• 06.07.2010, 15:31:48
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Weiterführung der Investitionsförderung gesichert

Pernkopf: Tierschutzrechtliche Anpassungen als Schwerpunkt

St. Pölten (OTS/NLK) - "Niederösterreich hat seit dem Jahr 2007
bei der Investitionsförderung einen besonderen Schwerpunkt gesetzt
und die Budgetmittel im Vergleich zur vorhergehenden Periode mehr als
verdoppelt. Aktuell stehen in der Periode 2007 bis 2013 rund 204
Millionen Euro an EU-, Bundes- und Landesmitteln für die Bereiche
Investitionsförderung und Niederlassungsprämie zur Verfügung", meint
Landesrat Dr. Stephan Pernkopf zur Weiterführung der
Investitionsförderung für die Landwirtschaft.

Das angebotene Förderprogramm wurde von den niederösterreichischen
Betrieben gut genutzt: Seit dem Jahr 2007 langten bisher Anträge von
knapp 9.000 Betrieben in der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer ein.
Gleichzeitig wurden damit Investitionen mit einem Volumen von mehr
als 650 Millionen Euro ausgelöst. Durch diese Investitionsfreudigkeit
der landwirtschaftlichen Betriebe sind die bis 2013 zur Verfügung
stehenden Mittel laut Experten bereits sehr weit ausgeschöpft.

Damit möglichst viele Betriebe die Investitionsförderung nutzen
können, ist eine Anpassung der Fördersätze notwendig. Die Änderungen
gelten für alle Anträge, die ab sofort in der örtlich zuständigen
Bezirksbauernkammer gestellt werden. Investitionen werden in Zukunft
mit 15 Prozent gefördert. Werden die Investitionen aufgrund
tierschutzrechtlicher Bestimmungen notwendig, erhalten die
Antragsteller um 5 Prozent mehr Unterstützung, also insgesamt 20
Prozent. Das trifft für rinderhaltende Betriebe mit Anbindehaltung
sowie für Zuchtsauenhalter zu, die den Wartestall adaptieren oder neu
bauen müssen.

Die Anpassung bei den Investitionszuschüssen ermöglicht
Verbesserungen bei der Inanspruchnahme von geförderten Krediten.
Durch eine Anhebung der Finanzierungsobergrenze von 55 auf 65 Prozent
können nunmehr bei Anträgen höhere Kreditbeträge bewilligt werden.

"Die Jungübernehmerförderung, die gemeinsam mit der
Investitionsförderung aus dem gleichen Fördertopf finanziert wird,
ist dem Land Niederösterreich ein besonderes Anliegen. Mit der
Anpassung der Förderbedingungen wird sichergestellt, dass diese bis
zum Ende der Förderperiode zur Verfügung steht", so der Landesrat
abschließend.

Weitere Informationen: Büro Landesrat Pernkopf, Klaus Luif,
Telefon 02742/9005-12705, e-mail [email protected].

Rückfragehinweis:
Niederösterreichische Landesregierung
Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Pressedienst
Tel.: 02742/9005-12174
www.noe.gv.at/nlk

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