2010 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) bis zum 31. Dezember 2011
(spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) durchgeführt.
Der Rückkauf dient dem Zweck, das Grundkapital der Sixt AG herabzusetzen, wobei
die Herabsetzung durch Einziehung der zurückerworbenen Aktien auf Grundlage der
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Juni 2010 erfolgen soll, ohne dass es
für die Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
Wirtschaftliche Ziele des Aktienrückkaufs sind die Reduzierung der Bilanzsumme
des Sixt-Konzerns und die Verbesserung wichtiger Finanzkennzahlen, zum Beispiel
des Ergebnisses pro Aktie.
Der Rückkauf der Aktien erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß
§§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) in Verbindung mit den
Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember
2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und
Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend: EU-VO 2273/2003).
Der Rückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts in Übereinstimmung mit den
oben genannten Regelungen und gemäß den Bestimmungen der
Hauptversammlungs-ermächtigung vom 17. Juni 2010 durchgeführt. Das
Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von
Aktien der Sixt AG gemäß Artikel 6 Abs. 3 b) der EU-VO 2273/2003 unabhängig und
unbeeinflusst von der Sixt AG. Die Sixt AG wird insoweit keinen Einfluss auf die
Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Der Vorstand kann das
Aktienrückkaufprogramm jederzeit aussetzen und - unter Beachtung der
insiderrechtlichen Bestimmungen des WpHG - wieder aufnehmen lassen. Das
Kreditinstitut ist insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des
Artikels 5 der EU-VO 2273/2003 und die im Aktienrückkaufprogramm enthaltenen
Vorgaben einzuhalten.
Die Transaktionen werden gemäß Artikel 4 Abs. 4 der EU-VO 2273/2003 bekannt
gegeben; über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die Sixt AG
regelmäßig unter www.sixt.de informieren.
Pullach, den 19. August 2010
Sixt Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Kontakt
Sixt Aktiengesellschaft
Zugspitzstrasse 1
82049 Pullach
[email protected]
Telefon +49 (0) 89/ 7 44 44 - 5104
Telefax +49 (0) 89/ 7 44 44 - 85104
Rückfragehinweis:
Brigitte Heiß
Referentin Finanz- und Rechnungswesen
+49 (0)89-74444-5104
[email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Sixt Aktiengesellschaft
Zugspitzstraße 1
D-82049 Pullach
Telefon: +49 (0) 89 744445104
FAX: +49 (0) 89 7444485104
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WWW: http://www.sixt.de
Branche: Auto
ISIN: DE0007231326, DE0007231334
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