- 19.05.2010, 09:47:52
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Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka hat Pensionsanspruch mit 65
Die heutige Meldung in der Tageszeitung "Österreich" ist nachweislich falsch
Wien, 19. Mai 2010 (ÖVP-PD) Staatssekretär Dr. Reinhold
Lopatka hat mit Bescheid vom 24. März 2003 mitgeteilt bekommen,
dass er nach mehr als 16-jähriger Tätigkeit als
Landtagsabgeordneter die Anwartschaft auf eine Pension erworben
hat. Der gesetzliche Anspruch ist jedoch erst ab dem 65.
Lebensjahr, also 2025, gegeben. Als Nationalratsabgeordneter und
Staatssekretär ist Lopatka nicht im alten Politikerpensionssystem
und hat hier auch keinen Anspruch auf eine Politikerpension nach
dem alten System. ****
Rückfragehinweis: ÖVP Bundespartei, Abteilung Presse und Medien
Tel.:(01) 401 26-420; Internet: http://www.oevp.at
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