utl: Schlusserklärung der "Fachtagung Weltkirche" enthält Katalog von
christlichen Selbstverpflichtungen im Umgang mit dem "Drama Flucht" =
Wien, 29.07.10 (KAP) Der Einsatz kirchlicher Organisationen für
Flüchtlinge kann bis zur Verpflichtung zu zivilem Ungehorsam
gegenüber geltenden Gesetzen reichen, die im Widerspruch zu den
Grundsätzen der Demokratie und der Menschenrechte stehen. Das halten
Ordensgemeinschaften und kirchliche Einrichtungen, die vor allem im
Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der Mission tätig sind,
in ihrer am Freitag veröffentlichten Schlusserklärung zur
diesjährigen Fachtagung Weltkirche vom 23. bis 24. Juli im
oberösterreichischen Stift Lambach fest.
Da Flucht ein "Schrei nach Freiheit, Friede, Gerechtigkeit und
Menschenwürde" sei, verpflichteten sich die rund 100
Tagungsteilnehmer zu konkreten Schritten der Solidarität, etwa der
Nutzung des kirchlichen Raums, "um persönliche Begegnung mit
Flüchtlingen zu ermöglichen, um Bewusstsein für Strukturen und
Situationen des Unrechts zu schaffen und um gemeinsam zu beten."
Eine besondere Aufgabe von Christen bestehe auch darin, die
Gesetzeslage für Flüchtlinge kritisch auf die Vereinbarkeit mit den
demokratischen Grundsätzen, den Menschenrechten und mit Blick auf
das christliche Menschenbild zu hinterfragen und gegebenenfalls
zivilen Ungehorsam zu üben. Außerdem verpflichteten sich die
Teilnehmer, "Mitverantwortung für die Ursachen und Auslöser der
Flüchtlingsbewegung in den Herkunftsländern zu übernehmen, gegen
jegliche Instrumentalisierung von Religion für wirtschaftliche und
politische Interessen aufzutreten". Dazu zählt auch der Einsatz der
Christen für Religionsfreiheit und Verfolgte.
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