- 10.06.2010, 13:48:43
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ORF-Gesetz: Einstimmiger Beschluss im Nationalrat möglich Offener Punkt Online-Werbung soll noch geklärt werden
Wien (PK) - Für das neue ORF-Gesetz und weitere geplante
Gesetzesänderungen im Medienbereich könnte es einen breiten
Konsens geben. Nach rund zweimonatigen Verhandlungen legten die
fünf Fraktionen heute im Verfassungsausschuss des Nationalrats
einen gemeinsamen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf der
Regierung vor. Ob die Opposition dem Gesamtpaket im Nationalrat
zustimmt, hängt allerdings noch vom Ergebnis weiterer Gespräche
zum Thema "Online-Werbung" ab.
Von den Abänderungen betroffen sind unter anderem die Auswahl der
Mitglieder der unabhängigen Medienbehörde, die Erarbeitung eines
Verhaltenskodex für die journalistische Tätigkeit im ORF und die
Vorabprüfung des Sparprogramms des ORF durch die KommAustria.
Überdies werden Adaptierungen im Publizistik- und
Presseförderungsgesetz vorgenommen und in Form einer
Ausschussfeststellung klargestellt, dass Sport-Übertragungen des
ORF nicht von Produktionskostenzuschüssen abhängig gemacht werden
dürfen.
Sämtliche Fraktionen hoben in der heutigen Sitzung die
konstruktiven Verhandlungen über den Gesetzentwurf hervor und
zeigten sich mit dem Ergebnis grundsätzlich zufrieden. FPÖ, Grüne
und BZÖ wollen dem Gesamtpaket, wie sie im Ausschuss betonten,
aber nur zustimmen, wenn eine tragbare Lösung in Bezug auf die
Werbebeschränkung im Online-Angebot des ORF gefunden wird. Die
zwischen ORF und VÖZ getroffene Vereinbarung werteten sowohl
Abgeordneter Dieter Brosz (G) als auch Abgeordneter Stefan
Petzner (B) jedenfalls als verfassungsrechtlich bedenklich. Brosz
warnte zudem vor zu weitgehenden Beschneidungen des ORF bei der
Online-Werbung.
Staatssekretär Josef Ostermayer zufolge wird es zu diesem Thema
noch heute weitere Gespräche zwischen dem ORF und dem VÖZ unter
Einbeziehung von Experten geben. Am Montag sind weitere
Parteienverhandlungen anberaumt. Ostermayer zeigte sich
zuversichtlich, dass eine Einigung zwischen den Fraktionen
erzielt werden kann. Auch in Bezug auf die EU-Konformität des
neuen ORF-Gesetzes sieht er, wie er sagte, keine Probleme.
Zentrale Punkte des Gesetzentwurfs sind die Einrichtung einer
unabhängigen Medienbehörde sowie die Präzisierung des öffentlich-
rechtlichen Auftrags und eine EU-konforme Finanzierung des ORF.
Darüber hinaus sind qualitätssichernde Maßnahmen beim ORF, die
Einführung eines Vorprüfungsverfahrens für neue ORF-Angebote, die
teilweise Abgeltung von Gebührenbefreiungen durch den Bund bei
Einhaltung eines strikten Sparprogramms im ORF und höhere
Förderungen für private Rundfunkveranstalter vorgesehen. Neu ist
auch die Einbeziehung von Web-TV und Video-Abrufdiensten in das
Privatfernsehgesetz und eine Adaptierung der Bestimmungen über
Product Placement.
Der von allen Parteien gemeinsam vorgelegte Abänderungsantrag
stellt sicher, dass auch der Nationalrat in die Bestellung der
Mitglieder der unabhängigen Medienbehörde einbezogen wird.
Demnach braucht der entsprechende Vorschlag der Bundesregierung
das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats.
Gleichzeitig werden zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der
Behördenmitglieder die Unvereinbarkeitsbestimmungen ausgeweitet
und wird zum Beispiel ein direkter Wechsel vom ORF und anderen
Medienunternehmen in die Behörde ausgeschlossen. Eingerichtet
werden soll die unabhängige Medienbehörde nicht, wie ursprünglich
geplant, mit 1. Juli, sondern erst mit 1. Oktober 2010.
Änderungen wurden darüber hinaus in Bezug auf die Vorabprüfung
des Sparprogramms des ORF durch die unabhängige Medienbehörde
vorgenommen. Diese bleibt zwar in Form der Prüfungskommission in
die Vorabprüfung eingebunden, das letzte Wort in Bezug auf die
durchzuführenden Strukturmaßnahmen hat nun aber der Stiftungsrat.
Allerdings kann die Behörde die an das Sparprogramm gekoppelte
Gebührenabgeltung des Bundes an den ORF zurückverlangen, solle
sie im nachfolgenden Jahr feststellen, dass die Strukturmaßnahmen
nicht wie geplant gegriffen haben.
