• 02.07.2010, 09:56:54
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Wiener Linien: Ferienfahrplan von 5. Juli bis 2. September gültig

Im Schnitt 25 Prozent weniger Fahrgäste im Hochsommer, Kinder bis 15 fahren gratis

Wien (OTS) - So wie jedes Jahr stellen die Wiener Linien im
Hochsommer auch heuer wieder ihren Linienbetrieb auf den
traditionellen Ferienfahrplan um. Heuer ist der Ferienfahrplan von 5.
Juli bis 2. September gültig. Aufgrund von Schul- und Hochschulferien
sowie der Urlaubszeit kommt es in Wien in den Monaten Juli und August
jedes Jahr zu einem deutlich geringeren Fahrgastaufkommen. Die Wiener
Linien verzeichnen in dieser Zeit durchschnittlich rund 25 Prozent
weniger Fahrgäste als in der regulären Saison. In absoluten Zahlen
heißt das: Im August gibt es etwa 20 Millionen Fahrgäste weniger als
im Juni. "Wir passen unseren Fahrplan im Sommer wie jedes Jahr mit
Maß und auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der stark sinkenden
Nachfrage an. Für die Wiener ist während des Sommers natürlich
trotzdem ein rascher und komfortabler Transport in die Arbeit und in
der Freizeit sichergestellt", so Michael Lichtenegger,
Geschäftsführer der Wiener Linien.

Nach dem 2. September 2010 tritt wieder der reguläre Fahrplan in
Kraft.

Spürbar weniger Fahrgäste vor allem in der Hauptverkehrszeit

Die Taktänderungen im traditionellen Ferienfahrplan betreffen
überwiegend die Hauptverkehrszeit in der Früh und am Nachmittag. Im
Sommer fallen Schul- und Studentenverkehr weg bzw. ist auch der
Berufsverkehr während der Urlaubszeit stark reduziert. Die genauen
Fahrpläne sind in den Stationen ausgehängt bzw. im Internet unter
www.wienerlinien.at sowie über die mobile Fahrgastinformation qando
abrufbar

Im Bereich der U-Bahn, dem meist genutzten Verkehrsmittel in Wien,
wird etwa die U 1 zum Start des Ferienfahrplans am 5. Juli in der
Hauptverkehrszeit in einem 3-Minuten-Intervall, die U 3 alle vier
Minuten unterwegs sein.

Sommerferien: Freie Fahrt für alle Kinder bis 15

In den Sommerferien fahren alle Kinder bis zum 15. Geburtstag auf den
Wiener Linien gratis. Für ältere Schüler (ausgenommen Berufsschulen)
einer öffentlichen Schule oder Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht
gilt die Freifahrt bis zum Ende der Ferien nach jenem Schuljahr, in
dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben. Als Nachweis wird ein
gültiger Schülerausweis anerkannt. Kinder, die noch nicht
schulpflichtig sind, fahren generell kostenlos. Der Fahrt ins
Schwimmbad oder zu Freunden steht somit nichts mehr im Wege.

Rückfragehinweis:
Wiener Linien GmbH & Co KG
Kommunikation
Tel.: (01) 7909-14203
mailto:[email protected]
www.wienerlinien.at

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