Vier-Parteien-Zustimmung im Finanzausschuss
Wien (OTS) - Das neue Glücksspielgesetz hat heute den
Finanzausschuss des Parlaments passiert. "Damit kann das Gesetz diese
Woche im Nationalrat beschlossen werden. Mehr Spielerschutz und ein
wirkungsvoller Kampf gegen das illegale Glücksspiel können nun
umgesetzt werden", so Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka.
Die wesentlichen Punkte des neuen Gesetzes:
1. Absicherung des Glücksspielmonopols durch Umsetzung
europarechtlicher Erfordernisse
2. Mehr Spielerschutz durch österreichweite einheitliche
Mindeststandards beim Glücksspiel (z. B. Zugang nur mit
Lichtbildausweis ab dem 18. Lebensjahr)
3. Mehr Kontrolle durch 100%ige Automatenanbindung an das
Bundesrechenzentrum
4. Mehr Aufsicht und wirkungsvoller Kampf gegen illegales Glücksspiel
durch eine SOKO Glücksspiel
5. Erstmalige Förderung von Suchtprävention und Spielerberatung
6. Beendigung des Wildwuchses illegaler Automaten durch Einziehung
dieser
7. Bessere Absicherung der Sportförderung
Lopatka: "In der Vergangenheit wurden die gesetzlichen Grenzen beim
Kleinen Automatenglücksspiel durch technische Entwicklungen beliebig
aufgeweicht. In Zukunft gibt es erstmals österreichweit transparente
und echte Mindestgrenzen für das Automatenspiel, eine transparente
Mindestgewinnausschüttung und eine Ausweispflicht werden eingeführt."
"Alle Automaten werden verpflichtend elektronisch vernetzt. Und zwar
mit dem Bundesrechenzentrum. In monatelanger Arbeit haben Experten
des BRZ gemeinsam mit Experten des BMF Vorarbeiten gemacht, wie
Automaten grundsätzlich elektronisch angebunden werden können.
Weitere intensive Arbeiten werden in der Umsetzungsphase notwendig
sein, da dies eine große technische Herausforderung ist. Österreich
möchte mit dieser Anbindungspflicht in Europa aber beispielgebend
sein", betont Lopatka.
Österreich gehöre mit diesem Gesetz in Europa zu den Ländern mit den
strengsten Spielerschutzstandards, so der Finanzstaatssekretär. Um
bestmöglichen Spielerschutz zu gewährleisten, werde im BMF eine
Stelle für Suchtprävention und Suchtberatung unter Beiziehung von
Gesundheits- und Konsumentenschutz eingerichtet.
Die parlamentarischen Verhandlungen brachten noch einige wichtige
Verbesserungen, so Lopatka.
Rückfragehinweis:
Pressesprecherin von Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka Mag. Iris Brüggler Tel.: T: +43 (0)1 51433 500 085, Mob: +43 (0)664 2249512 mailto:iris.brueggler@bmf.gv.at www.bmf.gv.at Bundesministerium für Finanzen Hintere Zollamtsstraße 2b A-1030 Wien
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