• 09.06.2010, 17:40:36
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  • OTS0325 OTW0325

Schusswaffen müssen künftig ausnahmslos registriert werden Innenausschuss billigt mehrheitlich Novelle zum Waffengesetz

Wien (PK) - In Österreich müssen künftig alle Schusswaffen
registriert werden. Das sieht eine Gesetzesvorlage der Regierung
vor, die heute mit Stimmenmehrheit den Innenausschuss des
Nationalrats passierte. Damit fallen bisherige Ausnahmeregelungen
für bestimmte Langwaffen weg. Für Waffenkäufer und -besitzer
bleibt vorerst allerdings noch ein wenig Zeit, die neue
Registrierungspflicht soll erst dann gelten, wenn das geplante
computergestützte Waffenregister eingerichtet ist. Österreich hat
dafür gemäß EU-Vorgaben bis Ende 2014 Zeit.

Der Beschluss im Ausschuss erfolgte mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP,
FPÖ und Grünen. Zwar zeigten sich die beiden Oppositionsparteien
nicht ganz zufrieden, stimmten der Gesetzesnovelle letztendlich
aber doch zu. Der Forderung der Grünen nach einer generellen
Verschärfung des Waffengesetzes erteilte Innenministerin Maria
Fekter eine Absage, ihr zufolge hat sich das geltende Gesetz "gut
bewährt".

Zuvor hatte Fekter in einer Aktuellen Aussprache auf sinkende
Kriminalitätsraten und Erfolge bei der Kriminalitätsbekämpfung
verwiesen und die Vorgangsweise der Behörden beim Vollzug des
Fremden- und Asylrechts verteidigt. Zu schweren Vorwürfen von
Abgeordnetem Peter Pilz gegen das Glückspielunternehmen Novomatic
wollte sie nicht Stellung nehmen.

Österreich muss bis 2014 zentrales Waffenregister einrichten

Mit der Einrichtung eines zentralen Waffenregisters bis 2014
kommt Österreich EU-Vorgaben nach. Wer künftig eine Waffe
erwirbt, muss sie demnach innerhalb von sechs Wochen bei einem
Waffenfachhändler registrieren lassen und dabei auch eine
Begründung für den Erwerb bzw. den Besitz dieser Waffe angeben.
Akzeptiert werden etwa der Schutz von Wohn- und Betriebsräumen,
die Ausübung der Jagd und des Schießsports oder
Sammlungstätigkeit. Im Rahmen des Registrierungsvorgangs erhält
der Waffenhändler Auskunft darüber, ob der
Registrierungspflichtige mit einem Waffenverbot belegt ist.

Auch alle bereits erstandenen Waffen werden in das Waffenregister
aufgenommen. Ausnahmen gibt es lediglich für Waffen der Kategorie
D, insbesondere Schrotflinten, deren Registrierung erst bei einem
Besitzerwechsel fällig wird. Zudem sind alle Waffenbesitzer in
Hinkunft verpflichtet, ihre Waffen sorgfältig zu verwahren, wobei
geringfügige Verstöße gegen das Gebot nicht sofort mit dem Entzug
der Berechtigung des Waffenbesitzers sanktioniert werden müssen.
Jeder Transport von Waffen über die Staatsgrenze ist mindestens
zwei Tage vorher der Behörde anzuzeigen.

Mitberücksichtigt bei der Abstimmung wurde ein Abänderungsantrag,
er hat lediglich die Beseitigung eines Redaktionsversehens zum
Inhalt.

In der Debatte meinte Abgeordneter Harald Vilimsky (F), die FPÖ
habe zwar keine besondere Freude mit der EU-Richtlinie, er
wertete es aber als positiv, dass Innenministerin Fekter die
Umsetzung der Vorgaben nicht dazu genutzt habe, eine Verschärfung
des Waffenrechts vorzunehmen.

Gerade diesen Punkt wurde allerdings von Abgeordnetem Albert
Steinhauser (G) bedauert. Seiner Auffassung nach hätte man die
Novelle zum Anlass nehmen sollen, "den einen oder anderen Mangel"
im Waffengesetz zu beheben. Insbesondere kritisierte er die
Möglichkeit, den für einen Waffenschein notwendigen Psychotest
mehrmals wiederholen zu können. Irgendwann wisse "der dümmste
Esel", was er ankreuzen müsse, meinte er. Nicht einsichtig ist
für Steinhauser außerdem, dass die Begründung für den Erwerb von
Schusswaffen der Kategorie C und D weder glaubhaft gemacht noch
bewiesen werden müsse. Dass die seinerzeitige Verschärfung des
Waffengesetzes richtig gewesen sei, bekräftigte Steinhauser mit
der Feststellung, dass nach der Novelle 1997 sowohl die Mord- als
auch die Selbstmordrate gesunken sei.

