- 29.07.2010, 09:58:49
- /
- OTS0057 OTW0057
Tumpel: Nichteinhaltung der Offenlegungsvorschriften von Jahresabschlüssen wird nicht ausreichend verfolgt
19 von 20 Offenlegungssünder kommen ohne Strafe davon
Wien (OTS) - "Gegen Unternehmen, die die Offenlegungspflichten
beharrlich verweigern und sich damit nicht an die Gesetze halten,
muss schärfer vorgegangen werden. Es ist nicht erklärbar, warum 19
von 20 Bilanzsünder ohne Strafe davonkommen", kritisiert AK-Präsident
Tum-pel. Ein besseres Ausschöpfen des möglichen Strafrahmens würde
nicht nur dazu führen, dass sich die Unternehmen künftig an die
gesetzlichen Regeln halten, sondern als "an-genehmen" Nebeneffekt
auch zweistellige Millioneneinnahmen fürs Budget bringen. Eine
aktuelle Untersuchung des Justizministeriums bestätigt die Ergebnisse
einer AK-Untersuchung zur schlechten Offenlegungspraxis von
Jahresabschlüssen. In einer Be-antwortung einer parlamentarischen
Anfrage von NR-Abg. Johann Maier stellt Justizmi-nisterin
Bandion-Ortner fest, dass 2008 von mehr als 128.500
rechnungslegungspflichti-gen Unternehmen fast die Hälfte (62.710)
ihren Jahresabschluss nicht fristgerecht beim Firmenbuch eingereicht
haben. Noch drastischer die Zahlen hinsichtlich der Auswertung von
Zwangsstrafen: Lediglich 6 Prozent oder rund 3.700 Unternehmen
erhielten für die Nichtveröffentlichung des Jahresabschlusses 2008
eine Verwaltungsstrafe. Tumpel for-dert höhere Strafen, stärkere
Kontrolle und eine Verkürzung der Offenlegungsfrist.
Millionen fürs Budget
Die für die Einhaltung der Offenlegungspflicht verantwortliche
Justizministerin hat es nun schwarz auf weiß: Die Vorschriften werden
ignoriert und die Justiz schaut zu. Anders die Situation in
Deutschland. Laut Handelsblatt publizieren 90 Prozent der Unternehmen
ihren Jahresabschluss fristgerecht, nachdem der Staat über
vergessliche oder unwillige Unternehmen rigorose Ordnungsstrafen
verhängte. Ein ähnliches Vorgehen in Österreich hätte auch einen
angenehmen budgetären Nebeneffekt. Wird gegen die nicht
offenle-gungswilligen Unternehmen nur jeweils eine Zwangsstrafe von
1.000 Euro verhängt, so ergibt das bereits eine Summe von mehr als 60
Mio Euro für das Budget. Das Unterneh-mensgesetzbuch sieht bei
Verletzung der Offenlegungspflicht Strafen bis 3.600 Euro vor, die
auch wiederholt verhängt werden können. Ein rigoroses Vorgehen gegen
die Offenle-gungssünder würde zusätzlich kaum höheren
Verwaltungsaufwand verursachen, da die Daten der Unternehmen durch
eine einfache Datenbankabfrage aus dem Firmenbuch zu erheben sind.
Offenlegungspflicht macht Sinn
Die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses im Firmenbuch
betrifft Kapitalgesell-schaften wie Aktiengesellschaften, GmbHs und
Genossenschaften sowie die Mischfor-men GmbH & Co KG und AG & Co KG,
sofern sie keinen persönlich haftenden Gesell-schafter haben. Wird
eine Kapitalgesellschaft insolvent, so haften die Eigentümer nicht
für die Schulden der Gesellschaft. Aus diesem Grund ist es für deren
Gläubiger beson-ders wichtig, Kenntnis über die wirtschaftliche und
finanzielle Situation der Gesellschaft zu haben. Die gesetzliche
Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses im Firmenbuch bis
spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag stellt sicher, dass
alle Stakeholder - Lieferanten, Banken, ArbeitnehmerInnen,
KonsumentInnen, Öffentlichkeit - zeitnahe und aussagekräftige
Unternehmensinformationen erhalten. Auch zur Einhaltung eines fairen
Wettbewerbs sind die Offenlegungspflichten notwendig.
Die AK fordert:
+ Verstärkte Kontrolle
Die Justizministerin muss endlich aktiv werden und darf nicht mehr
tatenlos zusehen. Sie muss die Firmenbuchgerichte zu einer
systematischen Kontrolle der Offenlegungspflich-ten anhalten. Dieses
Kontrollsystem muss systematisch sicherstellen, dass jedes
Frist-versäumnis von Unternehmen automatisch geahndet wird.
+ Verkürzung der Offenlegungsfrist
Die gesetzliche Offenlegungsfrist muss von neun auf sechs Monate
verkürzt werden - auch zur Verbesserung der wirtschaftlichen
Transparenz in Krisenzeiten.
+ Erhöhung der Verwaltungsstrafen
Die Verwaltungsstrafen sind zu gering und haben keine Wirkung. Der
bestehende Straf-rahmen muss voll aus geschöpft werden. Die Strafen
sind auf 7.200 Euro (bisher 3.600 Euro) zu erhöhen und als
Mindeststrafe vorzusehen.
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Thomas Angerer
Tel.: +43-1 501 65-2578
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW






