• 22.07.2010, 14:59:15
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  • OTS0179 OTW0179

NOVOMATIC-Erfolg gegen NÖ-Grünen Huber

Einstweilige Verfügung gegen Thomas Huber erlassen

Gumpoldskirchen (OTS) - Die NOVOMATIC AG hat beim Landesgericht
St. Pölten kürzlich gegen den Geschäftsführer der Grünen
Niederösterreichs, Thomas Huber, eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Huber hatte mehrmals öffentlich, darunter auch gegenüber der
Tageszeitung "Der Standard", die unrichtige und völlig haltlose
Behauptung erhoben, NOVOMATIC habe "ein Patent für ein
Lichtschrankensystem eingereicht". Dieses sollte es Spielern laut
Huber ermöglichen, weiterhin an mehreren Glücksspielgeräten
gleichzeitig zu spielen, was laut neuem Glücksspielgesetz verboten
ist. Huber weiter: "Die neue Erfindung NOVOMATICs hilft also dabei,
die neue Gesetzesregelung zu umgehen."

Die nach einer Klage der NOVOMATIC AG nun gegen Huber erlassene
einstweilige Verfügung verpflichtet den Grün-Politiker dazu, solche
oder sinngleiche Behauptungen und/oder Äußerungen zu unterlassen.

Rückfragehinweis:
Dr. Hannes Reichmann
Leitung Unternehmenskommunikation
+43 2252 606 680
hreich@novomatic.com
www.novomatic.com

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