- 09.06.2010, 09:36:06
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AK warnt vor Gesundheits-Datenweitergabe an private Versicherer
Der gläserne Patient: AK verlangt mehr Datenschutz
Wien (OTS) - Ärzte und Krankenhäuser könnten künftig mehr sensible
Gesundheitsdaten an private Krankenversicherer weitergeben, warnt die
AK. Außerdem können Versicherer künftig auch beim
Gesundheitsdienstleister Patientenangaben über Symptome und bestimmte
Vorerkrankungen nachfragen, wenn sie den Verdacht heben, dass
VerbraucherInnen bei Vertragsabschluss wichtige Krankheiten
verschwiegen haben. "Der Konsument wird von privaten Versicherern
regelrecht durchleuchtet. Es dürfen nur für die Direktverrechnung
unbedingt nötige Daten weitergegeben werden, sonst kommt der
Datenschutz viel zu kurz", kritisiert AK Konsumentenschützerin
Daniela Zimmer. "Daher muss die Novelle zum
Versicherungsvertragsgesetz geändert werden."
Mit der Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz wird neu
festgelegt, welche Patientendaten von Ärzten und Krankenhäusern an
Privatversicherungen weitergegeben werden dürfen. Das
Justizministerium will mit der Neuregelung eine Klarstellung, weil
die derzeitigen Bestimmungen zu unscharf sind.
"Die Novelle schießt über das Ziel hinaus und der Datenschutz muss
wie vom Datenschutzrat in seiner Stellungnahme zur Novelle gefordert
mehr Gewicht haben", verlangt Zimmer. "Privatversicherte dürfen keine
gläsernen Patienten werden. Künftig könnten mehr sensible Daten
fließen, als derzeit erlaubt ist. Denn durften private Versicherer
bislang nur die Diagnose, Art und Dauer der Behandlung direkt von
Gesundheitsdienstleistern für den konkreten Versicherungsfall
erfahren, könnte der Patient künftig viel eingehender von privaten
Versicherungen analysiert werden", sagt Zimmer. Bei vereinbarter
Direktverrechnung dürften auch die inhaltliche Details aus allen
diagnostischen Befunden, der OP-Bericht, Auszüge aus den Pflege- und
Behandlungsberichten, dem Entlassungsbrief und nach Entlassung
einlangenden Befunden von Versicherungen abgefragt werden.
Neu ist auch die Möglichkeit der Versicherungen, Rückfragen an
Ärzte und Krankenanstalten zu stellen, wenn der Verdacht besteht,
dass der Konsument bei Vertragsabschluss wichtige Krankheiten
verschwiegen hat. Versicherer können nach dem
Versicherungsvertragsgesetz nämlich vom Vertrag zurücktreten, wenn
KonsumentInnen erhebliche Befunde verschwiegen haben.
Die AK verlangt daher, die Weitergabe der Gesundheitsdaten auf das
für Abrechnungszwecke unbedingt nötige Maß zu beschränken. Weitere
Nutzungszwecke (etwa die Nachprüfung der Angaben des
Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss) dürfen damit nicht
verfolgt werden. Das Gesetz muss die Datenarten abschließend
aufzählen, das heißt auch mit Einwilligung des Betroffenen soll der
Datenumfang im Einzelfall nicht erweitert werden können. Denn
freiwillig - wie es das Datenschutzgesetz verlangt - sind derartige
Zustimmungen nur selten. Den Verbraucher trifft nämlich auch eine
vertragliche Obliegenheitspflicht zur Auskunftserteilung.
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at
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