• 19.07.2010, 12:25:45
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Lopatka: Notifikation des Glücksspielgesetzes in Brüssel abgeschlossen

Beide Teile des neuen Glücksspielgesetzes treten somit noch im Sommer in Kraft

Wien (OTS) - Der zweite Teil des Glücksspielgesetzes ist heute
ohne Einspruch der Kommission und anderer Mitgliedsstaaten in Brüssel
geblieben. Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka: "Das zeigt die
Qualität des neuen Gesetzes, das den Spielerschutz und den Kampf
gegen das illegale Glücksspiel in Österreich in den Mittelpunkt
stellt."

Der zweite Teil des Glücksspielgesetzes kann nun am 22. Juli im
Bundesrat beschlossen werden. Lopatka: "Somit kann das neue Gesetz
noch im Sommer zur Gänze in Kraft treten. Die SOKO Glücksspiel kann
damit ihre Arbeit aufnehmen." Im nächsten Schritt geht es nun auch
darum alle Automaten in Österreich elektronisch mit dem
Bundesrechenzentrum zu vernetzen. "In monatelanger Arbeit haben
Experten des BRZ gemeinsam mit Experten des BMF Vorarbeiten gemacht,
wie Automaten grundsätzlich elektronisch angebunden werden können.
Österreich ist mit dieser Anbindungspflicht in Europa
beispielgebend", so der Finanzstaatssekretär.

Derzeit wird die Zahl der illegalen Automaten ohne landesrechtliche
Bewilligung in Österreich auf rund 10.000 geschätzt. Der
wirkungsvolle Kampf dagegen könne mit der SOKO Glücksspiel und dem
notifizierten Gesetz aufgenommen werden. Zudem regelt und limitiert
das neue Gesetz die Zahl der legalen Automaten in den vier Ländern,
in denen das Glücksspiel bereits jetzt legal ist. In Wien wird es in
Zukunft 2.796 statt der bisher rund 3.500 Automaten geben. In der
Steiermark werden die Automaten von derzeit rund 4.000 auf 1.005
reduziert, in Kärnten statt der momentan rund 700 auf nur mehr 468
Automaten. In Niederösterreich wird die Zahl statt eines weiteren
Ausbaus der momentan 1.350 Automaten auf 1.331 eingedämmt. Und in
Oberösterreich, wo das Glücksspiel in Zukunft legalisiert werden
soll, wird es künftig 1.173 legale Automaten geben. Hier stehen im
Moment noch bis zu 4.000 illegale Automaten.

Das notifizierte neue Glücksspielgesetz wird für neue Automaten
österreichweite und deutlich verbesserte Rahmenbedingungen im
Interesse des Spielerschutzes setzen. Nach einer Übergangsfrist
werden diese neuen Rahmenbedingungen auch in den bisherigen
Erlaubnisländern anwendbar.

Rückfragehinweis:

Pressesprecherin von Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka 
   Mag. Iris Brüggler
   Tel.: T: +43 (0)1 51433 500 078, Mob: +43 (0)664 2249512
   mailto:iris.brueggler@bmf.gv.at
   www.bmf.gv.at
   
   Bundesministerium für Finanzen
   Hintere Zollamtsstraße 2b 
   A-1030 Wien

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