- 02.07.2010, 12:33:14
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Seit heute in Kraft: Das Kinderbeistandsgesetz
Ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung des Rechts des Kindes auf beide Eltern
Wien (OTS) - In den vergangenen Tagen stand die Einführung einer
"automatischen" gemeinsamen Obsorge beider Eltern nach Scheidung im
Mittelpunkt zahlreicher Diskussionen. Aus Sicht der Kinder sprechen
die Ergebnisse einer Studie sowie jahrelange Erfahrung dafür, dass
die Obsorge beider Eltern zu einer gewissen Entspannung des
elterlichen Konfliktklimas und damit zu einer intensiveren Beziehung
der Kinder zum getrennt lebenden Elternteil führt. Der Wegfall der
Frage "wer bekommt/verliert das Kind?" kann das Gefühl der Kränkung
und Verlustangst minimieren. Nicht selten bildet gerade erst der
rechtliche Ausschluss von der Obsorge den Ausgangspunkt für weitere
gerichtliche Auseinandersetzungen. Somit sollte dort - wo keine
Kindeswohlgefährdung vorliegt (wie z.B. im Gewaltkontext) - die Wahl
der gemeinsamen Obsorge auch mit juristischen Mitteln erleichtert
werden und nicht am Veto eines Elternteils scheitern.
Dennoch sollte diese Rechtsfrage nicht überbewertet werden, denn
dort wo eine Gesprächsbasis vorhanden ist, funktioniert die
Elternverantwortung auch ohne den Rechtstitel und dort wo
"Kriegszustand" herrscht, kann auch mit oder ohne derselben der
Kontakt zum anderen Elternteil verhindert werden. Den Kindern ist es
völlig gleichgültig, wer - rechtlich gesehen - die Obsorge ausübt, ob
alleine oder gemeinsam. Zentral für sie ist, dass sie trotz Trennung
eine lebendige Beziehung zu beiden Elternteilen haben können und
nicht in einen Loyalitätskonflikt hinein gezogen werden. Viel
wichtiger sind daher begleitende Maßnahmen, die Eltern in ihrer
Verantwortung unterstützen und Kinder entlasten bzw. die Kinderrechte
auf Partizipation, freie Meinungsäußerung und auf Kontakt zu beiden
Eltern stärken.
Seit 1. Juli 2010 ist ein sog. Kinderbeistandsgesetz in Kraft
getreten, um genau diese zu gewährleisten. Der Kinderbeistand soll
den Kindern im Scheidungsverfahren Stimme geben und so mithelfen zu
verhindern, dass ihre Bedürfnisse nach Sicherheit und verlässlichen
Beziehungen von den Eltern übersehen oder gar instrumentalisiert
werden. Leider hat bei dieser kinderrechtlichen Errungenschaft durch
einen verwaschenen Rechtsanspruch (..."sofern dem Gericht geeignete
Personen zur Verfügung stehen") und unzureichenden Rahmenbedingungen
schon im Vorfeld der Sparstift statt des Kindeswohls regiert.
Damit Kinder in dieser "stürmischen Zeit" tatsächlich geholfen
wird fordern die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs daher
ergänzend zu einer allfälligen Einführung einer Obsorge beider
Eltern:
1. Rechtsanspruch für alle betroffenen Kinder in Österreich auf
einen Kinderbeistand samt finanzieller Absicherung;
2. ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren vor dem Gerichtsweg
als Art "Außergerichtlichen Familienausgleich" zur Stärkung der
Elternverantwortung;
3. Mobile und ambulante Besuchsbegleitung mit Förderbedingungen,
dass diese Angebote, tatsächlich betroffenen Kindern zu Verfügung
stehen;
4.Verfahrensverkürzung, da Verfahren, die aufgrund von
Rechtsmitteln, Instanzenzug, diversen Gutachten etc. jahrelang
dauern, auf die kindliche Entwicklung äußerst nachteilig sind.
Rückfragehinweis:
Drin. Andrea Holz-Dahrenstaedt
Salzburger Kinder- und Jugendanwältin, kija Salzburg
Tel. 0662/ 430 550-3230, oder 0664/828 42 42 [email protected]
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