Gemäß Abänderungsantrag neu ist überdies die Verpflichtung des
ORF, einen Verhaltenskodex ("Code of Conduct") für die
journalistische Tätigkeit im ORF zu erstellen. Außerdem werden
die Bestimmungen über den Ausbau des barrierefreien Angebots des
ORF präzisiert. Mittelfristig muss der ORF eine Untertitelung all
seiner Fernsehsendungen mit Sprachinhalten anstreben.
Die vereinbarten Adaptierungen im Publizistik- und im
Presseförderungsgesetz betreffen die Einbeziehung der
Publizistikförderung in den künftig geplanten
"Kommunikationsbericht" der KommAustria und den Presserat. Der
Presserat kann nun bereits im Voraus eine Förderung für
anfallende Kosten beantragen, nicht widmungsgemäß verwendete
Mittel sind zurückzuzahlen.
Mit dem Gesetzespaket mit in Verhandlung standen zahlreiche
Oppositionsanträge, die unter anderem auf weniger restriktive
Voraussetzungen für Gebührenbefreiungen (B-Antrag 453/A[(E]),
eine Ausweitung des ORF-Angebots für seh- und hörbehinderte
Menschen (F-Antrag 585/A[E]), G-Antrag 789/A[E]), eine
Konkretisierung des Kulturauftrags des ORF (F-Antrag 884/A[E]),
eine Änderung des Wahlmodus für den ORF-Publikumsrat (F-Antrag
955/A[E]) und verpflichtende Quoten für österreichische
Musikproduktionen im ORF (F-Antrag 962/A[E]) abzielen. Sie wurden
entweder - vorwiegend auf Wunsch der Antragsteller - vertagt bzw.
gelten mit dem Gesetzesbeschluss als miterledigt.
Seitens der Abgeordneten hob unter anderem SPÖ-Klubobmann Josef
Cap die konstruktiven Verhandlungen und das "exzellente
Gesprächsklima" zwischen den Fraktionen hervor. Durch die
Einarbeitung von Oppositionsvorschlägen habe das Gesetz an
Qualität gewonnen, zeigte er sich überzeugt. Cap hofft, dass auch
in Bezug auf die Online-Werbung noch eine Lösung gefunden werden
kann.
ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf meinte, die besondere
Herausforderung bei der Ausarbeitung des Gesetzes habe darin
bestanden, den EU-Vorgaben, den eigenen medienpolitischen
Vorstellungen und der Sicherung der Dualität der österreichischen
Rundfunklandschaft gleichzeitig Rechnung zu tragen. Es sei
notwendig, dem ehemaligen Monopolisten ORF das wirtschaftliche
Überleben zu sichern, ihn aber gleichzeitig so stark unter Druck
zu setzen, dass er seine monopolartigen Strukturen verlasse,
betonte er. Der ÖVP sei es zudem besonders wichtig gewesen, die
Unabhängigkeit der Medienbehörde sicherzustellen. Kopf zeigte
sich in Bezug auf den einstimmigen Beschluss des Gesetzes
zuversichtlich.
Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) konstatierte, es fehle noch
"ein kleines Stück des Weges". Ihm zufolge wird die FPÖ dem
Gesetz in Dritter Lesung aber zustimmen, sollte bei der Online-
Werbung eine Einigung erzielt werden. Fichtenbauer begrüßte die
Berücksichtigung von Vorschlägen der Opposition im
Abänderungsantrag und nannte als einen wesentlichen Punkt die
Beseitigung der Kompetenzüberschneidungen zwischen Stiftungsrat
und Regulierungsbehörde.
Abgeordneter Dieter Brosz (G) zeigte sich unter anderem über die
präzisen Zielvorgaben für den ORF im Bereich Barrierefreiheit,
die Verpflichtung zur Erarbeitung eines "Code of Conduct" und die
Ausschussfeststellung zum Thema Sportübertragung erfreut.
Außerdem wertete er die stärkere Einbindung des
wissenschaftlichen Beirats in die Arbeit der KommAustria als
positiv.
Die Einigung zwischen ORF und VÖZ in Bezug auf die Online-Werbung
im ORF qualifizierte Brosz als verfassungsrechtlich bedenklich.
Es gehe nicht an, die Teilnahme an den ORF-Foren von der
Bekanntgabe des Namens und der Adresse abhängig zu machen und auf
Gebührenzahler zu beschränken, bekräftigte er. Zu starke
Beschneidungen des ORF bei der Online-Werbung wertete Brosz
angesichts der zu erwartenden deutlichen Steigerung des Online-
Werbemarkts zudem als kontraproduktiv. Eine solche Beschneidung
gehe nur zu Lasten der Gebührenzahler und helfe weder dem
Medienstandort noch der Werbebranche, warnte er.
