• 25.06.2010, 12:12:23
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STGKK informiert: Krankenversicherungsschutz nach dem Schulabschluss

Graz (OTS) - Rund 5.500 junge Steirerinnen und Steirer werden sich
demnächst ihrer vermutlich letzten großen schulischen Herausforderung
stellen oder haben diese - hoffentlich erfolgreich - bereits hinter
sich: Die Rede ist natürlich von der Reifeprüfung.

Die meisten werden schon konkrete Pläne für die Zeit danach
geschmiedet haben, einige werden wohl noch unentschlossen sein:
Beginn eines Studiums oder einer anderen weiterführenden Ausbildung?
Sofortiger Einstieg ins Berufsleben? Bleibt die Frage: Wie sieht es
eigentlich mit dem Krankenversicherungsschutz nach dem Schulabschluss
aus?

Haben Sie Ihr 18. Lebensjahr bereits vollendet und stehen noch in
Schul- bzw. Berufsausbildung oder im Studium, dann sind Sie bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres nach wie vor mitversichert. Achtung:
Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich in einer Schul- oder
Berufsausbildung befinden, die ihre Arbeitskraft überwiegend
beansprucht oder ein ordentliches Studium in der vorgesehenen
Studienzeit absolvieren.

Als Nachweis gilt grundsätzlich die Bestätigung über den Anspruch
auf Familienbeihilfe. Kann dieser nicht nachgewiesen werden, ist die
Schulbesuchsbestätigung bzw. bei einem Studium die Zulassungs- oder
Fortsetzungsbestätigung der Universität sowie der
Studienerfolgsnachweis erforderlich. Sollte weder ein Anspruch auf
Familienbeihilfe noch ein ausreichender Studienerfolg vorliegen,
besteht die Möglichkeit, eine Selbstversicherung abzuschließen. Diese
kostet 2010 für Studierende 24,42 Euro pro Monat.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach Beendigung Ihrer
Ausbildung bleiben Sie noch für die Dauer von 24 Monaten
mitversichert, wenn Sie erwerbslos sind. Dazu ist eine vom
Versicherten unterschriebene Erklärung über die Erwerbslosigkeit
erforderlich!

Nähere Informationen zu diesem Thema erteilt gerne die
Service-Hotline der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse unter der
Telefonnummer 0316 / 8035-3000 (Montag bis Freitag in der Zeit von
6.45 - 17.00 Uhr).

Rückfragehinweis:
Dieter Hausberger, STGKK-Öffentlichkeitsarbeit,
Tel.: 0316 / 8035-1615. Internet: www.stgkk.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GKS

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