- 06.07.2010, 13:07:36
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Tamandl: Justizministerin verstärkt Kampf gegen Telefonkeiler
Kein Verständnis für Kritik - SPÖ sollte sich an säumige Telekomministerin Bures wenden
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Immer mehr Konsumenten werden durch unerbetene
Werbeanrufe belästigt und Opfer unseriöser Geschäftspraktiken.
Dubiose Unternehmen verwickeln auf heimtückische Art und Weise in
sogenannten "Cold Callings" Konsumenten in Telefongespräche, die
leider oft mit einem Vertrag enden, aus dem man kaum mehr loskommt,
sagte, heute, Dienstag, ÖVP-Konsumentenschutzsprecherin Abg. Gabriele
Tamandl. Zufrieden zeigte sich die Abgeordnete über die Initiative
der Justizministerin, die am Freitag ein Gesetz in Begutachtung
geschickt hat, um die oft ungewünschten Werbeanrufe rechtlich
einzudämmen. ****
"Die Einführung eines besonderen Rücktrittsrechts des Verbrauchers
von Verträgen, die während eines unerbetenen Werbeanrufs zustande
kommen und die Möglichkeit, ohne Begründung zurückzutreten, sind
wichtige Maßnahmen im Interesse der Konsumenten", so Tamandl.
Das Justizressort habe also seinen Bereich abgedeckt. "Wenn jemand
säumig ist, dann die Telekomministerin Doris Bures. In ihr Ressort
fallen schließlich viele Forderungen von Konsumentenschützern wie
beispielsweise ein Verbot für das Unterdrücken der Rufnummer zur
Verschleierung der Identität bei Werbeanrufen", so Tamandl.
"Mit dem neuen Gesetz werden wir die Verbraucher schützen", verweist
die ÖVP-Abgeordnete auf die wesentlichen Neuerungen des in
Begutachtung befindlichen Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetzes
2010. Neben der Einführung des besonderen Rücktrittsrechts soll auch
die bisherige Maximalrücktrittsfrist von drei Monaten fallen.
"Zusätzlich wird der Anwendungsbereich des Rücktrittsrechts auf
bestimmte Verträge im Vergleich zur bestehenden Rechtslage
ausgeweitet, wobei insbesondere Wett- und Lotterie-Dienstleistungen
sowie Dienstleistungen von Telefonunternehmen betroffen sind", so
Tamandl.
Wahlrecht statt gesetzlichem Zwang
Die ÖVP-Konsumentensprecherin hob zudem hervor, dass zahlreiche
Experten in der ministeriellen Arbeitsgruppe darauf hingewiesen
haben, dass die von SP-Jarolim geforderte Nichtigkeit rechtlich nicht
geeignet, überschießend und ein besonderes Rücktrittsrecht besser
wäre. "Der Verbraucher soll nicht entmündigt werden, es soll ihm
selbst überlassen bleiben, ob er vom Vertrag zurücktritt oder nicht."
"Der Vorschlag der Justizministerin ist ein Vorschlag mit Augenmaß,
der den Schutz der Verbraucher verbessert, gleichzeitig die
Wirtschaft aber vor einer übermäßigen Belastung bewahrt. Es soll eine
Regelung gefunden werden, die funktioniert und nicht das Kind mit dem
Bade ausgeschüttet werden. Hier geht es schließlich um den Schutz der
Konsumenten vor hinterhältigen und zwielichtigen Verkaufsgesprächen.
Wir wollen die Selbstbestimmung fördern und nicht den Bürger
entmündigen", so Tamandl abschließend in Richtung SPÖ.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at
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