- 02.06.2010, 10:51:29
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Hunde - SP-Valentin: "Wiener Hundeführschein wird mit 1. Juli eingeführt"
Nach einstimmigen Ministerratsbeschluss Umsetzung voll im Zeitplan
Wien (OTS/SPW-K) - Nach dem gestrigen einstimmigen
Ministerratsbeschluss zu Änderungen im Wiener Tierhaltegesetz läuft
die Einführung des Wiener Hundeführscheins voll im Zeitplan. "Der
verpflichtende Führschein für sogenannte Kampfhunde tritt wie geplant
am 1. Juli in Kraft. Wir entsprechen damit dem Wunsch jener 89
Prozent der Wienerinnen und Wiener, die sich bei der Volksbefragung
für diese Maßnahme ausgesprochen haben", erläutert der Vorsitzende
des zuständigen Umweltausschusses, SPÖ-Gemeinderat Erich Valentin.
Auch der Verfassungsdienst des Bundes hatte beim Wiener
Hundeführschein keine Einsprüche - im Gegensatz zu den Maßnahmen in
Niederösterreich.
Beim Wiener Hundeführschein müssen HundehalterInnen beweisen, dass
sie ihren Hund auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Von
ExpertInnen wurde eine Liste von Hunden ausgearbeitet, für die der
Hundeführschein künftig verpflichtend sein wird. Zum einen wurde die
große Bisskraft dieser Hunde und die Bisshäufigkeit herangezogen. Zum
anderen sind dies unter anderem auch jene Hunde, über die es bei der
Tierschutzombudsstelle häufig Beschwerden gibt und die nach Unfällen
verstärkt als auffällige und aggressive Hunde in den Tierheimen
landen. Es handelt sich um jene Hunde, die bei falscher Haltung das
Potential haben, größere Schäden bzw Verletzungen zu verursachen.
Die nun vorliegende Liste der betroffenen Hunde wurde in einer
Verordnung festgelegt. Der verpflichtende Hundeführschein gilt
künftig für Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American
Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila
Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier,
Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff). Der Führschein
gilt auch für Mischlinge.
"Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien
gehaltenen Hunde aus. Diese nicht einmal fünf Prozent sind allerdings
für fast 25 Prozent aller Hundebisse verantwortlich", sagt Valentin.
Zusätzlich führen Bisse dieser Hunde meist zu vergleichsweise
schwerwiegenderen Verletzungen. "Uns geht es darum, Ängste und Risken
zu minimieren und das friedliche Miteinander zwischen Mensch und Hund
in der Großstadt weiter zu fördern", sagt Valentin.
Verpflichtender Hundeführschein innerhalb von 3 Monaten - 1
Jahr Übergangsfrist
Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der
Haltung zu absolvieren. Dabei ist zu beachten, dass das Mindestalter
des Hundes zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen muss.
HundehalterInnen, die bereits jetzt einen "Kampfhund" besitzen,
müssen den Hundeführschein innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten
des neuen Gesetzes absolvieren. Die Prüfung wird im Auftrag der MA 60
durch von der Tierschutzombudsstelle speziell ausgebildete
PrüferInnen abgehalten. Zur Prüfung ist eine
Haftpflichtversicherungspolizze, eine Anmeldebestätigung sowie die
Chip-Nummer für den Hund mitzubringen. Das Mindestalter des
Hundebesitzers für die Prüfung ist 16 Jahre, er darf auch keine
einschlägigen Vorstrafen haben.
Mehr Möglichkeiten für die Polizei - Sofortabnahme in
Gefahrensituationen
Die Pläne zum verpflichtenden Hundeführschein enthalten auch
verbesserte Möglichkeiten der Polizei zum Einschreiten und
verschärfte Strafbestimmungen. Durch das in Zukunft verpflichtende
Mitführen des Hundeführscheins ist es für die Polizei wesentlich
einfacher festzustellen, ob der sichere Umgang mit dem Hund
gewährleistet ist.
Wird ein Hundehalter nach Inkrafttreten der neuen Reglung mit
einem Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, kann eine relativ
hohe Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden und die behördliche
Aufforderung erteilt werden, den Hundeführschein binnen drei Monaten
nachzubringen.
Bei HundehalterInnen ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen
kann der Hund auf Veranlassung der Polizei - neben der Verhängung von
sehr hohen Verwaltungsstrafen - sofort und dauerhaft abgenommen
werden.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
SPÖ-Klub Rathaus, Presse
Thomas Kluger
Tel.: (01)4000-81941,F:(01)5334727-8194
mailto:thomas.kluger@spw.at
http://www.rathausklub.spoe.at
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