- 14.07.2010, 13:30:24
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RÖM: Dirnberger: "Abschaffung der Umsatzsteuer auf Mieten nach deutschem Vorbild!"
"Abschaffung der Ust auf Mieten wäre eine Entlastung sämtlicher Mieter um mehr als eine Monatsmiete jährlich! AK-Provisionsvergleich mit Europa seit 15 Jahren falsch!"
Wien (OTS) - "Wenn sich Wirtschaftsminister Mitterlehner mit der
Maklerprovisionskürzung zur "Inflationsdämpfung" nicht weiter
lächerlich machen würde, sich aber so gerne auf deutsche Vorbilder
beruft, so möge er mit seinem Parteikollegen Finanzminister Josef
Pröll Rücksprache halten und umgehendst die Umsatzsteuer auf Mieten
und Wohnbeiträge (für Wohnungseigentümer) nach deutschem Vorbild
abschaffen. Das würde nicht nur eine tatsächliche
"Inflationsdämpfung" bewirken, viel mehr würden auch sämtliche Mieter
und Wohnungseigentümer in Österreich - egal ob sie gerade eine neue
Wohnung beziehen oder nicht - jährlich um mehr als eine Monatsmiete
entlastet. Die Abschaffung der Vergebührung eines Mietvertrages würde
einen Wohnungsbezieher ebenfalls eine knappe halbe Monatsmiete
ersparen" erläutert Mag. Dr. Elmar Dirnberger, Vizepräsident des
Ringes Österreichischer Makler
"Wenn Wirtschaftsminister Mitterlehner so gerne nach Deutschland
schaut, so möge er auch die Tatsache mit einbeziehen, dass in
Deutschland die Mieten - und damit natürlich auch die Provisionen -
jeweils Landessache sind. In den einzelnen Bundesländern sind daher
ganz unterschiedliche Regelungen, jedoch gibt es preisgeregelte
Wohnungen nur noch in kleinen Segmenten und diese nur in
Ballungszentren. In Deutschland sind daher im Durchschnitt die Mieten
und damit auch die Provisionen - auch ohne Ust - wesentlich höher als
in Österreich", so Dirnberger weiter.
"Überhaupt sei noch mal mit aller Deutlichkeit darauf hin
gewiesen, dass in den regelmäßig wiederkehrenden "Unkenrufen" der
Arbeiterkammer über die unterschiedlichen Provisionssätze Europas und
Österreichs, es in Österreich preisgeregelte Obergrenzen sind, die es
in fast keinem europ. Land mehr gibt. In den anderen europ. Ländern
gibt es daher nur "Durchschnittswerte", die sehr willkürlich
interpretierbar sind. So sind in den europ. Top-Metropolen Paris und
Mailand z.B. Maklermietprovisionen von 6-8 Monatsmieten(!!!) üblich
und zulässig(!!!), während logischer Weise z.B. in Marseille oder in
Palermo die durchschnittlichen Provisionswerte sicherlich geringer
sein dürften. Obzwar gerade dort vielleicht bei der Wohnungsvergabe
auch "andere Kriterien" eine Rolle spielen, ist "ein Vergleich" mit
der österreichischen Gemeinde- und Genossenschaftswohnungsvergabe
dennoch unzulässig, liebe Arbeiterkammer! Ebenso unzulässig ist es,
von keinen Maklerprovisionen zu sprechen, wenn stattdessen wie in
Skandinavien und Großbritannien, Bemühungshonorare und Stundensätze
wie z.B. für das Aufhängen eines Schildes "for Sale" bzw. für jeden
einzelnen Besichtigungstermin - unabhängig vom Vermittlungserfolg -
von ca. Euro 150,--/Stunde üblich und zulässig sind.
Diese Daten stammen aus einer europaweiten, detaillierten
Vergleichsstudie der FIABCI aus Paris und wurden um die
Jahrtausendwende bereits veröffentlicht.",
"Wenn es also der Wirtschaftminister mit der Inflationsdämpfung
tatsächlich ernst wäre, dann würde er blitzartig die Ust auf Mieten
und Wohnbeiträge gemeinsam mit dem Finanzminister abschaffen und
nicht im Sinne der internationalen Franchisern und der
Immobilientöchter der Bankenkonzerne die kleinen
Maklerfamilienbetriebe in Österreich in der Existenz bedrohen. Dies
auch deshalb nicht, da diese mittlerweile in Österreich über eine
starke Berufsvertretung - eben den RÖM - verfügen, der auch nicht den
Gang zu den europ. Gerichtshöfen scheuen wird", so der Vizepräsident
des RÖM, abschließend.
Rückfragehinweis:
Mag. Dr. ELmar Dirnberger
e.dirnberger@aon.at
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