• 30.06.2010, 15:04:33
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FP-Madejski zu Verfassungsklage Hundeführschein: Versprochen - Gehalten

FPÖ bringt Verfassungsklage gegen neues Tierhaltegesetz ein

Wien (OTS/fpd) - Mit dem ab Juli gültigen verpflichtenden
Hundeführschein will die Stadt Wien angeblich verantwortungslose
Hundehalter disziplinieren. Diese Idee ist prinzipiell zu begrüßen,
in der beschlossenen Form allerdings unsinnig. Es gäbe durchaus
sinnvollere Methoden, Gefahren durch Hunde abzuwenden. Die FPÖ bringt
daher wie angekündigt eine Verfassungsklage gegen das neue
Tierhaltegesetz ein, so heute der Gemeinderat der FPÖ-Wien, Labg. Dr.
Herbert Madejski.

Ein bislang nicht geklärter Punkt ist eine sinnvolle Kontrolle durch
die Wiener Polizei. Laut Auskunft der verantwortlichen
Polizeioffiziere ist es bis heute ungeklärt, wer die Rasse
insbesondere bei Mischlingen feststellt. Dies kann laut Polizei nicht
sie selbst, sondern nur ein Sachverständiger machen. Desweiteren sind
auch von der Polizei keine eigenen Schwerpunktaktionen und
Überprüfungen im Bezug auf den Hundeführschein geplant. Wer und wo
jene Polizisten, die die Kontrolle vornehmen müssten, geschult werden
ist ebenfalls noch völlig ungewiss, führt Madejski weiter aus.

Die Vorboten dieser Novelle machen sich leider auch bereits im
baufälligen Wiener Tierschutzhaus (Vösendorf) bemerkbar. So sagt
Geschäftsführerin Elisabeth Thomas " seit Beginn dieser
Kampfhund-Debatte verzeichnen wir einen kontinuierlichen Anstieg von
deponierten Hunden". Ein unhaltbarer und von der SPÖ-Wien zu
verantwortender Zustand, kritisiert Madejski. Sogar ein von
Bundeskanzler Werner Faymann unterzeichnetes Ministerrats-Papier hat
große Zweifel an der praktischen Umsetzung dieses Gesetzes. Viele
Fachleute und Verbände unterstellen Stadträtin Sima und der SPÖ-Wien
blanken Populismus. Nur so ist die willkürliche "Rassenliste für
sogenannte Kampfhunde" zu verstehen, ist Madejski überzeugt.

Diese Verordnung zum Gesetz präzisiert die Hunde bzw. Hunderassen und
Kreuzungen von Hunden untereinander bzw. mit anderen Hunden, deren
Halter bzw. Besitzer Hundeführscheinpflichtig gem. § 5 a Abs 1 des
Wiener Tierhaltegesetzes in der Fassung des LGB1 für Wien Nr1 29/2010
sind. Diese Halter bzw. Besitzer haben daher den verpflichtenden
Sachkundenachweis für die Haltung von diesen Hunden im Sinne einer
positiven Absolvierung einer Hundeführscheinprüfung zu erbringen.

Auszüge aus der Verfassungsklage, die laut Madejski gute Chancen auf
Aufhebung dieser Gesetzes-Verordnung hätte:

So ist in keinster Weise nachvollziehbar, warum gerade der eine oder
andere Hund, der in der Verordnung angeführt wird, in diese
aufgenommen worden ist. Desgleichen ist nicht erkennbar, warum andere
Hunde wie z.B. Schäferhunde, Dackel, etc. nicht Gegenstand der
Verordnung sind.

Insbesondere ist nicht erkennbar, warum die Frage der Bisskraft bei
einem Schäferhund nicht entscheidend sein kann. Die Aufzählung der
einzelnen Hunde muss als krass willkürlich angesehen werden. Die
Verordnung verstößt daher grob gegen das Legalitätsprinzip und sie
ist auch wegen Unsachlichkeit gleichheitswidrig.

Primär ist die Verfassungswidrigkeit in der mangelhaften bzw.
fehlenden Determinierung und der verfassungsrechtlich relevanten
Unsachlichkeit des Verordnungsinhaltes zu sehen. Aus diesem Grund
begehrt der Antragsteller daher auch die Aufhebung der gesamten
Verordnung und des Gesetzes. (Schluss) hn

Rückfragehinweis:
Klub der Freiheitlichen, Pressestelle
Tel.: (01) 4000 / 81 798

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