Abgeordneter Stefan Petzner (B) wertete die Verhandlungen über
das ORF-Gesetz insgesamt als positives Beispiel für guten
Parlamentarismus. Es sei schon immer Position des BZÖ gewesen,
dass auch für den ORF die Prinzipien der Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit gelten müssten, sagte er. Andererseits habe
das BZÖ auch verhindern wollen, dass der Stiftungsrat beim
Sparprogramm durch Übertragung von Kompetenzen auf die
Regulierungsbehörde de facto ausgeschaltet werde. Was die Online-
Werbung im ORF betrifft, lehnte Petzner die Einigung zwischen ORF
und VÖZ ebenfalls ab.
Abgeordnete Heidemarie Untereiner (F) äußerte sich darüber
erfreut, dass durch das ORF-Gesetz das Radiosymphonieorchester
(RSO) gerettet sei. Auch in Bezug auf den Kulturauftrag des ORF
sieht sie ein gutes Ergebnis.
Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) ist überzeugt, dass vor allem
die Zuschauer vom neuen Gesetz - durch mehr Programmqualität,
mehr heimisches Kulturangebot, mehr Barrierefreiheit und eine
bessere Kontrolle der Steuergelder - profitieren werden.
Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) wies auf die Bedeutung des
Gesetzes für die Filmwirtschaft hin. Würde es nicht vor dem
Sommer beschlossen, hätte dies fatale Auswirkungen, warnte er und
meinte, Teile der Filmwirtschaft stünden ohnehin knapp vor dem
Ruin.
Sowohl Abgeordneter Franz-Josef Huainigg (V) als auch Abgeordnete
Helene Jarmer (G) begrüßten die präziseren Vorgaben für den ORF
in Bezug auf Barrierefreiheit. Jarmer bedauerte allerdings, dass
hinsichtlich konkreter Umsetzungsschritte zur Verwendung der
Gebärdensprache in Österreich insgesamt wenig weiter gehe.
Abgeordneter Harald Stefan (F) wies darauf hin, dass bei den
Parteiengesprächen weitere Verhandlungen über den Wahlmodus für
den Publikumsrat und über die Neugestaltung der Presseförderung
vereinbart worden seien. Abgeordneter Markowitz (B) sieht noch
Handlungsbedarf in Bezug auf die Ausweitung von
Gebührenbefreiungen.
Staatssekretär Josef Ostermayer wies darauf hin, dass es in Bezug
auf das neue ORF Gesetz laufenden Kontakt mit der EU-Kommission
gegeben habe. Seiner Ansicht nach kann man in diesem Sinn davon
ausgehen, dass die neuen Bestimmungen EU-konform seien. Bei der
Vorabprüfung des Sparprogramms des ORF hat man ihm zufolge nicht
nur einen praktikablen Weg gefunden, sondern auch geäußerte
verfassungsrechtliche Bedenken ausgeräumt. Ostermayer hob zudem
hervor, dass der Jahresbericht des ORF künftig dem Nationalrat
vorgelegt und auch online gestellt werde.
Was die Online-Werbung betrifft, soll es Ostermayer zufolge heute
Nachmittag weitere Gespräche unter Einbeziehung von Experten
geben. Er verteidigte im Prinzip die Vorgangsweise, ORF und VÖZ
mit der Suche nach einem Konsens zu beauftragen. Auch bezüglich
des Vorstoßes der Landeshauptleute, was regionale
Veranstaltungshinweise anlangt, sprach er sich für Gespräche
zwischen den Betroffenen aus.
Bei der Abstimmung wurde der Abänderungsantrag zur
Regierungsvorlage einstimmig angenommen. Die restlichen Teile des
Gesetzespakets erhielten die Zustimmung von SPÖ und ÖVP.
Einstimmig billigte der Ausschuss weiters die Adaptierungen im
Publizistikförderungsgesetz und im Presseförderungsgesetz sowie
die Ausschussfeststellung. Diese betrifft neben der
Sportberichterstattung etwa auch den vom ORF vorgesehenen
Etappenplan zur Ausweitung der Barrierefreiheit und die
Steigerung des Anteils österreichischer Musik in den
Radioprogrammen des ORF.
Der FPÖ-Antrag 585/A(E) gilt mit der Beschlussfassung des ORF-
Gesetzes als miterledigt. Die übrigen Anträge wurden - zum
Großteil auf Wunsch der AntragstellerInnen vertagt.
ORF wird zur Qualitätssicherung und zum Sparen verpflichtet
Konkret wird der ORF mit dem beschlossenen Gesetzespaket zur
Einführung eines Qualitätssicherungssystems verpflichtet und
erhält den dezidierten gesetzlichen Auftrag, ein begleitendes
Online-Angebot bereitzustellen sowie - nach Maßgabe der
wirtschaftlichen Tragbarkeit - ein eigenes Sport-Spartenprogramm
und ein eigenes Informations- und Kultur-Spartenprogramm
auszustrahlen. Anzeigenportale, Branchenverzeichnisse, Kontakt-
und Tauschbörsen, Business-Networks, Erotikangebote,
Glücksspiele, Wetten und viele weitere Online-Angebote bleiben
dem ORF dagegen ausdrücklich untersagt.
