- 30.06.2010, 09:46:28
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Außenminister Spindelegger zur Berufungs-Verhandlung im "Kruzifix- Fall" vor dem EGMR
Wien (OTS) - "Ich begrüße die Befassung der Großen Kammer des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit dem 'Kruzifix-Fall'.
Die Große Kammer hat wiederholt in ihren Urteilen bewiesen, dass sie
sich dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas sehr
bewusst ist", erklärte Außenminister Michael Spindelegger anlässlich
der heute stattfindenden mündlichen Verhandlung im Fall Lautsi vs.
Italien vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte.
Außenminister Spindelegger verwies auf die Entschließung des
Nationalrats vom 19. November 2010, in der dieser seine Besorgnis
über eine mögliche Einschränkung und Aushöhlung des Rechts auf
öffentliche Religionsausübung durch das Ersturteil ausgedrückt hatte.
Diese Haltung Österreichs wird von zahlreichen anderen europäischen
Staaten geteilt.
"Ich erwarte, dass die Große Kammer das langjährige
Rechtsverständnis der Vertragsstaaten der Konvention berücksichtigt,
nach dem das Prinzip der Religionsfreiheit der Präsenz von religiösen
Symbolen im öffentlichen Raum nicht entgegensteht. Nur so kann die
uneingeschränkte Geltung des Prinzips der Religionsfreiheit weiterhin
gewährleistet werden", erklärte Spindelegger.
"Kulturelle Vielfalt, sozialer Friede und gegenseitige Toleranz
sind Grundpfeiler unserer gemeinsamen europäischen Werteordnung, die
maßgeblich durch die christlich-abendländische Tradition mitgeprägt
wurde. In dieser Tradition haben religiöse Symbole ihren legitimen
Platz", so der Außenminister abschließend.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
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