• 04.05.2010, 10:08:20
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Vassilakou: Unfaires SPÖ-Wahlrecht in Wien muss endlich reformiert werden

Wiener Oppositionsparteien verpflichten sich vor Notar zur Einführung eines fairen Mandatszuteilungsverfahrens

Wien (OTS) - Bei den Gemeinderatswahlen 2001 und 2005 hat die
Wiener SPÖ anders als andere mit absoluter Mehrheit regierende
Landeshauptmänner nie mehr als 50% der Stimmen, also die absolute
Mehrheit, erhalten. Nach dem derzeit geltenden Wahlrecht reichen im
Roten Wien schon 45 bis 46 Prozent der Wählerstimmen, um die absolute
Mandatsmehrheit im Gemeinderat zu erreichen. So reichte im Jahr 2001
ein Stimmenanteil von 46,9 Prozent für 52 von 100 Mandaten.

Vassilakou: "Das Wiener Wahlrecht schenkt der SPÖ Mandate, die ihr
gemessen am Stimmenanteil nicht zu stehen. Wir setzen uns deshalb
seit Jahren für eine Reform des unfairen Wahlrechts in Wien ein.
Sämtliche Reformbemühungen werden von der SPÖ abgeschmettert.
Verhandlungen zu einer Reform der Stadtverfassung wurden von der SPÖ
nie ernst genommen."

Durch diese Selbstverpflichtungen in Anwesenheit eines Notars wollen
die drei Oppositionsparteien nun unabhängig von einer etwaigen
Regierungskoalition mit der SPÖ das Wiener Wahlrecht fairer und
transparenter gestalten. Vorbild für das neue
Mandatszuteilungsverfahren ist die Nationalratswahlordnung.

Die notariell beglaubigte Verpflichtungserklärung der Grünen Wien im
Wortlaut:

1.Die GRÜNEN Wien streben eine Reform der Wiener Gemeindewahlordnung
1996 dahingehend an, dass ein faires Mandatszuteilungsverfahren
implementiert werden soll, welches dem Prinzip "Jede Stimme ist
gleich viel wert" möglichst nahe kommt und gewährleisten soll, dass
die Anzahl der Mandate einer Fraktion im Wiener Gemeinderat möglichst
genau ihrem prozentuellem Stimmenergebnis entspricht. Die durch die
aktuelle Rechtslage manifestierte Bevorzugung der stimmenstärksten
wahlwerbenden Partei bei der Mandatszuteilung zum Wiener Gemeinderat
soll beseitigt werden.

2.Durch die angestrebte Reform des Mandatszuteilungsverfahrens der
Wiener Gemeinderatswahlordnung 1996 soll - analog zum 3.
Ermittlungsverfahren nach der Nationalratswahlordnung - ein zweites,
landesweites Ermittlungsverfahren implementiert werden, in dem die
Gesamtmandatszahlen der einzelnen Parteien im Wiener Gemeinderat nach
der Berechnungsmethode nach dHondt ermittelt werden. Von der
Gesamtmandatszahl jeder Partei werden die im ersten
Ermittlungsverfahren erreichten "Grundmandate" abgezogen.

3.Zum diesem Zweck verpflichten sich die Wiener GRÜNEN, eine
gemeinsame Initiative gem. den Punkten 1 und 2 mit den anderen im
Wiener Gemeinderat vertretenen Parteien zur Änderung der Wiener
Gemeinderatswahlordnung 1996 anzustreben und umzusetzen. Nach der
Wahl zum Wiener Gemeinderat 2010 soll unabhängig von einer etwaigen
Stadtregierungsbeteiligung durch Einbringung und Beschluss eines
entsprechenden Initiativantrags die gegenständliche Wahlrechtsreform
beschlossen werden.

Rückfragehinweis:
Pressereferat
Tel.: 0664 831 74 49
http://wien.gruene.at

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