• 26.05.2010, 08:04:50
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  • OTS0008 OTW0008

EANS-Hauptversammlung: Intercell AG / Einladung zur Hauptversammlung

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Intercell AG
FN 166438 m

EINLADUNG

Der Vorstand der Intercell AG lädt die Aktionäre (ISIN AT0000612601) der
Gesellschaft zu der am Freitag, dem 25. Juni 2010, um 14.00 Uhr im Haus der
Industrie (Großer Festsaal), Schwarzenbergplatz 4, 1030 Wien, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.

I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des
   Corporate-Governance-Berichts des Vorstands sowie des Berichts des
   Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009 sowie Vorlage des 
   Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts über das Geschäftsjahr 2009. 

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2009.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2009.

4. (a) Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das Geschäftsjahr 2009 und
   (b) Beschlussfassung über die Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder
       des Aufsichtsrats der Gesellschaft als Vergütung. Ermächtigung des
       Vorstands zur Verhandlung und Unterfertigung der hiefür erforderlichen 
       Verträge. Erstattung des Berichts des Vorstands gemäß § 98 Abs 3 iVm 
       § 159 Abs 2 Ziffer 3 Aktiengesetz. 

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
   Geschäftsjahr 2010. 

6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das
   Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 in den Punkten 10. (Aufgaben des 
   Aufsichtsrats), 12. (Einberufung und Ort der Hauptversammlung sowie Form 
   der Teilnahme), 13. (Teilnahme an der Hauptversammlung), 15. (Wirkungskreis 
   der Hauptversammlung), 16. (Stimmrecht des Aktionärs), 17. (Jahresabschluss 
   und Lagebericht) und Kapitel VII. (Veröffentlichungen).

7. Beschlussfassung über ein Aktienrückkaufprogramm: Beschlussfassung über 
   den Widerruf der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 13. Juni 2008 für 
   die Dauer von 30 Monaten erteilten Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb von 
   auf Inhaber lautenden eigenen Stückaktien zu einem niedrigsten Gegenwert von 
   Euro 20,00 und einem höchsten Gegenwert von Euro 60,00 pro Aktie nach Wahl 
   des Vorstands über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter 
   gleichzeitiger Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß 
   § 65 Abs 1 Z 8 Aktiengesetz im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Ausmaß 
   auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien während einer Geltungsdauer von 
   30 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung zu einem niedrigsten 
   Gegenwert von Euro 12,00 und einem höchsten Gegenwert von Euro 60,00 pro 
   Aktie zu erwerben. Der Vorstand wird ermächtigt, 
   a) die eigenen Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern, 
      leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft 
      oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens und/oder Mitgliedern des 
      Aufsichtsrats der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen 
      Unternehmens zu verwenden, 
   b) eigene Aktien gemäß § 65 Absatz 1 b Aktiengesetz jederzeit über die Börse 
      oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder
   c) mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung der eigenen Aktien 
      eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot 
      unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu beschließen.

II. Unterlagen zur Hauptversammlung

Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären spätestens
ab 4. Juni 2010 folgende Unterlagen zur Verfügung:

- Jahresabschluss mit Lagebericht und Corporate Governance Bericht für das
Geschäftsjahr 2009,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2009,
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009,
- die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7,
- Bericht des Vorstands betreffend die Einräumung von Aktienoptionen gemäß
§ 98 Abs 3 iVm § 159 Abs 2 Ziffer 3 Aktiengesetz,
- Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen;
- Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre
bei einer Veräußerung von gem. § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz erworbenen
eigenen Aktien.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft
in 1030 Wien, Campus Vienna Biocenter 3, während der Geschäftszeiten Einsicht in
diese Unterlagen zu nehmen.

Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren
Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung
sind spätestens ab 4. Juni 2010 außerdem auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.intercell.com/de/home/forinvestors/hauptversammlung/ frei verfügbar
und deren Veröffentlichungen erfolgen oder sind bereits erfolgt, soweit
gesetzlich erforderlich, elektronisch gemäß § 82 Abs 9 Börsegesetz.

III. Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung

Auf Grund der Änderungen des Aktiengesetz durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz
2009 finden die Bestimmungen der Satzung über die Einberufung der
Hauptversammlung, die Hinterlegung der Aktien für die Teilnahme und die
Stimmberechtigung an der Hauptversammlung keine Anwendung. An ihre Stelle treten
die gesetzlichen Bestimmungen in § 111 Aktiengesetz.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Nachweisstichtag,
das ist der 15. Juni 2010, 24.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine
Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält
(Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionäre, deren
Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der
Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a
Aktiengesetz) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende
Angaben enthalten:

1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift,
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei 
   natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei 
   juristischen Personen,
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 
   15. Juni 2010, 24.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.

Entgegennahme von Depotbestätigungen

Depotbestätigungen müssen spätestens am 22. Juni 2010 um 24.00 Uhr MEZ/MESZ
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf folgendem Wege bei der Gesellschaft
einlangen:
Per Post, Kurierdienst oder persönlich: Intercell AG, z. H. Herrn Mag. Gerald
Strohmaier, Campus Vienna Biocenter 3. 1030 Wien
Per Telefax: +43 1 20620 800
Per E-Mail: [email protected] (Depotbestätigung als unveränderbares
Dokument (PDF) als Anhang)

Gemäß § 262 Abs. 20 Aktiengesetz wird die Entgegennahme von Depotbestätigungen
über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute (SWIFT) für diese Hauptversammlung und bis auf Weiteres
ausgeschlossen.
Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als
Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die
Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt
(in Listenform) zu übermitteln.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

IV. Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.
Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat
dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt.
Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in
der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl
nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben,
soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem
Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich
zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben)
gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt
worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft
übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der
Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 24. Juni
2010, 16.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt werden:
Per Post, Kurierdienst oder persönlich: Intercell AG, z. H. Herrn Mag. Gerald
Strohmaier, Campus Vienna Biocenter 3. 1030 Wien
Per Telefax: +43 1 20620 800
Per E-Mail: [email protected] (Vollmacht oder Widerruf der Vollmacht als
unveränderbares Dokument (PDF) als Anhang)

Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch
Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.
Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs 20
Aktiengesetz).
Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das Formular
zu verwenden, das im Internet unter
http://www.intercell.com/de/home/forinvestors/hauptversammlung/ zur Verfügung
steht.

V. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von
mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 4. Juni 2010
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.
Ein solches Verlangen ist ausschließlich in Schriftform an die Adresse der
Intercell AG, z.H. Herrn Mag. Gerald Strohmaier, Campus Vienna Biocenter 3, 1030
Wien, oder per Telefax an +43 1 20620 800 zu richten. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage der
Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der weiteren Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahme von Aktionären
an der Hauptversammlung (Punkt III) verwiesen.
Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können bis
spätestens 16. Juni 2010 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen ist, und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden. Ein solches Verlangen ist ausschließlich in Schriftform an die
Adresse der Intercell AG, z.H. Herrn Mag. Gerald Strohmaier, Campus Vienna
Biocenter 3, 1030 Wien, oder per Telefax an +43 1 20620 800 zu richten. Zum
Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage der Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich
der weiteren Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung (Punkt III) verwiesen.

Jeder Aktionär kann auch noch in der Versammlung zu jedem Tagesordnungspunkt
Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns
sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar
wäre.

VI. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft im Nominale von EUR 48.480.486 in 48.480.486 Stückaktien zerlegt.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung 348.389 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte
zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt daher
48.132.097 zum Zeitpunkt der Einberufung. Es bestehen nicht mehrere
Aktiengattungen.

VII. Zutritt zur Hauptversammlung

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich
zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der
Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen können.

Wien, im Mai 2010 Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Intercell AG
Lucia Malfent
Vice President, Global Head Corporate Communications
Tel. +43 1 20620-1303
[email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Intercell AG
          Campus Vienna Biocenter  3
          A-1030 Wien 
Telefon:  +43 1 20620-0
FAX:      +43 1 20620-800
Email:    [email protected] 
WWW:      www.intercell.com
Branche:  Biotechnologie
ISIN:     AT0000612601
Indizes:  ATX Prime, ATX
Börsen:   Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:  Deutsch

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB

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