- 04.08.2010, 19:45:35
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RH-Dokumentation zu ZIB-Beitrag "Ex-Rechnungshofprüfer wirft Rechnungshof Versäumnisse bei BUWOG-Prüfung vor"
ORF-Anfragen und RH-Antworten im Wortlaut
Wien (OTS) - Zu dem heutigen Zeit im Bild -Beitrag
"Ex-Rechnungshofprüfer wirft Rechnungshof Versäumnisse bei
BUWOG-Prüfung vor" dokumentiert der Rechnungshof die Anfragen des
ORF und die Antworten des Rechnungshofes:
1) ORF-Anfrage: Der erste Wahrnehmungsbericht zum BUWOG Verkauf wurde
schon im Jahr 2002 erstellt, rechtzeitig während der ersten
Vorbereitungen zur Abwicklung des Verkaufs.
Doch das erste Prüf- Papier aus der Ära wurde erst im Jahr 2007 in
einem zweiten Papier inhaltlich verarbeitet und veröffentlicht.
Warum hat das fünf Jahre gedauert? Ist das üblich?
RH-Antwort: Es ist nicht richtig, dass fünf Jahre nicht geprüft
wurde. Prüfungsgegenstand der ersten Prüfung war die Vorbereitung des
Verkaufs, sie fand im Juni, August 2002 statt und wurde im September
2003 veröffentlicht. Dr. Josef Moser ist seit 1.7. 2004
Rechnungshofpräsident.
Prüfungsgegenstand der zweiten Prüfung war die Veräußerung der
Gesellschaften, sie fand im April, Mai 2005 statt und wurde im März
2007 veröffentlicht.
(siehe S. 88 des veröffentlichten Berichts Bund 2003/4 bzw Seite 107
des veröffentlichten Berichts Bund 2007/3)
2) ORF-Anfrage: Die BUWOG- Zuschlagsfrist wurde laut
Rechnungshofbericht überraschend um eine Woche vorverlegt. Zweitens:
Der Zuschlag war gekoppelt an eine Klausel, an einen dreiprozentigen
Kaufpreis- Aufschlag.
Warum? Handelt es sich dabei um Gelder für Provisionen? Der
Rechnungshofbericht gibt darauf keine Antwort.
RH-Antwort: Diese Methodik der Kaufpreisbildung war im Last and Final
Offer vorgesehen. Die Kostenvorteile einer kürzeren Finanzierung
durch einen früheren Zuschlag wurden dabei teilweise an den Verkäufer
(=BMF) weitergegeben. Von einer "überraschenden" Vorverlegung um eine
Woche kann nicht gesprochen werden. Beide alternativen
Zuschlagstermine sind Inhalt des Last and Final Offer, wurden vom BMF
selbst festgelgt und waren daher auch beiden Bietern bekannt. Die
Behauptung der "überaschenden" Vorverlegung ist daher für den RH
nicht nachvollziehbar und der Überaschungsaspekt im RH-Bericht nicht
enthalten. (siehe S 109 des Berichts 2007/3)
Der Rechnungshof kann bei seinen Prüfungen jeweils nur die
öffentliche Seite prüfen. Nur wenn sich in Unterlagen bei
öffentlichen Stellen Hinweise auf Provisionszahlungen befinden,
könnten diese auch vom RH festgestellt werden. Ein solcher Hinweis
war in den Unterlagen bei dieser Prüfung nicht zu finden.
3) ORF-Anfrage: Drittens: Der zweite Bericht aus dem Jahr 2007 hat
Geschehnisse im Vorfeld des Verkaufs ignoriert. Der Rechnungshof hat
nicht hinterfragt, warum Lehman Brothers- weder Best noch
Billigstbieter für die Verkaufs- Abwicklung zum Zug gekommen ist.
RH-Antwort: Bei der ersten Prüfung im Jahr 2002 war die Vorbereitung
des Verkaufs sowie der Verkauf von Wohnungen an Mieter
Prüfungsgegenstand. Dabei wurde auch die Ausschreibung der
Beratungsleistung geprüft. Gegenstand der zweiten BUWOG-Prüfung war
der Verkaufsprozess der fünf Bundeswohnbaugesellschaften. Im
Prüfungsergebnis der zweiten Prüfung wurde ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass "die Ausschreibung der Beratungsleistung bereits
Gegenstand einer im Jahr 2002 durchgeführten Gebarungsüberprüfung
war".
Bei der 2007 veröffentlichten Prüfung wies der Rechnungshof darauf
hin, dass weitere erlössteigernde Maßnahmen (Einweisungsrechte,
Vorkaufsrechte...) beim Verkauf möglich gewesen wären (siehe Bund
2007/3 - Lead).
4) ORF-Anfrage: Weitere Vorwürfe - Beamte werden mit
Disziplinarverfahren unter Druck gesetzt.
RH-Antwort: Sämtliche fünf Mitglieder des Prüfungsteams der zweiten
BUWOG-Prüfung "Verkauf von Bundeswohnbaugesellschaften" schließen
aus, dass auf sie vor, während und nach der Prüfung Druck ausgeübt
wurde.
In den letzten sechs Jahren gab es zwei Disziplinarverfahren. Eines
im Zusammenhang mit einer Abwesenheit vom Dienst, eines im
Zusammenhang mit der Weitergabe von vertraulichen Unterlagen während
einer Prüfung an eine nichtzustellungsbevollmächtigte Person der
geprüften Stelle. Kein Disziplinarverfahren stand in einem
inhaltlichen Zusammenhang mit einer Prüfung
5) ORF-Anfrage: Bei Einspruch dagegen wurde von Dr. Moser keine
Akteneinsicht gewährt.
RH-Antowrt: Ein nach einem Disziplinarverfahren im Jahr 2000
ausgeschiedener Kollege begehrte am 18. Juli 2007 Akteneinsicht.
Diese wurde ihm bescheidmäßig nicht gewährt. Der Bescheid vom 3.
Jänner 2008 wurde bekämpft. Eine Entscheidung des VwGH steht aus.
Für den Rechnungshof:
Helga Berger, Sprecherin
Rückfragehinweis:
Mag. Helga Berger Abteilung für Kommunikation und Verbindungsdienst Rechnungshof Tel: 01 711 71 8450 E-Mail: [email protected]
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