- 15.07.2010, 11:39:31
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AK Tipps: Wenn's heiß ist bei der Arbeit
Wien (OTS) - Auch bei 35 Grad im Schatten gibt es keine
Hitzeferien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - dafür fehlt die
gesetzliche Grundlage. Aber die ArbeitgeberInnen sollten bedenken: An
heißen Tagen nimmt die Leistungsfähigkeit und die Konzentration aber
deutlich ab. Das gilt sowohl bei körperlichen Tätigkeiten als auch
bei geistigen Tätigkeiten. An "Hundstagen" sinkt die Arbeitsleistung
um 30 bis 70 Prozent gegenüber Tagen mit "normalen" Temperaturen.
Gleichzeitig leidet die Arbeitsqualität, Fehlerhäufigkeit und
Unfallrisiko steigen. Richtiges Verhalten und umsichtige Maßnahmen
können aber das Arbeitsleben bei Hitze erleichtern:
+ In Arbeitsräumen müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die
dem menschlichen Organismus angemessen sind. Direkte
Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen muss beispielsweise mit
Jalousien vermieden werden. Auch alle wärmestrahlenden Flächen,
verursacht durch Maschinen oder Lichtspots, sind abzuschirmen.
+ Ist eine Klimaanlage vorhanden, haben die ArbeitgeberInnen zu
sorgen, dass die Raumtemperatur in Arbeitsräumen, in denen
Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung wie Büroarbeiten
verrichtet werden, zwischen 19Grad und 25Grad liegt. Bei Arbeiten mit
normaler körperlicher Belastung wie bei häufigem Stehen, hat die
Raumtemperatur zwischen 18Grad und 24Grad zu betragen. Allerdings:
Wegen hochsommerlicher Temperaturen allein muss kein Arbeitgeber eine
Klimaanlage installieren.
+ Was noch hilft, ist etwa das Bereitstellen geeigneter alkoholfreier
Getränke und die Abschattung vor direkter Sonneneinstrahlung. Genützt
werden sollte auch die Nachtabkühlung: Für eine intensive
Durchlüftung der Räume sorgen und zwar in der Nacht - oder in den
frühen Morgenstunden. Vorhandene Bekleidungsvorschriften sollten
gelockert, Tisch- oder Stehventilatoren bereitgestellt und - so
möglich - Duschgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden.
+ Organisatorische Maßnahmen setzen, wie Vorverlegung des
Arbeitsbeginns, die Mittagshitze meiden und zusätzliche Arbeitspausen
einlegen.
Unterweisung in Erste-Hilfe-Leistung speziell bei Hitzekollaps,
Hitzschlag, Sonnenstich
Wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden, sind bei hohen
Temperaturen gesundheitliche Probleme zu befürchten. Daher sollte
jedenfalls bei der Arbeitsplatzevaluierung nach dem
Arbeitnehmerschutzgesetz auch auf die klimatischen Verhältnisse und
ihre Einflüsse auf die Gesundheit der Beschäftigten Rücksicht
genommen werden. Das gilt insbesondere bei besonderen Personengruppen
wie werdende und stillende Mütter, Frauen an Steharbeitsplätzen oder
ältere und gesundheitlich gefährdete Arbeitnehmer.
Bei längerem Arbeiten im Freien unter direkter Sonneneinstrahlung
und hohen Temperaturen empfiehlt die Arbeitsinspektion zusätzlich
eine Beschattung der Arbeitsplätze, eine Information über
Gesundheitsgefahren, das Tragen von luftdurchlässiger UV-sicherer
Kleidung und einer Kopfbedeckung, wobei eine Durchlüftung
gewährleistet sein muss.
Auch Sonnenschutzbrillen, geeignete Sonnenschutzmittel und
Schutzhandschuhe für Arbeiten auf/an erhitzten Oberflächen geben
zusätzlichen Schutz.
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Thomas Angerer
Tel.: +43-1 501 65-2578
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at
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