• 08.07.2010, 16:41:14
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  • OTS0261 OTW0261

Schwerer Schlag für offshore Internet-Glücksspielanbieter

Schwedisches Lotterie-Monopol nach Ansicht des EuGH EU-rechtskonform

Wien (OTS) - Der Europäische Gerichtshof hat heute der offshore
Online-Glücksspiel-Industrie einen weiteren schweren Schlag versetzt.
Er hat sich in seiner jüngsten Entscheidung zum Thema Glücksspiel,
dem Urteil in den verbundenen Rechtssachen "Otto Sjöberg" und "Anders
Gerdin" (C-447/08 und C-448/08), neuerlich für die Zulässigkeit von
nationalen Beschränkungen im Glücksspielbereich ausgesprochen. Diese
Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit gelten auch im Internet,
wenn diese den Schutz der Verbraucher vor den Gefahren des Betrugs
und anderen Straftaten im Zusammenhang mit Internet-Glücksspielen
bezwecken.

Otto Sjöberg und Anders Gerdin ließen als verantwortliche Herausgeber
zweier schwedischer Tageszeitungen zwischen November 2003 und August
2004 im Sportteil ihrer Zeitungen Werbeanzeigen für Glücksspiele
veröffentlichen, die von den in Malta und im Vereinigten Königreich
niedergelassenen Unternehmen Expekt, Unibet, Ladbrokes und Centrebet
auf ihren Internetseiten angeboten wurden. Als verantwortliche
Herausgeber wurden Otto Sjöberg und Anders Gerdin von einem
schwedischen Gericht zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Nach schwedischem Glücksspielrecht ist es verboten, Glücksspiele zu
fördern, die in Schweden ohne Genehmigung veranstaltet werden bzw.
die von anderen EU-Mitgliedsstaaten aus über das Internet angeboten
werden. Genehmigungen für die Veranstaltung von Glücksspielen sind in
Schweden ausschließlich öffentlichen oder karitativen Einrichtungen
vorbehalten, die gemeinnützige oder im Allgemeininteresse liegende
Ziele verfolgen. Sjöberg und Gerdin verfügten nicht über eine solche
Genehmigung bzw. hätten nach schwedischem Recht auch keine erhalten
können.

Gegen die Entscheidung des schwedischen Gerichts haben Sjöberg und
Gerdin Berufung erhoben. Das Berufungsgericht stellte an den EuGH die
Vorlagefrage, ob die angewandten Rechtsvorschriften mit dem
Gemeinschaftsrecht in Einklang stehen, insbesondere soweit sie für
die in Schweden stattfindende Werbung von im Ausland veranstalteten
Lotterien bestimmte Strafen festlegen.

Der EUGH beantwortete diese Frage, "[...], dass Art. 49 EG dahin
auszulegen ist, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der
in den Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, die an die
Bevölkerung dieses Mitgliedstaats gerichtete Werbung für Glücksspiele
verbietet, die von privaten Anbietern in anderen Mitgliedstaaten zu
Erwerbszwecken veranstaltet werden."

Mit dieser Entscheidung führte der Europäische Gerichtshof seine
bisherige Rechtssprechung in den Rechtssachen "Schindler",
"Placanica" und insbesondere "Liga Portuguesa" konsequent fort.

Der für Rechtsfragen und Public Affairs zuständige Vorstand von
Casinos Austria, Mag. Dietmar Hoscher, begrüßt die jüngste
Entscheidung des EuGH "als weiteren Baustein zu einer klaren,
praxisgerechten EU-Linie in Glücksspielangelegenheiten". Hoscher:
"Die Entscheidung des EuGH zum schwedischen Glücksspielrecht kann
natürlich nicht unmittelbar auf die österreichischen Gegebenheiten im
Glücksspielbereich umgelegt werden. Dennoch hält der EuGH zum
wiederholten Male fest, dass die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten nicht
verpflichtet sind, sich auf Lizenzen und Kontrollen anderer
EU-Staaten zu verlassen. Sie dürfen auf ihren jeweils eigenen
Zulassungsregeln bestehen, unabhängig davon, ob die Durchführung der
Ausspielung gemeinnützig erfolgt."

Die European Lotteries als Dachorganisation der staatlichen
europäischen Lotteriegesellschaften, begrüßen diese Entscheidung
ebenfalls. Präsident Dipl.-Ing. Friedrich Stickler dazu: "Der
Europäische Gerichtshof gibt mit dieser Entscheidung jenem
Glücksspiel-Modell Rückendeckung, für das wir als Europäische
Lotterien stehen. Ein Modell, von dem die gesamte Gesellschaft
profitiert. Der EuGH hat den Argumenten der vielen privaten
Online-Spielanbietern, die ausschließlich kommerzielle Interessen
haben, eine klar Absage erteilt."

Rückfragehinweis:
Casinos Austria/Österreichische Lotterien
Mag. Günter Engelhart
Tel.: 01 790 70 / 1910

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