Auch Innenministerin Maria Fekter zufolge hat sich das
Waffengesetz gut bewährt. Sie sieht daher keinen Anlass für eine
weitere Verschärfung.

Fragen der Abgeordneten Vilimsky und Peter Westenthaler (B) nach
der Höhe der Registrierungsgebühren beantwortete sie damit, dass
die Kosten wie bisher durch den Markt geregelt würden.
Schließlich gebe es schon jetzt eine weitgehende
Registrierungspflicht beim Handel. Eine zusätzliche
Gebühreneinhebung durch die Behörden ist nicht vorgesehen, "der
Staat kassiert nicht mit".

Kriminalitätsrate sinkt

Zuvor war es bei einer Aktuellen Aussprache im Innenausschuss
unter anderem um den Vollzug des Fremden- und Asylrechts, die
Kriminalitätsentwicklung, vermeintliche Bandenkriege unter
Tschetschenen und das neue Glücksspielgesetz gegangen.

Innenministerin Maria Fekter informierte die Abgeordneten
darüber, dass "in ganz Österreich" Rückgänge bei der Kriminalität
zu verzeichnen seien. Sie führte das nicht zuletzt auf
Spezialmaßnahmen zur verstärkten Bekämpfung von
Massenkriminalität zurück. So ist ihr zufolge die Soko Kfz, die
sich aus der Soko Ost heraus entwickelt hat, sehr erfolgreich.
Auch die Aufklärungsquote werde "sukzessive besser". Die
Umstellung der Kriminalitätsstatistik von einem monatlichen auf
einen vierteljährlichen Rhythmus begründete Fekter damit, dass
dadurch aussagekräftigere Daten zur Verfügung stünden.

Die Zahl der Asylanträge ist laut Fekter im Mai wieder leicht
angestiegen, befindet sich aber weiter auf niedrigem Niveau. In
den ersten fünf Monaten 2010 hat es demnach insgesamt um ein
Drittel weniger Asylanträge gegeben als im Vergleichszeitraum des
Vorjahres. Derzeit befinden sich 532 Asylwerber in
Bundesbetreuung - davon 295 in Traiskirchen und 103 in Talham -
und 19.704 Personen in der Grundversorgung.

Kritik von Abgeordneter Alev Korun (G) an "unerträglichen
Zuständen" beim Vollzug des Fremden- und Asylgesetzes wies Fekter
zurück. Sie machte geltend, dass diejenigen 50 bis 70 Fremden,
die sich bei der Polizeidienststelle Wien-Leopoldstadt
gleichzeitig registrieren lassen wollten, korrekt und
gesetzeskonform behandelt worden seien. Auch die Einschaltung der
Fremdenpolizei bei Registrierungen ist ihr zufolge
gerechtfertigt, da geprüft werden müsse, ob die Betroffenen
überhaupt meldepflichtig bzw. illegal in Österreich aufhältig
seien. Generell sprach sie von einem "medialen Spektakel".

Verteidigt wurden von Fekter auch die durchgeführten
Abschiebungen von abgelehnten Asylwerbern. In vielen Fällen, wo
es laut Medien um eine besonders gute Integration gehe, handle es
sich um Personen, "die einen relativ langen Sicherheitsakt
haben", meinte sie. Als Innenministerin dürfe sie aus diesen
Akten aber nicht zitieren und müsse die mediale Berichterstattung
stehen lassen, sei sie auch noch so falsch, sagte Fekter,

Bei der Beschaffung von Heimreisezertifikaten gibt es nach
Angaben Fekters vor allem insofern Schwierigkeiten, als sich die
Fremden oft nicht kooperativ zeigten und ihre Herkunft
verschleierten. Die Zusammenarbeit mit den Behörden, etwa in
Marokko und Nigeria, funktioniere aber gut. Die Heimreiseflüge
würden in Kooperation mit der EU-Behörde Frontex durchgeführt,
pro Flugzeug würden 5 bis 15 Personen aus Österreich dabei sein.

Die Einrichtung des geplanten Schubhaftzentrums in Vordernberg
sei im Laufen, betonte Fekter. Derzeit würde die Ausschreibung
und ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Fekter erwartet sich
vom Zentrum eine Bündelung der Kompetenzen, in der Anfangsphase
sollen 130 Arbeitsplätze geschaffen werden.

Zu von Abgeordnetem Leopold Mayerhofer (F) angesprochenen
Bandenkriegen zwischen Tschetschenen merkte Fekter an,
Tschetschenen würden in der organisierten Kriminalität keine
besonders auffällige Rolle spielen. Es gebe eher Gewaltdelikte in
den eigenen Reihen, vereinzelt würden Kleindealer aufgegriffen.
In der "Gürtelszene" habe man es mit serbischen Tätern zu tun,
zudem würden immer wieder georgische und moldawische Banden
"geschnappt".

In der Grundausbildung befinden sich nach Auskunft Fekters
derzeit 1.693 Exekutivbeamte, davon 554 Frauen. Für das heurige
Jahr sind zusätzlich noch 559 Aufnahmen geplant. Es gebe keine
Probleme bei der Rekrutierung, sagte Fekter, durch gezielte
Werbemaßnahmen sei man in der Lage, BewerberInnen auswählen zu
können. Den Frauenanteil bei der Polizei bezifferte Fekter mit 12
% bei jährlichen Steigerungsraten von 1 bis 1,5 %.

Die Speicherung von Fingerprints, Handflächenabdrücken und der
DNA von ExekutivbeamtInnen begründete Fekter damit, dass dies die
Arbeit der Polizei wesentlich erleichtere. Schließlich würden
Beamte bei den Ermittlungen am Tatort häufig Spuren hinterlassen,
wie Untersuchungen gezeigt hätten. Fekter unterstrich, dass die
Datenbank von der Datenschutzkommission ausdrücklich genehmigt
worden sei und Abdrücke und DNA ausschließlich auf freiwilliger
Basis abgenommen würden.

Abgeordneter Ulrike Königsberger-Ludwig (S) teilte Fekter mit,
dass es kontinuierlich zwischen 6.500 und 7.300 Wegweisungen pro
Jahr auf Grund von häuslichen Gewaltdelikten gebe. In diesem Jahr
sei das Budget für die Interventionsstellen gegen Gewalt
überproportional aufgestockt worden, betonte die Ministerin, sie
könne die zusätzlichen Mitteln auf Grund der verordneten
Sparziele für 2011 und 2012 aber nicht garantieren.

Gegenüber Abgeordnetem Peter Pilz (G) räumte Fekter ein, dass
Beschaffungskriminalität in Zusammenhang mit Spielsucht ein
großes Problem sei. Auch ihr sei die Spielsucht "ein riesiger
Dorn im Auge", versicherte sie. Allerdings würde man ihrer
Meinung nach durch das Blockieren der geplanten Novelle des
Glücksspielgesetzes illegale Zustände und den "enormen Wildwuchs"
prolongieren. Das neue Gesetz bringe zumindest
Kontrollmöglichkeiten und erleichtere Beschlagnahmungen, betonte
Fekter.

Zu vorliegenden Anzeigen gegen das Glücksspielunternehmen
Novomatic wollte Fekter nicht Stellung nehmen, da es sich, wie
sie sagte, um ein anhängiges Verfahren handle. Pilz hatte zuvor
heftige Attacken gegen den Konzern geritten und unter anderem von
Schmiergeldern, systematischer Steuerhinterziehung, Geldwäsche,
Beamtenbestechung und kontinuierliche Verletzung des
Glücksspielgesetzes gesprochen. Novomatic erfülle die
wesentlichen Merkmale einer kriminellen Organisation viel eher
als die angeklagten Tierschützer, bekräftigte Pilz. Zudem gab er
zu bedenken, dass Automatenspielsucht als Tatmotiv bei
Eigentumsdelikten durch Jugendliche bereits eine größere Rolle
spiele als Beschaffungskriminalität im Drogenbereich.

Abgeordnetem Harald Vilimsky (F) teilte Fekter mit, dass die
Regierung bzw. das Innenministerium für zivile Krisenfälle
gerüstet sei. Zwar werde nicht mit einem großem Krisenfall
gerechnet, für den Fall des Falles gebe es aber detaillierte
Einsatzpläne. So habe man sich etwa Gedanken darüber gemacht, wie
die Polizei reagieren solle, wenn Banken zusperren müssten und
aus Bankomaten kein Geld mehr herauskomme.

Weitere Fragen kamen von den Abgeordneten Stefan Prähauser (S),
Nikolaus Prinz (V), Hannes Fazekas (S), Rudolf Plessl (S), Walter
Rosenkranz (F), Gerald Grosz (B), Gisela Wurm (S) und Günter Kößl
(V).

Abkommen mit Marokko über Zusammenarbeit im Zivilschutz

Einstimmig genehmigte der Innenausschuss ein bilaterales Abkommen
Österreichs mit Marokko über die Zusammenarbeit bei Katastrophen
oder schweren Unglücksfällen. Das Abkommen regelt unter anderem
die Festlegung von Ansprechpartnern, die Erleichterung des
Grenzübertritts von Hilfsteams, den Informationsaustausch, die
Abklärung von Schadensfällen und gemeinsame Übungen zur
Vorbereitung auf den Ernstfall. (Fortsetzung)

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