• 27.07.2010, 13:30:50
  • /
  • OTS0131 OTW0131

Maier zur Vorratsdatenspeicherung: Österreich wartet auf den Bericht der EU-Kommission!

Justiz und Innenministerin müssen Vorschläge bekanntgeben!

Wien (OTS/SK) - Vor der Umsetzung der Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung in Österreich ist der im Aktionsplan zum
Stockholm-Programm angekündigte Bericht zur Umsetzung dieser
Richtlinie in den Mitgliedsstaaten abzuwarten, stellt
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher und Vorsitzender des Datenschutzrates,
Nationalratsabgeordneter Johann Maier fest. Die Ankündigung von
Bundesministerin Doris Bures mit einem Gesetzesbeschluss zuzuwarten,
bis dieser Evaluierungsbericht vorliegt, ist daher voll zu
unterstützen. Nicht übersehen werden darf, dass auch von der
EU-Kommission Abänderungsanträge zu dieser Richtlinie nicht mehr
ausgeschlossen werden. ****

Für die österreichische Diskussion ist es aber unumgänglich, dass nun
auch das Justizressort und das Innenressort ihre vorläufigen
Vorstellungen zur Novelle der Strafprozessordnung (StPO) und des
Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) - und zwar unter der
Berücksichtigung der Entscheidung des deutschen
Bundesverfassungsgerichtshofes - bekanntgeben. Ohne die Klärung was
unter einer "schweren Straftat" zu verstehen ist sowie wie den
Informationsverpflichtungen nach Grundrechtseingriffen nachgekommen
werden muss, kann keine umfassende Stellungnahme zur Umsetzung der
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bekanntgegeben werden. Daher
hat der Österreichische Datenschutzrat diese Klarstellung bereits vor
einigen Monaten eingefordert, so der Vorsitzende des
Datenschutzrates, Johann Maier.

Zu berücksichtigen ist aber auch der bereits vorliegende Bericht zur
Vorratsdatenspeicherung, der von der Artikel 29 Gruppe verfasst wurde
- das sind die nationalen Datenschutzbehörden in der Europäischen
Union. Sie betrachten die Vorratsdatenspeicherung als gescheitert,
darüber hinaus kann aus ihrer Sicht derzeit in Anbetracht der
unvertretbaren Kosten und des Aufwandes kein wirklicher Nutzen
nachgewiesen werden. Zu Recht wird daher die Vorratsdatenspeicherung
als nichtverhältnismäßig und nicht vereinbar mit der Europäischen
Grundrechtecharta gesehen. Es fehlt bislang der Nachweis, dass die
Vorratsdatenspeicherung einen besseren Schutz vor Kriminalität
bringt. Dies gilt auch für die Internetkriminalität. So wurde in
Deutschland bereits nachgewiesen, dass die Aufklärungsquote von
Internet-Delikten in dem Zeitraum, in dem die Vorratsdatenspeicherung
praktiziert worden war, nicht angestiegen, sondern bei etwa 80
Prozent verblieben ist, so der SPÖ-Abgeordnete.

Richtig ist aus SPÖ-Sicht vielmehr, dass diese mit Millionenkosten
verbunden ist und in die Privatsphäre unverdächtiger europäischer
Bürger eingreift. Der Vorstoß des irischen Höchstgerichts, die
Richtlinie der Vorratsdatenspeicherung durch den europäischen
Gerichtshof einer grundrechtlichen Überprüfung zu unterziehen, muss
daher ausdrücklich begrüßt werden, so Maier.

Mitte Juni haben überdies über 100 Organisationen aus 23 europäischen
Ländern die EU-Kommission in einem gemeinsamen Brief aufgefordert,
"die Aufhebung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten
eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung
von Verkehrsdaten vorzuschlagen". Unter den Unterzeichnern befinden
sich Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen
ebenso wie Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverbände etwa
von Journalisten, Juristen und Ärzten, Gewerkschaften wie ver.di,
Verbraucherzentralen und auch Wirtschaftsverbände wie der deutsche
eco-Verband. Darin wird die flächendeckende Überwachung der gesamten
europäischen Bevölkerung als inakzeptabel angesehen, da ohne jeden
Verdacht einer Straftat Verbindungsdaten aufgezeichnet und
gespeichert werden. Die Unterzeichner appellierten in diesem
Schreiben an die EU-Kommission einen Vorschlag zur Abschaffung der
EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur
schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von
Verkehrsdaten, wie es in der Cybercrime-Konvention des Europarats
vereinbart worden ist.

Aus Sicht des SPÖ-Konsumentenschutzsprechers sollte daher auf
europäischer Ebene bereits jetzt über sinnvolle Alternativen zur
bestehenden flächendeckenden und verdachtsunabhängigen
Vorratsdatenspeicherung nachgedacht werden, so Maier. Das in den USA
übliche "Quick Freeze"-Verfahren könnte eine sinnvolle Alternative
sein. Im Vergleich zu einer verdachtsunabhängigen Speicherung von
Verbindungsdaten greift dieses Verfahren erst dann ein, wenn ein
konkreter Verdacht gegen eine bestimmte Person vorliegt. Mit einer
rechtlichen Genehmigung könnten, die so erfassten Daten in einem
strafrechtlichen Ermittlungsverfahren verwendet werden, so Maier
abschließend. (Schluss) sm

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel