• 20.05.2010, 11:00:41
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AK-Test Privatrechtsschutz 1: Höchste Zeit für konsumentenfreundliche Infostandards

AK testete Versicherungsbedingungen beim Vertragsrechtsschutz bei 17 Anbietern / Achtung Versicherungsausschlüsse

Wien (OTS) - Wer sein Recht einklagen muss und dabei auf seine
Rechtschutzversicherung baut, erlebt nicht selten ein böse
Überraschung, so ein AK Test unter 17 Recht-schutzversicherungen. "Im
Zuge der Finanzkrise haben beispielsweise tausende Kleinanleger viel
Geld verloren, nicht selten durch Beratungsfehler der
Finanz-dienstleister. Doch eine Klage auf Schadensersatz wegen
Falschberatung ist teuer und wird längst nicht von jeder
Rechtsschutzversicherung übernommen: Von 17 gestesteten
Versicherungen schließen 7 Streitigkeiten aus Finanzveranlagungen
aus", sagt AK Konsumentenschützerin Michaela Kollmann. Streitigkeiten
aus der Errichtung, Veränderung Planung oder Finanzierung von
Bauvorhaben sind bei allen generell ausgeschlossen. "Für die
Versicherten heißt das oft: Gerade dann, wenn sie eine Versicherung
bräuchten, haben sie keinen Rechtsschutz. Oft glauben sie aber, sie
seien ja gut und - wie in der Werbung versprochen - umfassend
versichert", so Kollmann. Die Informationen bei Vertragsabschluss
sind oft zu kompliziert und für die Kunden schwer durchschaubar.
Deshalb fordert die AK verbindliche Standards bei der
Kundeninformation. "Ähnlich wie es in Deutschland schon längst üblich
ist, muss es dem Kunden möglich gemacht werden, auf 1-2 Seien alle
wichtigen Versicherungsbedingungen klipp und klar zu finden",
erklärte Michaela Kollmann.

"Die Kunden bauen auf ihren Rechtsschutz und wenn es ernst wird,
erklärt die Versicherung, dass es keine Deckung gibt", so Kollmann
weiter: "So will etwa ein Konsument seinen Lebensversicherer klagen,
weil die Auszahlungssumme bei seinem ausgelaufenen Vertrag viel
niedriger als prognostiziert ist. Sein Rechtsschutzversicherer
erklärt ihm, dass Versicherungsverträge generell vom Rechtsschutz
ausgenommen sind - das wusste der Konsument nicht und es war ihm bei
Vertragsabschluss auch nicht dezidiert gesagt worden.

Ältere Verträge decken Streitigkeiten um Finanzveranlagungen oder
Versicherungen oft noch ab. Deshalb Vorsicht, wenn die Versicherungen
mit Anpassungsverträgen locken: Oft steckt hinter einem verlockenden
Angebot die Einschränkung oder Streichung einer wichtigen
Versicherungsleistung, warnt die AK Konsumentenschützerin.

Auch bei Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen wollen immer
weniger Versicherungen die Rechtskosten übernehmen. "Das ist
alarmierend: Wenn große Versicherungen wie Donau, GraWe, OÖV und die
Wiener Städtische solche Streitigkeiten nicht mehr abdecken, dann
wird es schwierig, dass die KonsumentInnen zu ihrem Recht kommen", so
der AK Konsumentenschützer. "Die Versicherungen sparen eine wichtige
Gruppe von Verträgen des täglichen Lebens aus und schützen sich
gegenseitig vor all zu vielen Klagen durch die Konsumenten."

Deshalb fordert die AK:

+ Damit die Rechtsschutzversicherungen für die Konsumenten klar
durchschaubar sind fordert die AK fordert die Einführung von
Produktinformationsblättern beim Abschluss von
Versicherungsverträgen, ähnlich wie dies in Deutschland längst
gängige Praxis ist. Diese Klipp-und-Klar-Informationen im Umfang von
1-2 Seiten sollen die maßgeblichen Punkte eines
Versicherungsvertrages auf einen Blick sichtbar machen: Beschreibung
der versi-cherten Risiken, Leistungsausschlüsse, Obliegenheiten,
Prämienhöhe, Vertragsbeendi-gung.

+ Die Versicherer solle die Konsumenten nicht im Regen stehen lassen
und wichtige Bereiche rund um Geldanlage, Finanzierung und
Versicherungen nicht von der Deckung einer Rechtsschutzversicherung
ausnehmen.

Die AK befragte gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation
22 Rechtsschutzanbieter nach ihren aktuellen Versicherungsbedingungen
beim Vertragsrechts-schutz. Von diesen gaben 17 Anbieter Antwort
(Allianz, ARAG, Basler, D.A.S, Donau, Generali, Grazer
Wechselseitige, HDI, Helvetia, Oberösterreichische Versicherung,
Raiffeisen Versicherung, Roland Rechtsschutz, Uniqa, VAV, Wiener
Städtische, Wüstenrot und Zürich). Nicht beteiligt haben sich
(Kärntner Landesversicherung, Merkur, Niederösterrreichische
Versicherung, Tiroler Landesversicherung, Vorarlberger
Landesversi-cherung). Die Ergebnisse der Studie finden Sie unter:
www.arbeiterkammer.at

forts. folgt

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Ute Bösinger
Tel.: (+43-1) 501 65-2779
mailto:ute.boesinger@akwien.at
wien.arbeiterkammer.at

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