• 10.06.2010, 13:00:03
  • /
  • OTS0210 OTW0210

Ostermayer: 5-Parteien- Einigung zum ORF im Verfassungsausschuss

Anerkennung der Arbeit der Verhandlerinnen und Verhandler sowie der beteiligten Juristen von allen Fraktionen

Wien (OTS) - Nach langen Verhandlungen konnte heute in
wesentlichen Punkten beim ORF-Gesetz ein breiter Konsens aller
Parteien im Parlament gefunden werden. Damit wurde ein gutes
Fundament geschaffen, um am Freitag nächste Woche eine finale
Behandlung des ORF-Gesetzes im Nationalrat zu erreichen. Dieser
Konsens ist wichtig für eine mögliche Einigung auf eine
verfassungsrechtlich unabhängige Medienbehörde, die eine
Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament benötigt.

"Ich freue mich, dass wir damit auch die Umsetzung der mit
Kommissarin Kroes gefundenen Lösung beim ORF-Wettbewerbsverfahren auf
den Weg bringen", so Medienstaatssekretär Dr. Josef Ostermayer.

"Die heutigen Gespräche im Verfassungsausschuss sind durch ein
sachliches und positives Klima geprägt gewesen. Das ist eine gute
Basis für die letzten Verhandlungen. Ich möchte deshalb allen
beteiligten Verhandlerinnen und Verhandlern und ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den bisherigen
arbeitsintensiven Prozess danken. Es hat mich sehr gefreut, dass den
im Bundeskanzleramt am Entwurf des Gesetzes beteiligten Juristen von
allen Seiten Anerkennung ausgesprochen wurde", so Ostermayer.

In folgenden, grundsätzlichen Punkten konnte bereits heute eine
Übereinstimmung in Erweiterung der Regierungsvorlage mit allen
Fraktionen gefunden werden:

- Unverbindliche Stellungnahme - keine verbindliche Direktive der
Medienbehörde an das Unternehmen ORF: diese Stellungnahme der
Prüfungskommission der Medienbehörde zum Strukturkonzept der
Generaldirektion muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen. Der
Generaldirektor legt Strukturkonzept und Stellungnahme dem
Stiftungsrat vor. Der Stiftungsrat entscheidet über die Ziele und
Maßnahmen. Die ex-post Prüfung erfolgt unabhängig von dieser
Vorab-Stellungnahme der Prüfungskommission.

- Behördenmitglieder: Der Vorschlag der Bundesregierung bedarf des
Einvernehmens mit dem Hauptausschuss

- Cool-Off-Phase von einem Jahr für Mitglieder der Medienbehörde nach
einer Beschäftigung in einem anderen Medienunternehmen

- Code of Conduct: Generaldirektor muss im Einvernehmen mit dem
Redakteursausschuss einen Verhaltenskodex für journalistische
Tätigkeit erarbeiten. Der Verhaltenskodex bedarf der Zustimmung des
Publikumsrates und des Stiftungsrates und ist auf der Website des ORF
zu veröffentlichen.

- Stufenweiser Ausbau der Barrierefreiheit: Der ORF muss nach
Anhörung von für den Bereich der Hör- und Sehbehinderten
repräsentativen Organisationen einen Plan zum weiteren Ausbau des
barrierefreien Zugangs zu den Fernsehprogrammen und zu seinem
Online-Angebot einschließlich Maßnahmen zur etappenweisen Umsetzung
erstellen. Mittelfristig ist vom ORF eine Untertitelung aller seiner
Fernsehsendungen mit Sprachinhalten anzustreben.

- ORF-Jahresbericht ist online für die Öffentlichkeit leicht,
unmittelbar und ständig zugänglich zu machen: Der Bericht ist vom
Bundeskanzler dem Nationalrat und dem Bundesrat vorzulegen.

- Produktionskostenzuschüsse: Die Ausstrahlung einer Sendung darf
nicht von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass ein Beitrag zur
Finanzierung der Sendung geleistet wird.

- Prüfungen: der Stiftungsrat kann die Prüfungskommission der
Medienbehörde mit Prüfungen beauftragen. Die Mitglieder der
Prüfungskommission trifft gegenüber dem Stiftungsrat keine
Verschwiegenheitspflicht

Rückfragehinweis:
Pressesprecher des Staatssekretärs Dr. Josef Ostermayer
Marcin Kotlowski
Tel.: (01) 531 15 - 2161, 0664/380 25 66
mailto:marcin.kotlowski@bka.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NBU

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel