- 22.06.2010, 11:35:17
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Kommender Landtag: Wien schnürt Sozialpaket 2010
Häupl, Wehsely und Frauenberger präsentieren 3 Punkte für das Miteinander
Wien (OTS) - In der Landtagssitzung am Donnerstag, 24. Juni 2010,
schnürt die Stadt Wien ein umfassendes Sozialpaket. Mit den
anstehenden Beschlüssen über das Wiener Mindestsicherungsgesetz, das
Wiener Chancengleichheitsgesetz und das Wiener
Antidiskriminierungsgesetz macht das Land Wien einmal mehr deutlich,
dass Wien an der Seite seiner BürgerInnen steht. Das Netz der Wiener
Sozialgesetzgebung wird damit noch dichter geknüpft. "Das Wiener
Mindestsicherungsgesetz, das Wiener Chancengleichheitsgesetz und das
Wiener Antidiskriminierungsgesetz sind notwendige Schritte für das
Miteinander. Das Land Wien zeigt, dass wir in Sachen Soziales zu
Recht den Führungsanspruch stellen. Die soziale Qualität in dieser
Stadt ist ein wesentlicher Grund dafür, dass Wien in Sachen
Lebensqualität weltweit die Nummer 1 ist", betonte Bürgermeister Dr.
Michael Häupl am Dienstag.
Mindestsicherung - Bund muss fristgerecht Verhandlungsergebnis
erzielen
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung setzt auf die verstärkte
Bekämpfung und Vermeidung von Armut. Sie umfasst ein Bündel von
Maßnahmen in den Bereichen Sozialhilfe, Arbeitslosenversicherung,
Kranken- und Pensionsversicherung. "Die Mindestsicherung teilt sich
in Aufgaben des Bundes und Aufgaben der Länder. Mit dem Beschluss des
Wiener Mindestsicherungsgesetzes am kommenden Donnerstag wird Wien
alle notwendigen gesetzlichen Schritte zur Einführung der
Bedarfsorientierten Mindestsicherung gesetzt haben. Das bedeutet:
Wiener Sozialstandards für alle Bundesländer, massive Unterstützung
für MindestsicherungsbezieherInnen beim Einstieg oder Wiedereinstieg
in das Erwerbsleben und eine E-Card für alle", stellte Gesundheits-
und Sozialstadträtin Mag.a Sonja Wehsely klar.
Weil der Bund seine Hausaufgaben noch nicht abgeschlossen hat, muss
der Wiener Landtag auch beschließen, dass die Wiener Mindestsicherung
nur im Falle einer fristgerechten Einigung auf Bundesebene in Kraft
tritt. "Für Wien gilt: Wir sind zum 1. September startklar.
Zusätzliche MitarbeiterInnen werden bereits geschult und die EDV wird
vorbereitet. Ich habe keinerlei Verständnis dafür, Armutsbekämpfung
zu einem politischen Spielball zu machen", so Wehsely. Sie forderte
das Verhandlungsteam auf Bundesebene auf, ohne weitere Verzögerung zu
einem Ergebnis zu kommen, sodass die Bedarfsorientierte
Mindestsicherung am 30. Juni im Sozialausschuss des Nationalrats und
spätestens am 9. Juli im Nationalratsplenum beschlossen werden kann.
"Wer auf die Mindestsicherung angewiesen ist, hat es sich nicht
verdient, einer derart unwürdigen politischen Debatte ausgesetzt zu
sein. Die WienerInnen wissen, wer so zynisch ist, die Verbesserung
der Armutsbekämpfung in Österreich zu einem parteipolitischen
Tauschobjekt zu machen."
Wiener Chancengleichheitsgesetz setzt auf Teilhabe
Der zweite Teil des Sozialpakets 2010 ist das neue Wiener
Chancengleichheitsgesetz, das Menschen mit Behinderung mehr
gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Chancengleichheit und
Selbstbestimmung sind die zentralen Werte, auf denen das neue Gesetz
aufbaut. Damit steht es auf der Basis der UN-Konvention "Über die
Rechte der behinderten Menschen". "WienerInnen mit Behinderung werden
durch das neue Chancengleichheitsgesetz in ihrer Selbstbestimmung
gestärkt. Werkstätten- und Wohnräte werden neu im Gesetz verankert.
Gleichzeitig spiegelt das Gesetz die Leistungen für Menschen mit
Behinderung wider und führt so zu mehr Transparenz", betonte Wehsely.
Damit findet das neue Gesetz auch die Zustimmung der Wiener
Interessenvertretung der behinderten Menschen. ÖVP und Grüne haben
dem Gesetz im zuständigen Sozialausschuss nicht zugestimmt.
Das Chancengleichheitsgesetz bringt eine Neufassung und
Modernisierung des Wiener Behindertengesetzes (WBHG) aus dem Jahr
1986. Damit geht eine sprachliche Modernisierung einher. Alte,
diskriminierende Begriffe werden entfernt, gleichzeitig wird der
Gesetzestext in klarer und nachvollziehbarer Sprache formuliert. "Mir
geht es um ein klares Gesetz, das die Menschen verstehen. So können
alle nachlesen, welche Leistungen es gibt und wer sie bekommen kann",
erklärte die Stadträtin. Die Stadt Wien wendet jährlich über 200
Millionen Euro für Menschen mit Behinderung und Partnerorganisationen
in der Behindertenarbeit auf.
Frauenberger: "Novelle des Wiener
Antidiskriminierungsgesetzes, damit Wien umfassend barrierefrei
wird!"
Parallel zum Chancengleichheitsgesetz wird mit der Novelle zum Wiener
Antidiskriminierungsgesetz Part 3 des Wiener Sozialpakets 2010 am
kommenden Donnerstag beschlossen. "Die ADG-Novelle", so die
zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger, "ist ein weiterer Baustein
zur umfassenden Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Wir
verpflichten uns mit dem in der Novelle verankerten Etappenplan
außerdem, Wien zur barrierefreien Stadt zu machen". Das beweise
einmal mehr, dass Bekämpfung von Diskriminierung, Chancengleichheit
und soziale Verantwortung in Wien keine Schlagwörter, sondern reale
Politik sind, betonte sie.
Die Novelle wurde von der Interessenvertretung behinderter Menschen
und der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR)
ausdrücklich begrüßt. Diese Organisationen waren auch in das
Begutachtungsverfahren eingebunden und konnten zum Gesetzesentwurf
Stellung nehmen.
Konkret beinhaltet die Novelle ein Diskriminierungsverbot aufgrund
von Behinderung, verbunden mit einem umfangreichen Rechtsschutz und
einer Reihe neuer Bestimmungen, die dem
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz angeglichen sind.
Rückfragehinweis:
Mag. Michael Eipeldauer Mediensprecher Stadträtin Mag.a Sonja Wehsely Tel.: 01/ 4000/ 81 231 Handy: 0676/8118 69522 E-Mail: [email protected] Gabriele Philipp Mediensprecherin Stadträtin Sandra Frauenberger Tel.: 01/ 4000/ 81295 E-Mail: [email protected]
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