utl: Justizministerium sieht im Urteil schwerwiegende menschenrechtliche
Frage von allgemeiner Bedeutung - Entscheidung über Verweis an Große
Kammer des EGMR noch ausstehend =
Wien, 20.07.10 (KAP) Die Republik Österreich ficht das Anfang April
gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
(EGMR) an, das besagt, dass Österreich mit seinem Verbot von Eizell-
und Samenspenden für Befruchtungen im Labor gegen das Grundrecht auf
Schutz der Familie verstößt. Nach eingehender Analyse der
Entscheidung habe Österreich die Verweisung der Sache an die Große
Kammer des EGMR beantragt, weil es sich um eine "schwerwiegende
Frage von allgemeiner Bedeutung und um eine schwerwiegende Frage der
Auslegung und Anwendung der Europäischen Menschenrechtskommission"
handle, betonte das Justizministerium am Dienstag gegenüber
"Kathpress".
In diesem Sinne hatte Justizministerin Bandion-Ortner schon am 1.
Juli gegenüber der "Wiener Zeitung" festgehalten: "Wir prüfen, ob
Gesetze praktikabel sind. Der Staat ist aber nicht verpflichtet,
alle technisch möglichen Formen der künstlichen Fortpflanzung zu
erlauben. Bei solch sensiblen Fragen muss man behutsam vorgehen."
Im Revisionsantrag werde nun betont, dass die österreichische
Gesetzeslage mit dem Fortpflanzungsmedizingesetz versuche, sowohl
der Achtung der Menschenwürde, der Wahrung des Kindeswohls und der
Respektierung des Rechts auf Fortpflanzung gerecht zu werden,
erklärte das Justizministerium auf Nachfrage von "Kathpress"
hinsichtlich der inhaltlichen Gründe für die Berufung.
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