• 25.05.2010, 14:08:39
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Stöger: Tabakgesetz ist Schritt in richtige Richtung

Wirte haben den Nichtraucherschutz einzuhalten

Wien (OTS/SK) - "Das geltende Tabakgesetz ist ein Schritt in die
richtige Richtung", so Gesundheitsminister Alois Stöger am Dienstag
bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Rauchfreie Gastronomie".
Grundsätzlich gebe es in Österreich ein generelles Rauchverbot, so
Stöger. Der Nationalrat habe mit dem Tabakgesetz Rauchen im
öffentlichen Raum untersagt. Für die Gastronomie gebe es unter
gewissen Bedingungen Ausnahmen, betonte Stöger. "Über diese Ausnahmen
kann trefflich diskutiert werden", so der Gesundheitsminister. Klar
sei, dass vor allem die gastronomischen Betriebe den vorliegenden
Kompromiss im Tabakgesetz anstrebten. "Nun müssen sie den
Nichtraucherschutz auch einhalten. Eine Gaststätte über 50 qm kann
das Rauchen nur dann zulassen, wenn dafür klare, abgegrenzte Räume
vorgesehen sind. Ist das nicht der Fall, hat das Lokal ein
Nichtraucherlokal zu sein", stellte der Gesundheitsminister einmal
mehr unmissverständlich klar. ****

"Ich bin ein Praktiker und weiß, dass gesetzliche Verbote Probleme
nicht immer lösen. Jugendlichen ist das Rauchen per
Jugendschutzgesetz verboten, aber wir wissen, dass ein Viertel der
Jugendlichen unter 16 raucht. Die entscheidende Frage ist immer die
nach der Umsetzung der Gesetze. Ein Instrument dafür ist das
Tabakgesetz. Mit diesem sind wir einen Schritt näher zu mehr
rauchfreien Räumen in der Gastronomie", betonte der
Gesundheitsminister. Die Umsetzung des Gesetzes sei immer auch eine
Frage, wie die unterschiedlichen Interessensgruppen - die
Nichtraucher, die Raucher, die Wirte - damit umgehen. "Man muss diese
mitnehmen und mit ihnen Lösungen für eine bessere Gestaltung finden.
Für mich als Gesundheitsminister ist es oberste Priorität, die Räume,
in denen geraucht wird, zu reduzieren, denn das ist am nachhaltigsten
wirksam. Ich lade alle Wirte ein, aus ihrer Gaststätte ein
Nichtraucherlokal zu machen", so Stöger.

Empfindliche Strafen bei Nichteinhaltung

Die Kontrolle des Tabakgesetzes sei Aufgabe der
Bezirksverwaltungsbehörden. "Jeder Landeshauptmann kann und soll
Personal aufnehmen, um die Einhaltung der Gesetze durchzusetzen. Ab
1. Juli gibt es keine Ausnahmen mehr. Bei Nichteinhaltung des
Gesetzes drohen Strafen", erklärte der Gesundheitsminister, der
weiters ausführte: "Die Strafen werden ökonomisch spürbar sein, sie
steigen im Wiederholungsfall. Es soll in der Öffentlichkeit deutlich
gemacht werden, dass geltende Gesetze einzuhalten sind. Wer das nicht
tut, hat mit Konsequenzen zu rechnen", bekräftigte
Gesundheitsminister Stöger.

Kinder und Jugendliche schützen

Was den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem Rauchen betrifft,
habe er, so der Minister, bereits mehrere Initiativen gesetzt. Auch
die Trafikanten würden hier Verantwortung tragen: "Sie haben sich an
das Jugendschutzgesetz zu halten und dürfen Kindern und Jugendlichen
keine Tabakwaren verkaufen. Ansonsten droht der Verlust ihrer
Konzession. Ich forciere aber auch die Präventionsarbeit an den
Schulen. Das Ministerium arbeitet überdies an einer Jugendkampagne
zum Thema Nichtrauchen", erläutert der Gesundheitsminister, der
abschließend auf die neue Ombudsstelle für Nichtraucher im
Gesundheitsministerium sowie auf Maßnahmen und Hilfestellungen wie
das Rauchertelefon und die betriebliche Gesundheitsförderung zur
Raucherprävention verwies. (Schluss) bj

Rückfragehinweis:
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Tel.: 01/53427-275
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