- 24.06.2010, 16:47:11
- /
- OTS0290 OTW0290
Informationen zum Opferfürsorgegesetz auf www.vorarlberg.at
Bregenz (OTS/VLK) - Informationen zum Opferfürsorgegesetz können
auf der Startseite des Landes Vorarlberg www.vorarlberg.at unter
"Opferfürsorge" abgerufen werden, gibt Landesrätin Greti Schmid
bekannt.
Das Opferfürsorgegesetz 1947 richtet sich an Personen, die in der
Zeit von 6. März 1933 bis 9. Mai 1945 in Folge ihres Kampfes um ein
freies, demokratisches Österreich oder durch Eingriffe des NS-Regimes
verfolgt wurden und dabei bestimmte Schädigungen erlitten haben. Bei
Vorliegen der Voraussetzungen erhalten die Opfer und ihre
Hinterbliebenen finanzielle Entschädigungen. Zudem besteht Anspruch
auf Renten, Sterbegeld und Heilfürsorge.
Rückfragehinweis:
Landespressestelle Vorarlberg Tel.: 05574/511-20141, Fax: 05574/511-20190 mailto:[email protected] http://www.vorarlberg.at/presse Hotline: 0664/625 56 68, 625 56 67
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NVL






