- 02.06.2010, 10:41:17
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Gut versichert im Urlaub
Gesund unterwegs mit der EKVK
St. Pölten (OTS) - Die Urlaubszeit naht mit Riesenschritten: Die
wenigsten denken beim Kofferpacken darüber nach, dass sie im Urlaub
krank werden könnten. Dennoch ist man gut beraten, sich für den
Ernstfall mit dem richtigen Krankenversicherungsschutz zu rüsten. Je
nach Reiseziel gelten andere Bestimmungen:
Wer seinen Urlaub im Inland verbringt, kann sich mit seiner e-card
bei allen Vertragsärzten und -einrichtungen kostenlos medizinisch
behandeln lassen.
Auch im Ausland, insbesondere in den EU- und EWR-Ländern sowie der
Schweiz erleichtert die e-card vieles: Auf ihrer Rückseite befindet
sich nämlich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Die
EKVK kann bei allen Vertragsärzten und öffentlichen Spitälern in
diesen Ländern verwendet werden. Dem Patienten entstehen keine
Kosten, da der ausländische Krankenversicherungsträger direkt mit der
NÖGKK verrechnet. Für die Inanspruchnahme von Leistungen gelten die
Bestimmungen des jeweiligen Vertragsstaates. Der Patient muss
eventuelle Aufzahlungen bzw. Selbstbehalte selbst bezahlen. Sollte in
Einzelfällen die EKVK abgelehnt und auf Barzahlung der
Behandlungskosten bestanden werden, dann muss man sich eine
detaillierte Rechung ausstellen lassen und diese gemeinsam mit der
Zahlungsbestätigung in den Service-Centern der NÖGKK zur
Kostenerstattung einreichen. Das gleiche gilt für die Behandlung bei
Privatärzten oder in Privatkliniken. Auch dort muss - wie in
Österreich bei einem Wahlarzt - vorerst selbst bezahlt werden. Nach
Vorlage der bezahlten Original-Honorarnote erstattet die NÖGKK in den
meisten Fällen einen Teil der Kosten zurück.
Anders verhält es sich bei einem Urlaub in Bosnien-Herzegowina,
Kroatien, Mazedonien, Serbien, Montenegro und der Türkei. Hier gilt
der Urlaubskrankenschein, der beim Arbeitgeber oder in den
Service-Centern der NÖGKK erhältlich ist. Der Urlaubskrankenschein
muss vor Beginn der ärztlichen Behandlung beim ausländischen
Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen Krankenschein
eingetauscht werden. Erst dann können Arzt, Medikamente oder Spital
auf Kosten der Krankenkasse in Anspruch genommen werden.
Mit allen anderen Ländern hat Österreich keine
Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wer z. B. nach Ägypten,
Tunesien oder in die USA reist und dort zum Arzt oder ins Spital
muss, hat die anfallenden Arzt- und Behandlungskosten selbst zu
zahlen. Die Rechnung kann dann bei der Krankenkasse eingereicht
werden. Allerdings ist die Kostenerstattung meist geringer als der
tatsächliche Betrag, weshalb eine private Reisekrankenversicherung zu
empfehlen ist.
Generell ist es ratsam, eine private Reise- und
Urlaubskrankenversicherung abzuschließen. Diese deckt eventuelle
Selbstbehalte bzw. Behandlungskosten, die nicht durch die gesetzliche
Krankenversicherung gedeckt sind. So z. B. den Heimtransport bei
Unfällen oder schweren Erkrankungen.
Hinweis: Wenn jemand auf Grund fehlender Vorversicherungszeiten
keine gültige EKVK (**** auf der Rückseite der e-card) besitzt, kann
in den Service-Centern der NÖGKK rechtzeitig vor Urlaubsantritt eine
"Provisorische Ersatzbescheinigung" beantragt werden.
Informationen:
Telefon: 050899-6100 (für Versicherte)
Telefon: 050899-7100 (für Dienstgeber)
Internet: www.noegkk.at
Rückfragehinweis:
NÖ Gebietskrankenkasse
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 050899-5121, Fax: 050899-5181
mailto:[email protected]
www.noegkk.at
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