Um unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, ist
künftig ein Vorprüfungsverfahren für neue ORF-Angebote
vorgesehen. Dabei soll der öffentlich-rechtliche "Mehrwert" der
geplanten neuen Angebote, etwa neuer Spartenprogramme oder neuer
Online-Dienste, unter die Lupe genommen werden. Zuständig für die
so genannte "Auftragsvorprüfung" wird die KommAustria sein, die
Bundeswettbewerbsbehörde kann Stellungnahmen abgeben.
Weitere gesetzliche Adaptierungen sollen überdies sicherstellen,
dass der ORF Einnahmen aus Programmentgelten ausschließlich zur
Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags heranzieht. Um eine
gewisse Flexibilität zu ermöglichen, sind dabei in beschränktem
Ausmaß Rücklagenbildungen erlaubt. Gleichzeitig wird die
Kontrolle der wirtschaftlichen Gebarung des ORF verstärkt. Mit
Spezialbestimmungen wie dem Verbot des Erwerbs von Senderechten
zu überhöhten Preisen soll gewährleistet werden, dass der ORF dem
öffentlich-rechtlichen Auftrag gewidmete Mittel nicht
wettbewerbsverzerrend einsetzt.
Die dem ORF entgehenden Programmentgelte durch
Gebührenbefreiungen will die Regierung dem ORF in den nächsten
vier Jahren zumindest teilweise abgelten, und zwar in den Jahren
2010 und 2011 mit je 50 Mio. € und in den Jahren 2012 und 2013
mit je 30 Mio. €. Voraussetzung dafür sind allerdings die
Fortführung des Film-Fernseh-Abkommens, der Fortbestand des
Radiosymphonieorchesters (RSO), der kontinuierliche Ausbau des
Anteils österreichspezifischer Fernsehfilme, -serien und -
dokumentationen in Form von Eigen-, Ko- und Auftragsproduktionen
am Gesamtprogramm, die verstärkte Ausstrahlung barrierefrei
zugänglicher Sendungen sowie ein striktes Sparprogramm des ORF
zur Reduzierung von Strukturkosten. Außerdem muss der ORF im Jahr
2011 - nach erfolgter "Auftragsvorprüfung" - das Informations-
und Kulturspartenprogramm starten.
In das ORF-Gesetz aufgenommen werden auch eine Reihe von
Verpflichtungen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und
Männern. Dazu zählt etwa die Ausarbeitung eines
Gleichstellungsplans und der vorübergehende Vorrang von Frauen
beim beruflichen Aufstieg und bei der Aus- und Weiterbildung.
Außerdem wird eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter in
Organen und Gremien des ORF eingemahnt.
Neben dem ORF werden auch Privatsender zusätzliche Mittel
erhalten. So wird die Dotierung des Fonds zur Förderung von
privaten Rundfunk-Sendern bis 2013 stufenweise von 5 auf 15 Mio.
€ angehoben. Die Fördermittel für nichtkommerziellen Rundfunk
steigen im gleichen Zeitraum schrittweise von einer auf drei Mio.
€.
Die in eine unabhängige Medienbehörde umgewandelte KommAustria
soll künftig nicht nur ihre bisherigen Regulierungsaufgaben
wahrnehmen und für die Vergabe der Presse- und
Publizistikförderung zuständig sein, ihr wird auch die
Rechtsaufsicht über den ORF übertragen. Bestellt werden sollen
die fünf Mitglieder der KommAustria - ein Vorsitzender, ein
Stellvertreter und drei weitere Mitglieder - vom
Bundespräsidenten auf Vorschlag der Regierung für die Dauer von
sechs Jahren. Dabei hat die Regierung das Einvernehmen mit dem
Hauptausschuss des Nationalrats herzustellen. Zweite Instanz in
Medienangelegenheiten bleibt der Bundeskommunikationssenat.
Weitere Punkte des Gesetzespakets betreffen schließlich die
Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Vergabe und die
Zulassung von Multiplex-Plattformen für digitalen terrestrischen
Hörfunk und die Streichung der auf analoges Fernsehen
abgestimmten Bestimmungen im Privatfernsehgesetz. Das
Privatfernsehgesetz umfasst künftig außerdem auch andere
audiovisuelle Mediendienste wie Web-TV und Abrufdienste (Video-
on-Demand) und wird in diesem Sinn in "Audiovisuelle
Mediendienste-Gesetz" umbenannt. (Schluss)
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