• 26.05.2010, 13:34:01
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  • OTS0228 OTW0228

Fekter: "SEO-Verordnung stellt keine Ausweitung der Befugnisse dar"

Änderung ist lediglich organisatorischer Natur

Wien (OTS) - "Bei der gestern, nach Befassung des Hauptausschusses
des Nationalrates, kundgemachten, Sondereinheiten-Verordnung, handelt
es sich um keine Ausweitung der Befugnisse der Polizei" stellt
Innenministerin Maria Fekter anlässlich der Kritik des
Österreichischen Journalisten Clubs klar.

Entgegen der vom Österreichischen Journalisten Club vertretenen
Ansicht wird durch die Änderung der Sondereinheiten-Verordnung keine
Ausweitung der Befugnisse geregelt oder neu geschaffen. Die Änderung
liegt allein in der Anordnung, dass die SEO (Sondereinheit für
Observation) in unmittelbarer Unterstellung unter den Generaldirektor
für die öffentliche Sicherheit ihre Tätigkeit entfaltet, und nicht
mehr wie bisher dem Bundeskriminalamt unterstellt ist. Darüber hinaus
wurden die Zitate an die aktuelle Rechtslage der neuen
Strafprozessordnung angepasst.

Es handelt sich hier um die Adaptierung einer rein
organisationsrechtlichen Norm und nicht um die Schaffung einer neuen
oder erweiterten Befugnis. Die Befugnisse der SEO sind geltendes
Recht und seit längerem in der Strafprozessordnung geregelt und
werden nicht verändert. Die Organisationsänderung die SEO vom
Bundeskriminalamt zum Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit
zu verlagern ist auf Wunsch des Rechtsschutzbeaufragten der Justiz
(Dr. Strasser) und auf Anregung des Rechnungshofes vorgenommen
worden.

"Die SEO wird ihre Arbeit so wie bisher auch künftig nur unter den
sehr engen rechtlichen Rahmenbedingungen der Strafprozessordnung und
des Sicherheitspolizeigesetzes ausüben", hält Fekter abschließend
fest.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Inneres
   Mag. Gregor Schütze, Pressesprecher der Bundesministerin
   Tel.: +43-(0)1 53126 2017
   mailto:[email protected]
   
   Bundesministerium für Inneres
   Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit - Infopoint
   +43-(0)1 53 126 2488
   mailto: [email protected]
   www.bmi.gv.at

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