- 21.06.2010, 11:16:50
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Wiener Hundeführschein: Kontrollen durch Polizei und MA 60
Wien (OTS) - Mit 1. Juli ist der verpflichtende Führschein für
sogenannte Kampfhunde in Wien Pflicht. "Der Auftrag nach der
Volksbefragung war ganz klar: 89 % der Wienerinnen und Wiener haben
sich bei der Volksbefragung dafür ausgesprochen, dass es künftig für
bestimmte Hunde einen verpflichtenden Führschein geben soll. Gerade
diese Hunde machen oft Angst, von ihnen verursachte Verletzungen sind
leider oft schwerwiegend", erläutert Umweltstadträtin Ulli Sima.
Kontrolliert werden die neuen Regelungen von der Wiener Polizei in
Kooperation mit der MA 60. Bei der Polizei laufen die Vorbereitungen,
es gibt Schulungen für die Mitarbeiter, wie die neuen Regelungen
kontrolliert werden. "Im Zweifelsfall werden Experten von der MA 60
beigezogen, etwa um festzustellen, ob der Hund zu jenen Hunden zählt,
für die der Führschein künftig verpflichtend ist", erläutert Peter
Goldgruber von der Wiener Polizei.
Mehr Möglichkeiten für die Polizei - Sofortabnahme in
Gefahrensituationen
Die Pläne zum verpflichtenden Hundeführschein enthalten auch
verbesserte Möglichkeiten der Polizei zum Einschreiten und
verschärfte Strafbestimmungen. Durch das in Zukunft verpflichtende
Mitführen des Hundeführscheins ist es für die Polizei wesentlich
einfacher festzustellen, ob der sichere Umgang mit dem Hund
gewährleistet ist.
Wird ein Hundehalter nach Inkrafttreten der neuen Reglung mit
einem Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, wird eine
Verwaltungsstrafe ausgesprochen und die behördliche Aufforderung
erteilt, den Hundeführschein binnen drei Monaten nachzubringen.
Bei HundehalterInnen ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen
kann der Hund auf Veranlassung der Polizei - neben der Verhängung von
sehr hohen Verwaltungsstrafen - sofort und dauerhaft abgenommen
werden.
Liste der Hunde von ExpertInnen ausgearbeitet
Beim Hundeführschein müssen HundehalterInnen beweisen, dass sie
ihren Hund auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Von
ExpertInnen rund um den Wiener Tierschutzombudsmann Hermann Gsandtner
wurde eine Liste von Hunden ausgearbeitet, für die der
Hundeführschein künftig verpflichtend sein wird. Zum einen wurde die
große Bisskraft dieser Hunde und die Bisshäufigkeit herangezogen. Zum
anderen sind dies unter anderem auch jene Hunde, über die es bei der
Tierschutzombudsstelle häufig Beschwerden gibt und die nach Unfällen
verstärkt als auffällige und aggressive Hunde in den Tierheimen
landen.
Die nun vorliegende Liste der betroffenen Hunde ist jederzeit
erweiterbar, sie wurde in einer Verordnung festgelegt. Es betrifft
Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire
Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro,
Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo
Argentino (Argentinischer Mastiff). Der Führschein gilt auch für
Mischlinge.
"Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien
gehaltenen Hunde aus. Diese nicht einmal fünf Prozent sind allerdings
für fast 25 Prozent aller Hundebisse verantwortlich", so Sima.
Zusätzlich führen Bisse dieser Hunde meist zu vergleichsweise
schwerwiegenderen Verletzungen.
Voraussetzungen für die Prüfung zum Hundeführschein
o Das Mindestalter des Hundes muss zum Zeitpunkt der Prüfung sechs
Monate betragen
o Der Hund muss gechippt sein
o Für den Hund muss aktuell die Hundeabgabe entrichtet sein
o Für den Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer
Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro abgeschlossen sein
Beißkorbpflicht während der Übergangsfrist bis Juni 2011
Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der
Aufnahme der Hundehaltung zu absolvieren. Für
hundeführscheinpflichtige Hunde, die bereits vor dem 1. Juli 2010 in
Wien gehalten wurden, gilt eine Übergangszeit bis 30.Juni 2011. Bis
zur positiven Absolvierung des Hundeführscheins müssen die Hunde an
öffentlichen Orten stets einen Beißkorb tragen.
Alle Infos auf www.tieranwalt.at bei der Tierschutzombudstelle
unter 01/4000-75 079.
Rückfragehinweis:
Mag.a Anita Voraberger Mediensprecherin Umweltstadträtin Mag.a Ulli Sima Tel.: +43 1 4000 81353 Mobil: +43 664 16 58 655 E-Mail: anita.voraberger@wien.gv.at www.natuerlich.wien.at
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