• 17.08.2010, 12:04:23
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Wehsely: Details zur Mindestsicherung von Landesregierung beschlossen

Beschluss gegen Grüne und FPÖ

Wien (OTS) - Die Höhe der Mindestsicherung orientiert sich an der
Mindestpension, beträgt abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge
derzeit 744 Euro netto monatlich für Einzelpersonen und 1.116 Euro
für Paare. Die 744 Euro setzen sich zusammen aus einem Grundbetrag
von 558 Euro (75 Prozent von 744 Euro) und einem Wohnkostenanteil von
186 Euro (25 Prozent). "Während in anderen Bundesländern - etwa in
Oberösterreich - noch über dies und das verhandelt wird, stehen in
Wien alle Details fest und wurden bereits beschlossen", so
Gesundheits- und Sozialstadträtin Mag.a Sonja Wehsely am Dienstag
nach dem Beschluss in der Wiener Landesregierung - gegen die Stimmen
der Grünen und der FPÖ. Wien hat bisher als einziges Bundesland eine
"Ersatzpension" für Menschen, die kein oder ein zu geringes Einkommen
hatten und das 65. Lebensjahr (Männer) bzw. das 60. Lebensjahr
(Frauen) vollendet haben bzw. auf Dauer arbeitsunfähig sind,
angeboten. "Wien bleibt dabei, die Dauerleistung auch in Zukunft 14
Mal jährlich auszubezahlen. Ginge es nach den Grünen, gäbe es keine
Mindestsicherung", so Wehsely weiter. *****

Zur Mindestsicherung kommen pro Kind weitere 134 Euro (18 Prozent von
744 Euro) dazu. Während in anderen Bundesländern ab dem vierten Kind
15 statt 18 Prozent von 744 Euro zusätzlich ausgezahlt werden, gibt
es in Wien keine Einschleifregelung. "Die Bedarfsorientierte
Mindestsicherung bietet darüber hinaus die E-Card für alle und damit
die Einbeziehung nicht krankenversicherter LeistungsbezieherInnen in
die gesetzliche Krankenversicherung. Das ist ein Meilenstein in der
Sozialpolitik", unterstrich Wehsely.

In Wien (Floridsdorf, Donaustadt) läuft das Pilotprojekt "Step2Job"
für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Arbeitsfähige
SozialhilfebezieherInnen werden dabei unterstützt, wieder am
Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Das Pilotprojekt wird mit 1. September
auf ganz Wien ausgerollt. "Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung
wird die Sozial- mit der Arbeitsmarktpolitik verknüpfen. Weil ein
Job, von dem man leben kann, die beste soziale Absicherung bietet",
stellte Wehsely klar.

Der Bezug der Mindestsicherung ist an die Arbeitsbereitschaft
geknüpft, bei Arbeitsverweigerung gibt es Leistungskürzungen und im
Extremfall entfällt der Leistungsanspruch bis zu einem Sockelbetrag
von 25 Prozent (Wohnkostenanteil). Ausnahmen gibt es nur bei
Personen, die Kinder bis zum 3. Lebensjahr betreuen, pflegebedürftige
Angehörige haben oder bei Sterbebegleitung sowie bei Arbeitsunfähigen
und MindestsicherungsbezieherInnen, die das gesetzliche Pensionsalter
erreicht haben. Ebenfalls von der Arbeitssuche befreit sind
SchülerInnen. (Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressedienst der SPÖ Wien
Tel.: +43 1 534 27/222
mailto:[email protected]
http://www.wien.spoe.at

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