• 23.07.2010, 11:26:59
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  • OTS0086 OTW0086

Der Betriebsrat der Oesterreichischen Nationalbank stellt sich gegen unrichtige Behauptungen und Halbwahrheiten:

Wien (OTS) - Das Pensionssystem der OeNB für die Dienstnehmer, die
vor 1998 aufgenommen wurden (Verträgen danach liegt das ASVG zu
Grunde) basiert selbstverständlich auf rechtlicher Grundlage.
Aufgrund des seit 1998 bestehenden ASVG-Systems sind Altverträge
diesbezüglich ein in sich geschlossenes System, das den Steuerzahler
nicht belastet. Sämtliche Verpflichtungen der Nationalbank den
Beschäftigten gegenüber wurden aus den Erträgnissen der so genannten
Pensionsreserve erfüllt. Der Kapitalstock bildet einen Teil des
Eigenkapitals der Notenbank und ist zu deren Aufgabenerfüllung
unumgänglich.

Überschüsse aus der Veranlagung der Pensionsreserve wurden in der
Vergangenheit zum gesetzlichen Anteil (60% bzw. 90%) an den Bund
ausgeschüttet. So wurden etwa in den Jahren 1986 bis 1999 über 500
Mio. Euro ausgeschüttet und kamen dem Staat Österreich zu Gute. Die
laufenden Pensionsverpflichtungen konnten aus Veranlagungserträgen
der Pensionsreserve bezahlt werden.

Durch Sonderausschüttungen an den Bund Anfang des Jahrtausends
wurde das veranlagte Kapital allerdings soweit reduziert, dass für
den unwahrscheinlichen Fall der Liquidation der Nationalbank eine
theoretische, ausschließlich buchhalterische Deckungslücke entstand.
Diese konnte schon 2009 fast geschlossen werden. Das Schließen der
Deckungslücke erfolgte jedenfalls nicht auf Kosten des Steuerzahlers.

Die Notenbankbediensteten haben gemäß Notenbankgesetz
privatrechtliche Dienstverträge, wie sie in vielen anderen
privatwirtschaftlichen Unternehmen existieren. Es wäre beispiellos
und ein unverantwortliches Präjudiz, wenn per Gesetz in
privatrechtliche Arbeitsverträge (vergleichbar mit Miet- oder
Kaufverträgen, etc.) eingegriffen wird. Darüber hinaus wurden diese
Verträge den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angeboten. Die
Vertragsgestaltung oblag nicht dem Einzelnen.

Die rechtliche Ausgestaltung der Verträge und Vereinbarungen in
der Nationalbank kann nicht mit anderen, ebenfalls in den Medien
kolportierten Vertragskonstellationen, wie z. B. Beamten,
ÖBB-Bedienstete, ORF-Angestellte, etc. verglichen werden. Somit sind
Aussagen, rechtliche Eingriffe seien denkbar, zurückzuweisen.

Die Bediensteten der Nationalbank sind keine beamteten
Dienstnehmer und somit nicht dem Bundesdienst zugehörig. Sie erfüllen
- wie viele andere ArbeitnehmerInnen auch - eine Aufgabe von hoher
Bedeutung und waren nicht zuletzt in der Finanzkrise bereit,
professionell und einsatzfreudig für die Republik zu arbeiten.
Darüber hinaus weisen die Beschäftigten der OeNB in allen Bereichen
höchste Qualifikation auf, die sie zur Sicherung der Preisstabilität
und daher auch im Interesse der österreichischen Bevölkerung
einsetzen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Oesterreichischen
Nationalbank weisen daher die in einer beispiellosen Kampagne
erhobenen unrichtigen Behauptungen vehement zurück. Reformen wurden
vom Betriebsrat und der Belegschaft in sozialpartnerschaftlicher Art
und Weise mit den Entscheidungsträgern der Nationalbank verhandelt
und mitgetragen. Dieser im österreichischen Arbeitsrecht vorgesehenen
Vorgehensweise wird sich auch in Zukunft niemand im Haus
verschließen. Verhandlungen über die Medien haben noch nie zum
gewünschten Ergebnis geführt.

Einseitige Eingriffe in Dienstverträge können und werden jedoch
nicht akzeptiert und mit allen juristischen und gewerkschaftlichen
Mitteln bekämpft werden.

Zentralbetriebsrat der Oesterreichischen Nationalbank

Rückfragehinweis:

Robert Kocmich
   Betriebsratsvorsitzender der - / Chair of the Works Council of the -
   Oesterreichischen Nationalbank Wien / Vienna
   Zentralbetriebsratsvorsitzende-Stellvertreter/ Deputy Chair of the Central Staff Council
   Oesterreichischen Nationalbank 
   Tel.: (+43-1) 404 20 - 9901
   Fax.: (+43-1) 404 20 - 9999
   Mobil: (+43-664) 404 60 17
   Mail to: Robert.Kocmich@oenb.at

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