Insgesamt 44 Gesetzesnovellen - Frauenberger: "Mein Anspruch ist größtmögliche Rechtssicherheit für die Betroffenen"
Wien (OTS) - Eine Sammelnovelle zur Gleichstellung eingetragener
PartnerInnenschaften in den Landesgesetzen mit der Ehe wird heute,
Donnerstag, im Wiener Landtag beschlossen. Auch im Wiener Dienstrecht
werden alle nötigen Änderungen im Rahmen einer Sammelnovelle
beschlossen. "Eine Generalklausel, wie von den Grünen gefordert,
hätte nicht die gewünschte Rechtssicherheit gebracht", unterstrich
Frauenberger. "Sie dennoch zu fordern, ist billiger Populismus in
Vorwahlzeiten", so Frauenberger. Rechtssicherheit könne nur dadurch
erreicht werden, dass sich aus dem jeweiligen Landesgesetz direkt
ablesen lässt, ob davon auch eingetragene PartnerInnen erfasst sind
und welche Rechte und Pflichten sich daraus für sie ergeben. ****
Mit der Sammelnovelle sind nun alle Landesgesetze, die auf Grund
des Gesetzes zur Eingetragenen Partnerschaft zu ändern waren,
novelliert. Frauenberger: "Wir haben uns in einem Ressort
übergreifenden Kraftakt die Mühe gemacht, 44 Gesetze binnen weniger
Wochen zu novellieren. Denn nur so gibt es größtmögliche
Rechtssicherheit für eingetragene PartnerInnen!" Wien habe "nicht nur
ein hervorragendes Verpartnerungspaket für homosexuelle Paare
geschnürt, sondern hat auch die Gleichstellung in den Landesgesetzen
auf beste, gründlichste und sicherste Art und Weise umgesetzt", so
Frauenberger weiter.
Wiener Dienstrecht stellt Kinder gleich
Wo Wien nicht auf die Vorgaben des Bundes angewiesen sei, nämlich
im Wiener Dienstrecht, seien gleichgeschlechtliche Paare und deren
Kinder nun vollkommen gleichgestellt: So werden durch die heutige
Dienstrechtsnovelle Kinder eingetragener PartnerInnen mit
Stiefkindern gleichstellt. Dies ist zum Beispiel bedeutend, wenn es
um Kinderzulagen oder Waisenrenten geht. Außerdem kann in Wien
Teilzeitbeschäftigung zur Pflege eines Kindes auch für ein Kind der
eingetragenen Partnerin bzw. des eingetragenen Partners in Anspruch
genommen werden. Der Bund sieht diese Möglichkeit nicht vor.
Pflegefreistellung bzw. Familienhospizkarenz kann in Wien ohne
Einschränkungen auch für ein Kind der eingetragenen Partnerin bzw.
des eingetragenen Partners in Anspruch genommen werden. "Wien ist
nicht nur dem Bund, sondern auch den anderen Bundesländern einen
entscheidenden Schritt in der Gleichstellung voraus", unterstreicht
die für Antidiskriminierung zuständige Stadträtin.
"Familie ist, wo Liebe ist", unterstreicht die Stadträtin. In
einer Präambel zur Sammelnovelle zum Eingetragenen
Partnerschaft-Gesetz bringe der Wiener Landesgesetzgeber
unmissverständlich zum Ausdruck, dass sich Wien zur Gleichstellung
gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften bekenne und "dass
eingetragene PartnerInnen als Familienangehörige anzusehen sind".
Zahlen, Daten, Fakten: 44 Gesetze wurden geändert
Insgesamt 44 Landesgesetze mussten in Wien im Zusammenhang mit der
eingetragenen Partnerschaft (EP) geändert werden. Von diesen 44
Gesetzen wurde die Änderung von 4 Gesetzen bereits in der Sitzung des
Landtages am 19. April 2010 beschlossen (Wiener Gemeindewahlordnung,
Wiener Volksbefragungsgesetz, Wiener Volksabstimmungsgesetz und
Wiener Volksbegehrensgesetz).
Die Änderung der restlichen 40 Gesetze wird in der heutigen
Sitzung des Landtages beschlossen. Von diesen 40 Gesetzen sind 29
Gesetze in der EP-Sammelnovelle enthalten Die Änderung von 8 weiteren
Gesetzen ist in der dienstrechtlichen Sammelnovelle enthalten
(Dienstordnung, Besoldungsordnung, Vertragsbedienstetenordnung,
Pensionsordnung, Unfallfürsorgegesetz, Wiener
Personalvertretungsgesetz, Wiener Bezügegesetz und Gesetz über den
unabhängigen Verwaltungssenat).
Schließlich wird in der Novelle zum Wiener
Gleichbehandlungsgesetz, in der Novelle zum Wiener Wohnbauförderungs-
und Wohnhaussanierungsgesetz sowie im neuen Wiener
Chancengleichheitsgesetz berücksichtigt. Auch diese drei Gesetze
werden in der heutigen Landtags-Sitzung beschlossen. Damit hat Wien
die Umsetzung der Eingetragenen Partnerschaft in allen betroffenen
Materiengesetzen vollzogen. (Schluss) lac
Rückfragehinweis:
Büro Stadträtin Sandra Frauenberger
Mediensprecherin Mag.a Marianne Lackner
Tel.: +43 1 4000 81853
mailto:marianne.lackner@wien.gv.at
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