- 14.06.2010, 18:32:47
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DER STANDARD-Kommentar: "Der Stärkere gibt niemals nach" von Irene Brickner
"Der Zogajs-Ausweisebescheid dokumentiert eine Politik ungerechtfertigter Härte"; Ausgabe vom 15.6.2010
Wien (OTS) - Der Verfassungsgerichtshofentscheid, der die
Ausweisung Arigona Zogajs, ihrer Mutter und ihrer zwei kleinen
Geschwister als rechtmäßig bestätigt, ist nicht wirklich unerwartet
gekommen. Doch nur, weil es manche Spatzen bereits länger von den
Dächern gepfiffen haben, wäre es falsch, sich jetzt achselzuckend
abzuwenden und zu meinen, zur ausländerpolitischen Routine übergehen
zu können.
Denn erstens ist diese Routine Resultat einer zweifelhaften
Entwicklung in den vergangenen Jahren, die durch die Causa prima
Zogaj mitbestimmt worden ist. Das gilt vor allem für den repressiven
Umgang mit der unterschwelligen, weil offiziell nicht zugelassenen
Einwanderung nach Österreich.
Am Fall Zogaj und seinen vielfältigen dramatischen Verwicklungen
wurde das Problem sichtbar, dass es hierzulande immer mehr "Fremde"
gibt, die jahrelang in Österreich leben, aber keine korrekte
Aufenthaltsberechtigung besitzen: Menschen, die an den
Kernbestimmungen des Asyl- und Fremdenrechts vorbei eine Bleibechance
brauchen. Doch das Antragsrecht auf "humanitären Aufenthalt" stellte
sich in seiner konkreten Umsetzung dann vielfach als ordnungs- und
sicherheitsfixierte Farce heraus: ein Problem, an dem derzeit
tausende Ausländer leiden, weil es im Grunde ungelöst geblieben ist.
Zweitens war es die unglückliche Familie aus dem Kosovo, an deren
Beispiel politisch ausgehandelt wurde, wie der österreichische Staat
und seine Innenminister widerspenstigen Ausländern gegenüber
vorgehen. Dass dabei ihr persönliches Schicksal zum Politikum geriet,
wurde in Kauf genommen - ging es den Verantwortlichen doch vor allem
darum, Härte zu demonstrieren und das Gesicht nicht zu verlieren.
Der jetzt ergangene Verfassungsgerichtshofspruch bestätigt dies. Vom
Oktober 2007, als die damals 15-jährige Arigona Zogaj nach ihrer
Flucht vor der Abschiebung in die Illegalität gerade wieder
aufgetaucht war und der damalige Innenressortchef Günther Platter
(ÖVP) "Druck und Erpressung" eine Absage erteilte, hin zu dem
Erkenntnis verläuft eine gerade Linie. Der Staat hat seine Autorität
gewahrt, in diesem Einzelfall auf alle Fälle. Der Denkansatz, dass
manchmal auch der Stärkere nachgeben könnte - und sich damit
mittelfristig vielleicht sogar als Klügerer herausstellt -, hatte
keine Chance.
Daran hatte sicher auch die zum Teil betont schrille
Öffentlichkeitsarbeit im Fall Zogaj ihren Anteil. Aber in einem
Rechtssystem, das im Umstand, dass im Fall einer Abschiebung
Suizidgefahr besteht, keinen Hinderungsgrund für diese
Außerlandesbringung sieht, ist guter Rat für die Betroffenen schwer
bis unmöglich.
Das Problem ist tatsächlich ein gesamteuropäisches: Nicht nur
Österreich, ganz Europa "leistet" sich ein Asyl- und
Fremdenrechtsregime, das breite Einfallstore für die Unmenschlichkeit
aufweist.
In Österreich ist jetzt zu erwarten, dass der
Verfassungsgerichtshofspruch auch auf andere, ähnliche Fälle
Negativauswirkungen haben wird - vor allem auf die vielen, rechtlich
meist verfahrenen Causen, die "Fremde" betreffen, die von lokalen
Bürgern und Bürgermeistern unterstützt werden. Der Weg von der
Bleibepetition hin zum Ausweiseentscheid könnte durch die aktuelle
VfGH-Entscheidung bei ihnen allen wieder um ein Stück kürzer geworden
sein.
Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445
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