• 24.06.2010, 17:54:23
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Wiener Landtag (8)

Dringliche Anfrage zum Thema "Der SPÖ-Kampfhundeführschein - ein Kampfvokabel für den Wienwahlkampf"

Wien (OTS) - Das Thema der Dringlichen Anfrage wurde von der FPÖ
eingebracht und richtete sich an LH Dr. Michael Häupl (SPÖ). LAbg.
Veronika Matiasek (FPÖ) stellte fest, dass man es für notwendig
halte, nochmals über die Thematik zu reden und die missglückte
Gesetzesänderung zu überdenken. Mit der vorgelegten Gesetzesnovelle
könne man die bestehenden Probleme nicht lösen. Die Definierung
sogenannter Kampfhunde durch eine Rasseliste sei zweifelhaft und
nicht schlüssig. Natürlich sei es notwendig, Hunde und deren
HalterInnen auszubilden, jedoch müsse dies in einer anderen Form
geschehen. Man sei seitens der FPÖ nicht gegen einen Hundeführschein,
sondern lediglich gegen eine "Täuschung der Bevölkerung". Im weiteren
sei ein bundeseinheitliches Tierhaltegesetz zu bevorzugen, schloss
Matiasek.

LH Dr. Michael Häupl (SPÖ) betonte, dass sich 89 Prozent der
Bevölkerung für diesen Kampfhundeführschein ausgesprochen hätten. Es
handle sich deshalb nicht um die Meinung der SPÖ, sondern jene der
Wienerinnen und Wiener. Die FPÖ sei heute gegen das, was man selbst
noch vor einem halben Jahr gefordert habe. In seiner Beantwortung der
Anfrage stellte Häupl fest, dass es natürlich Erhebungen bezüglich
der Bisshäufigkeit einzelner Hunderassen gegeben habe. Auch eine
entsprechende Kontrolle sei mittels Fotomaterial zu den 12
betroffenen Rassen gewährleistet. Dieser Hundeführschein sei das
erste Instrument, welches eine Ausbildung für HalterInnen und Hunde
zum Inhalt habe. Man habe dafür internationale Experten zu Rate
gezogen und sich an ähnlichen Rasselisten anderer Länder orientiert.
Die Verwendung des Begriffs "Kampfhunde" sei üblich und werde auch
weiterhin beibehalten. Vorerst wolle man mit der vorliegenden Liste
auskommen. Die PrüferInnen würden umfassend sachlich und
psychologisch ausgebildet. Eine bundeseinheitliche Lösung könne man
nur auf Bundesebene herbeiführen und es wäre deshalb nicht sinnvoll,
darüber auf Landesebene zu diskutieren, schloss Häupl.

LAbg. Univ.-Prof. Dr. Herbert Eisenstein (FPÖ) meinte, dass er
sich sicher sei, dass dieses Gesetz nicht im Sinne der Wiener
Bevölkerung liege. Zwei Punkte seien ihm hier besonders wichtig, um
aufzuzeigen, dass es nicht die notwendigen Erfordernisse erfülle.
Einerseits handle es sich um missbräuchliche Verwendung des Begriffs
"Kampfhund", da es keine einheitlich definierten gefährlichen Rassen
gebe. Sogenannte Kampfhunde seien nicht zwangsläufig gefährlicher als
"Familienhunde". Die vorliegende Liste sei deshalb nicht zielführend.
Ein zweites Problem stelle die Umsetzung des vorliegenden Gesetzes
dar. Für die Exekutive werde es fast unmöglich sein, die
entsprechende Rasse zu erkennen, problematisch werde es vor allem bei
Mischlingshunden. Die wirklich unwilligen HundehalterInnen werde man
mit diesem Gesetz dennoch nicht erreichen. Hier müsse man andere und
effizientere Maßnahmen setzen, betonte Eisenstein.

LAbg. Mag. Maria Vassilakou (Grüne) merkte an, dass dies nun
schon die x-te Debatte zu diesem Thema sei, trotzdem würde die SPÖ
auf keine der genannten Argumente eingehen. Mittlerweile habe schon
das Bundeskanzleramt verlauten lassen, dass die vorgesehene
Durchführung durch die Bundespolizei sehr schwierig zu realisieren
wäre. In anderen Ländern würden derartige Rassenregelungen bereits
wieder abgeschafft werden, so Vassilakou. Wenn man schon eine Liste
haben wolle, dann müsse man diese auch dementsprechend erweitern.
Beispielsweise fänden sich der Deutsche Schäferhund und der Golden
Retriever, die zu hohen Aggressionen neigen würden, nicht auf der
Liste. Da die SPÖ allerdings keinerlei Einsicht zeige, seien
derartige Debatten zukünftig überflüssig.

LAbg. DI Roman Stiftner (ÖVP) stellte fest, dass Hunde durchaus
ein wichtiges Thema seien, da diese schon seit Jahrtausenden zu den
Begleitern des Menschen zählen würden. Beim vorliegenden Gesetz habe
man jedoch eine veraltete Liste exotischer Hunderassen aus
Deutschland übernommen und sich nicht viel dabei überlegt. Es handle
sich hierbei um eine "Husch-Pfusch-Aktion", da es letztendlich immer
um die Beziehung zwischen Hund und Hundehalter gehe und nicht um
bestimmte Rassen. Das Gesetz sei für die Exekutive nicht durchführbar
und schon deshalb verfassungswidrig. Auch die Abwicklung des
Prüfungsverfahrens sei fragwürdig, da die Fragen schon vorab im
Internet publiziert wurden. Wie man mit Aggressionen von Hunden
umzugehen habe, werde jedoch nicht gelehrt. (Forts.) wil/sp

Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
www.wien.gv.at/rk/
Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (MA 53)
Diensthabender Redakteur
Telefon: 01 4000-81081

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