- 30.07.2010, 10:00:24
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Konsumentenschutzministerium gibt Tipps zum sicheren Trampolinspringen
Trampolinspringen? Ja, aber richtig!
Wien (OTS/BMASK) - Trampoline für den eigenen Garten haben in den
letzten Jahren einen regelrechten Boom verzeichnet. Leider ist mit
der zunehmenden Verbreitung dieser Produkte auch die Unfallhäufigkeit
massiv angestiegen: Pro Jahr müssen rund 3000 Personen - in der Regel
Kinder - nach Trampolinunfällen im Krankenhaus behandelt werden. Etwa
40 % der Verletzungen sind als schwer einzustufen.
Folgende Tipps des Konsumentenschutzministeriums können helfen,
typische Verletzungsmuster zu vermeiden.
- Schutznetze, die oftmals beim Kauf bereits enthalten sind,
verhindern Stürze vom Trampolin.
- Die Sprunggeräte sollten alleine benutzt werden. Dadurch werden
Kollisionen mit anderen sowie Spätschäden und Rückenschmerzen
vermieden, die entstehen, wenn man die Federung in der falschen
Position erwischt und die Wirbelsäule zusammengestaucht wird.
- Die Verweildauer auf dem Trampolin soll der eigenen körperlichen
Fitness entsprechend angepasst sein. Unfälle durch Nachlassen von
Kraft und Konzentrationsvermögen treten schon nach 10 bis 30 Minuten
springen auf.
- Die Aufsichtspersonen können ihren Anteil für eine sichere
Benützung dieses beliebten Freizeitartikels beitragen, indem sie
darauf achten, dass Sie
- klare Anweisungen für die Benützung erteilen und deren Einhaltung
kontrollieren,
- darauf achten, dass der Aufstellungsortes stabil, eben und nicht
zu hart ist und
- sie das Trampolin und das Schutznetzes regelmäßig auf
Beschädigungen und Defekte untersuchen.
- Wer besonders profimäßig vorgeht besucht einen Kurs und wärmt vor
dem Springen auf.
Eine Studie des Österreichischen Komitees zur Unfallverhütung im
Kindesalter ("Große schützen Kleine") zu Unfällen mit Trampolinen
steht auf der Website des BMASK unter www.bmask.gv.at - Fachpublikum
- Konsumentenschutz zum Download bereit.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Elisabeth Kern, Pressesprecherin des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2247
www.bmask.gv.at
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