• 18.08.2010, 10:12:23
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  • OTS0055 OTW0055

Autonome Frauenhäuser: Gegen Veränderung der Obsorgeregelung und gegen Unterhaltskürzung

Jüngstes OGH-Urteil ein wichtiges Signal

Wien (OTS) - Als wichtiges Signal in der Debatte um eine Änderung
der Obsorgeregelung in Österreich erachten die autonomen Frauenhäuser
ein jüngst bekannt gewordenes Urteil des OGH. Der Oberste Gerichtshof
hat keine Bedenken gegenüber der aktuellen Praxis und betrachtet die
derzeit geltende Regelung bei unverheirateten Eltern als
verfassungskonform.

"Durch diese Entscheidung sehen wir uns in unserer Meinung
bestätigt", so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins
Autonome Österreichische Frauenhäuser. Die Erfahrungen mit der
geltenden Obsorgeregelung seien - auch in Fällen häuslicher Gewalt -
positiv. Von Seiten der Frauenhäuser spreche nichts für eine
Veränderung, erklärt Rösslhumer. Eine automatische gemeinsame Obsorge
von unverheirateten Eltern lehne sie vollkommen ab. In vielen Fällen
würden die Kinder hauptsächlich von den Müttern versorgt. Es sei
nicht einzusehen, dass die - im Alltag oft nicht vorhandenen - Väter
trotzdem für das Kind entscheiden könnten.

Auch der jüngste Vorschlag der österreichischen
FamilienrichterInnen, die Unterhaltszahlungen an das Besuchsrecht zu
koppeln, stoße bei den Frauenhäusern auf Ablehnung. Es handle sich
hier um zwei verschiedene Dinge, die laut Rösslhumer nicht vermischt
werden dürften. Besonders bei Frauen, die von ihren Partnern
misshandelt wurden, gebe es häufig triftige Gründe für eine
Verweigerung des Besuchsrechts. "Statt diese Frauen durch Geldentzug
noch mehr zu strafen, müssten sie Unterstützung bekommen, wenn der
Kontakt mit dem gewalttätigen Ex-Partner schwierig und gefährlich
ist", erklärt Rösslhumer. Außerdem komme es in der Praxis weitaus
häufiger vor, dass Väter zwar Besuchskontakte haben aber monatelang
keinen Unterhalt zahlen.

Rückfragehinweis:
Mag.a Maria Rösslhumer, Tel. 0664/7930789,
mailto:[email protected]

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