Drittstaatsangehörige müssen zuvor fünf Jahre hier gearbeitet haben - Asylwerber haben keinen Anspruch
Wien (OTS/BMASK) - Durch die Einführung der bedarfsorientierten
Mindestsicherung (BMS) wird für keine ausländische Personengruppe der
Zugang zur Sozialhilfe leichter, unterstrich das Sozialministerium
Freitag in einer Aussendung. "Ausländer" würden daher von der BMS
keineswegs stärker profitieren. Nur EU-rechtlich InländerInnen
gleichgestellte Gruppen können die Mindestsicherung mit
Rechtsanspruch beziehen. Dies bedeutet insbesondere, dass
AsylwerberInnen keinen Anspruch auf eine BMS haben, heißt es in der
Aussendung.
Für BürgerInnen der neuen Mitgliedstaaten der EU (z.B. BulgarInnen,
RumänInnen) sei es nicht ohne weiteres möglich, als ArbeitnehmerInnen
nach Österreich zu kommen, da es aufgrund der Übergangsfristen keinen
freien Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt gibt. BürgerInnen aus
diesen Staaten brauchen eine Arbeitsbewilligung, um in Österreich
leben zu können. Sie können daher auch nicht ohne vorherige legale
Beschäftigung die BMS in Anspruch nehmen.
Drittstaatsangehörige (z.B. TürkInnen, SerbInnen) haben grundsätzlich
nur dann einen Anspruch auf BMS, wenn sie schon mehr als fünf Jahre
in Österreich gelebt und gearbeitet haben. Auch hier steht die
Arbeitnehmereigenschaft im Vordergrund.
Auch EWR-BürgerInnen haben in Österreich nur dann einen
uneingeschränkten Anspruch auf die BMS, wenn sie sich zuvor als
ArbeitnehmerInnen in Österreich befunden haben. Ein Harz IV-Bezieher
aus Deutschland könne daher nicht nach Österreich übersiedeln, um
hier die Mindestsicherung in Anspruch zu nehmen.
Kommen EU-BürgerInnen nicht als Arbeitnehmer nach Österreich, müssen
sie über ausreichende Existenzmittel verfügen. Tun sie dies nicht,
droht ein fremdenpolizeiliches Ausweisungsverfahren. Ein
Sozialhilfebezug ist für diese Personen aufenthaltsrechtlich
schädlich.
Unter allen SozialhilfebezieherInnen liege der Migrantenanteil
deutlich unter dem jeweiligen Bevölkerungsanteil, heißt es in der
Ministeriumsaussendung abschließend. (Schluss)
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer , Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
www.bmask.gv.at
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