- 11.06.2010, 11:36:44
- /
- OTS0154 OTW0154
Missbrauch - katholische Kirche
Durchbruch in den Verhandlungen mit der katholischen Kirche Sämtliche Opfer werden eine Entschädigung erhalten
Wien (OTS) - Wie in der Pressekonferenz vom 22.04.2010 bereits
dargelegt, war die zentrale Forderung der von mir vertretenen
Missbrauchsopfer, dass die katholische Kirche auf den Einwand der
Verjährung verzichtet und somit alle Missbrauchshandlungen
grundsätzlich gleich behandelt, die Opfer neben den Kosten einer
therapeutischen Betreuung eine angemessene finanzielle Entschädigung
erhalten und die katholische Kirche die Verantwortung für sämtliche
Missbrauchsopfer in ihrem Bereich übernimmt.
Bei einer Aussprache am 09.06.2010 mit den Mitgliedern der
Klasnic-Kommission ist es gelungen, einen prinzipiellen Durchbruch zu
erzielen:
1. Der Einwand der Verjährung wird seitens der Kirche gegenüber Missbrauchsopfer grundsätzlich nicht erhoben werden. 2. Alle Opfer werden eine finanzielle Entschädigung bekommen. 3. Statt individueller Regelungen werden pauschalierte Schadenersatzleistungen gezahlt werden. 4. Unterschiede wird es nur insoweit geben, als in besonders leichten Fällen ein niedrigerer und in besonders schweren Fällen ein höherer Pauschalbetrag festgelegt werden soll. 5. Der in Österreich gerichtlich durchsetzbare Schmerzengeldbetrag wird nur als Richtwert herangezogen, der Pauschalbetrag soll tatsächlich höher angesetzt werden. 6. Bei Bedarf werden die Kosten dringender Therapiestunden in angemessener Form übernommen. 7. Ungeachtet der großen Anzahl von Missbrauchsopfern besteht die Absicht, jedem Einzelnen vor der Kommission für seine Sache Gehör zu schenken. 8. Es wird eine Entschuldigung bei den Opfern auch im Namen der katholischen Kirche geben.
Diese Vorgangsweise trägt den wichtigsten Forderungen der
Missbrauchsopfer Rechnung. Es erscheint nunmehr möglich zu sein, in
absehbarer Zeit, allenfalls im Herbst, eine Einigung über die Höhe
der Pauschalbeträge zu finden, sodass Anfang 2011 mit der Auszahlung
begonnen werden könnte.
Die Bereitschaft zur Entschädigungszahlung wird zweifellos auch
dazu beitragen, dass künftighin Missbrauchshandlungen von der Kirche
nicht mehr vertuscht oder gar geduldet werden. Die neu eingenommene
Haltung der katholischen Kirche könnte auch eine Vorreiterfunktion
für ähnliche Missbrauchsfälle in anderen Gesellschaftsbereichen
haben. Missbrauch darf und wird nicht mehr gesellschaftsfähig sein.
Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, den Opferschutz durch
Verlängerung der Verjährungszeit auf dreißig Jahre zu erhöhen.
Insbesondere die zivilrechtliche dreijährige Verjährungsfrist stellt
sich gerade exemplarisch als Täterschutz dar. In Missbrauchsfällen
sind Opfer nämlich oft erst lange nach der Tat psychisch in der Lage,
über die Missbrauchshandlungen zu sprechen.
Rückfragehinweis:
Dr. Georg Zanger, Tel. 01 512 02 13
email: office@zanger-bewegt.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF