VKI will nun auch Beratungsfehler wegen Boden-Invest gerichtlich prüfen lassen.
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat
nun auch rund um Falschberatungen von AWD Beratern im Zusammenhang
mit dem Verkauf von Kommanditbeteiligungen an Boden-Invest einen
Musterprozess gegen den AWD anhängig gemacht. Schon in den
1990er-Jahren haben AWD Berater mit dem Argument der "Sicherheit von
Immobilien" Bausparer zu riskanten Beteiligungen überredet und
Schaden zugefügt. Nachdem bislang seitens des AWD in solchen Fällen -
im Sinn einer "Rahmenvereinbarung" mit dem
Konsumentenschutzministerium und dem VKI aus dem Jahr 2005 - der
Kapitalverlust der Anleger zum größten Teil abgedeckt wurde, schaltet
der AWD auch in diesen Fällen nunmehr auf stur. Daher werden auch
hier die Gerichte entscheiden müssen.
Seit 1993 wurden - insbesondere auch über den AWD -
Kommanditbeteiligungen an der "Boden-Invest Beteiligungsgesellschaft
mbH & CO" vor allem auch an konservative Sparbuchsparer vermittelt.
Bessere Zinsen (6-8 Prozent) aber gleiche Sicherheit wie bei einem
Bausparvertrag war das oft gehörte Verkaufsargument. Man war 10 - 12
Jahre gebunden und sollte danach das Kapital mit bester Rendite
ausbezahlt bekommen. Vielfach wurde die Kommanditbeteiligung auch in
Raten angespart. In einer Informationsbroschüre war zu lesen:"Ihr
Geld auf sicherem Terrain und ebenso sicher wird es sich vermehren".
Die Sicherheit von "Immobilien" wurde betont, die Risken einer
solchen Unternehmensbeteiligung vernachlässigt.
Als diese Verträge ab 2003 abgeschichtet wurden, gab es für die
Konsumenten das böse Erwachen. Das Kapital war nicht mehr, sondern -
bis zu 25% - weniger geworden. Der AWD verwies auf "riskante
Veranlagungen" des Produktherstellers und versuchte sich aus der
Verantwortung zu verabschieden. Der VKI machte eine Sammelaktion und
konnte Anfang 2005 für hunderte Kleinanleger mit dem AWD eine
"Rahmenvereinbarung" aushandeln - der AWD war zum Schadenersatz
bereit. Bis vor wenigen Monaten konnten auch Nachzügler - über
Vermittlung des VKI - mit dem AWD durchaus noch Vereinbarungen
erzielen. Nun schaltet der AWD plötzlich auch in diesen Fällen auf
stur und lehnt - bei der Produktvariante "Victor" - Schadenersatz ab.
"Die Beschwerden über AWD Beratungen aus den
Neunzehnneunziger-Jahren erinnern uns nur zu gut, an die
Schilderungen jener 7000 Immofinanz-Geschädigten aus den letzten
Jahren. Doch wenn der AWD bei Boden-Invest noch zu seiner
Verantwortung als Finanzberater gestanden war, so hat man sich nun -
mit dem neuen Eigentümer SWISS LIFE - offenbar davon verabschiedet.
In Sachen Immofinanz laufen für 2500 Geschädigte Sammelklagen des VKI
mit Unterstützung der FORIS AG gegen den AWD. Es geht um rund 40 Mio
Euro Streitwert. Doch auch bei den nun abgeschichteten Fällen aus der
Ära Boden-Invest will der AWD von Verantwortung nichts mehr wissen.
"Wir haben daher auch zu diesen Fällen nunmehr einen Musterprozess
eingeklagt," sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
Im konkreten Fall wollte die Anlegerin für ihre Kinder ansparen
und ihr wurde im Jahr 1997 ein Ansparvertrag für Boden-Invest
"Victor" mit 12 Jahren Laufzeit von der AWD Beraterin empfohlen. Eine
Einlage von 144.000 ATS sollte in Raten von ATS 1.000 angespart
werden. Am Ende der Laufzeit, im Herbst 2009, bekam die Sparerin aber
nur 83,21% ihrer Einlagen ausbezahlt. Ein totaler Flopp für eine
vermeintlich "sichere und ertragreiche" Sparform. Der AWD -
aufgefordert zum Schadenersatz - verwies auf sein - von der Anlegerin
ungelesen - unterzeichnetes Gesprächsprotokoll und argumentierte,
dass die Sparerin ein höheres Risiko selbst gewollt habe. "Diese
Verteidigungslinie kennen wir inzwischen zur Genüge," sagt Dr. Kolba.
"Wir haben nun den AWD auch in diesem Fall auf Schadenersatz
geklagt".
"Es ist höchst unerfreulich mit ansehen zu müssen, dass der Slogan
"AWD-Neu" offenbar bedeutet, dass man sich aus der Verantwortung für
Fehler in der Vergangenheit stehlen will - auch in Fällen, in denen
der "AWD-alt" noch zur Verantwortung bereit gewesen war," resümiert
Dr. Kolba.
Hinweise auf seinerzeit gewonnene Musterprozesse zum Thema
"Boden-Invest" finden Sie auf www.verbraucherrecht.at.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI