OTS0115 / 20.07.2010 / 12:07 / Channel: Politik / Aussender: Kathpress
Stichworte: Bandion-Ortner / EGMR / Eizellenspende / Justiz / KATHPRESS / Politik


Eizellspende: Österreich beruft gegen Urteil des EGMR


utl: Justizministerium sieht im Urteil schwerwiegende menschenrechtliche 
Frage von allgemeiner Bedeutung - Entscheidung über Verweis an Große 
Kammer des EGMR noch ausstehend =
   Wien, 20.07.10 (KAP) Die Republik Österreich ficht das Anfang April 
gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 
(EGMR) an, das besagt, dass Österreich mit seinem Verbot von Eizell- 
und Samenspenden für Befruchtungen im Labor gegen das Grundrecht auf 
Schutz der Familie verstößt. Nach eingehender Analyse der 
Entscheidung habe Österreich die Verweisung der Sache an die Große 
Kammer des EGMR beantragt, weil es sich um eine "schwerwiegende 
Frage von allgemeiner Bedeutung und um eine schwerwiegende Frage der 
Auslegung und Anwendung der Europäischen Menschenrechtskommission" 
handle, betonte das Justizministerium am Dienstag gegenüber 
"Kathpress". 
In diesem Sinne hatte Justizministerin Bandion-Ortner schon am 1. 
Juli gegenüber der "Wiener Zeitung" festgehalten: "Wir prüfen, ob 
Gesetze praktikabel sind. Der Staat ist aber nicht verpflichtet, 
alle technisch möglichen Formen der künstlichen Fortpflanzung zu 
erlauben. Bei solch sensiblen Fragen muss man behutsam vorgehen." 
Im Revisionsantrag werde nun betont, dass die österreichische 
Gesetzeslage mit dem Fortpflanzungsmedizingesetz versuche, sowohl 
der Achtung der Menschenwürde, der Wahrung des Kindeswohls und der 
Respektierung des Rechts auf Fortpflanzung gerecht zu werden, 
erklärte das Justizministerium auf Nachfrage von "Kathpress" 
hinsichtlich der inhaltlichen Gründe für die Berufung. 
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OTS0115    2010-07-20/12:07
201207 Jul 10
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